Welche Reifen könnt Ihr den Empfehlen?

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  • Das ist grundsätzlich erlaubt.

    Reifenfetischisten würden das wegen unterschiedlicher Gummimischungen und Profilierungen nicht tun.

    Unterschiedliche Gummimischungen kann es allerdings auch bei einem Hersteller, aber mit unterschiedlichen Typen geben.

    So ähnlich als wie bei Matratzen von Bett1.de: eine Seite härter, die andere etwas weich er :brauen

    Nachtrag zu grundsätzlich. Bekanntlich bedeutet das, es gibt Ausnahmen und Verbote.

    Im Fall Reifen macht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Aussage

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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    Einmal editiert, zuletzt von HarryHH (14. September 2023 um 20:14)

  • In der Zulassungsbescheinigung von meiner R18 FE Cruiser, steht unter Punkt 22 ganz am Ende “Reifenpaar nur von einem Hersteller zul.”

    Mischen der Reifen von unterschiedlichen Herstellern ist bei meiner R18 nicht erlaubt.

  • In der Zulassungsbescheinigung von meiner R18 FE Cruiser, steht unter Punkt 22 ganz am Ende “Reifenpaar nur von einem Hersteller zul.”

    Mischen der Reifen von unterschiedlichen Herstellern ist bei meiner R18 nicht erlaubt.

    Bei mir steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 22 nichts. Also wird Mischbereifung wohl an meiner Transeconti erlaubt sein? Dann ein Blick in die EU-Übereinstimmungserklärung unter Bemerkungen ganz am Schluß "6.18.1.1. Reifenpaar nur von einem Herst. zul." Ja, was nun? Die Polizei und evtl. der TÜV sieht nur, dass nichts eingetragen ist. Aber bei einem Unfall könnte ein Gutachter mir die Mischbereifung im Falle eines Unfalls um die Ohren hauen. :denk Gruß Berthold

  • Der Martin hatte während seiner großen Tour eine Reifenpanne.

    Er wollte sicherlich bald weiterziehen, nicht lange warten und da zogen die Spanier ihm einen über, der von der Größe her passte.

    Im Grunde wird die Fuhre bei normaler Fahrt dadurch nicht verkehrsuntauglich oder -unsicher und braust gleich die Büsche.

    Deutschland ist halt ein Land der vielen und scharfen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, und das ist auch gut so.

    Meistens sind sie auf das Höchstmaß eines "Passierenkönnes" ausgerichtet.

    Manchmal sind sie auch geradezu

    -antiquiert, Beispiel: Warum darf im Überholverbot der Pkw ein Krad überholen, während es dem Krad verboten ist, den Pkw zu überholen?

    Aw: weil´s inner Vorschrift steht.

    -kontraproduktiv, Beispiel: Warum müssen Pkw mit 3 Fahrtrichtungsanzeigern pro Seite ausgestattet sein, während das am Krad (immer noch) verboten ist?

    Zu einer Antwort fehlen dem BMVerkehre, Kulturen und dicke Dinger die Worte -Herr Wissing weiss es nicht :grimasse

    Dagegen erlaubt sind Beleuchtungen von Kardanwellen mit blauem Licht -also für mich besteht da eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit Einsatzfahrzeugen :auslachboy

    In anderen Ländern sieht man vieles anders.


    Nur mal so zur Erinnerung an lange zurückliegende Zeiten

    Verkehrszeichen 276 verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge, wie Kräder mit Beiwagen

    Verkehrszeichen 295, die Fahrstreifenbegrenzung stellt für sich allein kein Überholverbot dar. Es verbietet lediglich das Überfahren oder über ihr Schweben mit Aufbauten/Spiegeln. Innerhalb der Grenzen darf munter überholt werden, allerdings nicht in Verbindung mit 276.

  • Manchmal sind sie auch geradezu

    -antiquiert, Beispiel: Warum darf im Überholverbot der Pkw ein Krad überholen, während es dem Krad verboten ist, den Pkw zu überholen?

    Generell finde ich den Verkehr völlig überreguliert, vor allem zu viele Tempolimits. :daumen-runter

    Aber beim Überholen fühle ich mich als Kradfahrer nicht benachteiligt. Ich darf ein Krad im Überholverbot genauso überholen wie der PKW. :nicken

    73 RüTiger -- IBA #59882 -- Meine R18 -- Riding thru life on a motorcycle

    Diese Nachricht wurde mit der Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabel geblinkt.

  • Ich darf ein Krad im Überholverbot genauso überholen wie der PKW

    Ja, das ist richtig oder: Kraftfahrzeuge dürfen im Überholverbot einspurige Fahrzeuge fast immer überholen -nur eben nicht ganz immer, 277.1

    Die Preise beginnen bei 70 Euronen, einen Punkt gibt es gratis dazu.

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    Einmal editiert, zuletzt von HarryHH (15. September 2023 um 22:22)

  • Ist Mischbereifung mölich bei unserem Baby?

    Hab vorne Brückenstein und hinten Michelin

    Ich wurde gerade angerufen von meiner BMW-Werkstatt in Hamburg Merkurring es wird empfohlen einen Hersteller zu verbauen,könnte und dürfte auch Mischbereifung fahren...Somit wollten sie ihre Beratung vervollständigen.

    Nun da ich mit dem Michelin Com. III schon 3x bei Nässe weggerutscht bin...(Rockmodus,Nässe,Autobahnzubringer)

    möchte ich den Brückenstei ausprobieren.

    Vorne ist er um Welten besser bei Längsrillen in der Fahrbahn...ich denke weil der Brückenstein etwas schlanker ist naja und ein anderes Profil wird wohl auch einiges ausmachen...

    Also...Mischbereifung bei unsere Dicken grundsätzlich nicht verboten.

    Einmal editiert, zuletzt von Hamburg (21. September 2023 um 11:41)

  • Hallo Martin! Ich weiß jetzt nicht, was in Deinen Papieren steht. Scheint ja irgendwie unterschiedlich zu sein… In meinen Papieren steht „… nur von einem Hersteller…“, laut meinem GTÜ- Kumpel ist das eindeutig. Vielleicht lässt Dich das eine oder andere Mitglied der Rennleitung ungeschoren, die generische Versicherung im Falle eines Unfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Und auch im Ausland wird hier gerne Kasse gemacht.

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Von race to cruise

  • Hallo Martin! Ich weiß jetzt nicht, was in Deinen Papieren steht. Scheint ja irgendwie unterschiedlich zu sein… In meinen Papieren steht „… nur von einem Hersteller…“, laut meinem GTÜ- Kumpel ist das eindeutig. Vielleicht lässt Dich das eine oder andere Mitglied der Rennleitung ungeschoren, die generische Versicherung im Falle eines Unfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Und auch im Ausland wird hier gerne Kasse gemacht.

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    "nur von einem Hersteller" heisst noch lange nicht, das es dasselbe Modell sein muss. Auch unterschiedliche Profile gelten als Mischbereifung. Ob das unterm Strich Sinn macht, ist natürlich jedem selbst überlassen. Ich persönlich möchte vorne und hinten einen Hersteller mit dem selben Reifenmodell.

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

  • Hallo Martin,

    das entscheidende Papier ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung auch COC genannt.

    Unter 6.18.1.1. ist die zulässige Reifengröße genannt, unter 9.1 sind u. A. alternative Reifengrößen sowie bei mir die Beschränkung "zu 6.18.1.1. Reifenpaar nur von einem Hersteller zul." genannt.

    Grüße

    Ralf

  • Seit gestern habe ich jetzt Metzeler 888. Die ersten 120 Km bin ich schon damit gefahren.

    Mein erster Eindruck. 👍

    Die Metzeler sind Kurvenfreundlicher. Jedenfalls fühlt sich das für mich so an.

    Mit den Michelin Reifen mußte ich das Moped in die Kurven drücken.

    Vor dem Reifen wechseln hatte ich bei 60 Km/h ein leichtes "Wummern" (Vibration) gespürt. Das ist jetzt weg.

    Da ich seit gestern auch ein neues Winkelgetriebe habe, frage ich mich ob es vielleicht damit zu tun hatte.

    Die beiden Michelin sind 20.000Km gelaufen. Hinten war noch genug Profil drauf, vorne war die Grenze erreicht.

    Nun bin ich gespannt wie lange die Metzeler laufen.

    Ein Regentest steht noch an. Mit den Michelin Reifen war ich bei Regen sehr unsicher, denn ich bin bei Regen schon ein paar mal in Kurven leicht weggerutscht, aber auch beim anfahren. (bei Regen immer im Rain Modus gefahren)

    Ich denke aber dass es den optimalen "Regenreifen" für unser Moped nicht gibt. Die R18 ist schwer. Moped und Fahrer bringen da locker 450 Kg auf die Straße. Und dann ist da noch das starke Drehmoment, auch wenn es elektronische Hilfe gegen das wegrutschen gibt, sollte man sich nicht ganz darauf verlassen.

    Schaun wir mal wie es weiter geht.

    Wer langsam reitet hat auch einen Gaul.