Rückfahrhilfe defekt?!

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  • Hallo Zusammen,

    Nach meiner gestrigen Runde habe ich im Hof meine Cruiser wenden wollen um Sie rückwärts unter der Überdachung einzuparken.

    Habe dann auf Neutral gestellt, den R Hebel umgelegt und auf den Starter gedrückt

    Kratziges Heräusch von etwas leer drehendem war die Folge. Das Schätzchen hat sich nicht bewegt.

    Hatte es letzte Tage schon, da wurde ich beim Einparken jedoch in ein Gespräch verwickelt so dass ich nicht weiter drauf geachtet habe.

    Ich habe noch 11 Monate Garantie, wollte jedoch jetzt in den nächsten Tagen meinen Heckumbau machen. Ich denke aus Gründen der GWL sollte ich erstmal darauf verzichten oder?

    Hatte von euch jemand schonmal das Thema?

    Grüße aus Nordhessen

    Balduin

  • Bei mir geht die Rückwärtsfahrhilfe zu 99% beim ersten Versuch rein.
    Im seltenen Fall, dass es nicht gleich passt, rolle ich im Leerlauf ein wenig vor und zurück oder starte den Motor neu. Dann hat es bis jetzt immer funktioniert.
    Ist im Prinzip wie beim Computer, erst mal Neustart machen.
    😎

    • Offizieller Beitrag

    In jedem Falle die Meldung unter Garantie (oder meinst Du Gewährleistung?) vor dem Umbau formal an die NL melden, damit Dir kein Strick daraus gedreht werden kann.

    Nochmals zum rechtlichen:

    - Gewährleistung 1. Jahr Beweislast beim Händler (wenn das nicht BMW selbst ist, dann ist der rechtliche Ansprechpartner immer der Händler, Du kannst auch nicht zu einem anderen gehen)

    - Gewährleistung 2. Jahr Beweislast beim Käufer (wenn das nicht BMW selbst ist, dann ist der rechtliche Ansprechpartner immer der Händler, Du kannst auch nicht zu einem anderen gehen)

    Garantie BMW: steht alles unter dem Link. Man kann zu jedem Händler gehen. Aber jeder Reparaturversuch unter Garantie zählt nicht, wenn es später z.B. zu einem gesetzlichen Anspruch auf Wandlung kommen sollte.

    Sorgenfreiheit
    www.bmw-motorrad.de

    Bei Gebrauchtkauf von Privat greift nur die BMW Garantie, ausser der Verkäufer hat Dir eine Gewährleistung eingeräumt (was untypisch wäre)

    Bei Gebrauchtkauf von Händler reduziert dieser typischerweise legal auf 1 Jahr Gewährleistung

    - Gewährleistung 1. Jahr Beweislast beim Händler (wenn das nicht BMW selbst ist, dann ist der rechtliche Ansprechpartner immer der Händler, Du kannst auch nicht zu einem anderen gehen)


    Von der Theorie her schreibe ich immer bei größeren Sachen einen Einschreibebrief an meinen Händler (beim Auto hatte ich echt miese Sachen) und fordere Gewährleistung ein. Er kann sich die Dienstleistung dann von BMW unter der Garantie holen; das ist mir egal.

    Letztendlich läuft bei BMW alles 3 Jahre unter Garantie, weil sie dort mindestens das gleiche wie die gesetzliche Gewährleistung anbieten. Wichtig wird es tatsächlich nur bei Wandlung, etc.

    Übrigens auch ein Trick, den Amazon anwendet. Praktisch alle großen Elektronikhersteller bieten mittlerweile auch eine 2jährige Herstellergarantie an. Das ist für Amazon sehr praktisch, weil die Gewährleistung dann nicht mehr über sie läuft, sondern die Garantie über die Prozesse von z.B. Samsung, Apple, Siemens und Consorten. Aber eine Rückgabe z.B. nach 18 Monaten kann nur über Amazon laufen, nicht den Hersteller. Ein Hersteller gibt einem hier maximal ein neues Ersatzgerät (falls gewünscht), aber nie das Geld.

  • Hört sich so an als wenn du den Hebel nicht komplett umstellst.

    Bremse ziehen, Hebel ruhig mit etwas mehr Kraft nach unten drücken, „R“ erscheint im Display…. Dann funktioniert es…..

  • Ich habe bis jetzt noch nie Probleme beim Einlegen gehabt, das Geräusch beim Rollen ist gewöhnungbedürftig, allerdings habe ich immer Probleme beim Herausnehmen der Rückfahrhilfe, das werde ich auf jeden Fall bei der nächsten Inspektion nachschauen lassen.

    Da deine ja nicht gerollt ist, lass es in der Werkstatt überprüfen, darf natürlich nicht sein.

    Gruß

    Alfons

    "Wer nichts weiß, muss alles glauben" - Marie von Ebner-Eschenbach

  • Hört sich so an als wenn du den Hebel nicht komplett umstellst.

    Bremse ziehen, Hebel ruhig mit etwas mehr Kraft nach unten drücken, „R“ erscheint im Display…. Dann funktioniert es…..

    Hallo Boxer,

    das dachte ich auch erst.
    R stand dabei aber schon im Display. Ich hab es auch nochmal wieder umgestellt und ein zweites Mal eingelegt, da gings immer noch nicht.
    Da es aber jetzt wiederholt nicht geklappt hat ist es etwas, das eine Firma die für hohe Qualität steht abstellen muss.

    Ich werde es mal untersuchen lassen beim Freundlichen.

  • Wenn der eingelegte Rückwärtsgang sich nicht am Hebel ausschalten lässt, kurz vorwärts rollen. Dabei reicht es, wenn man die Handbremse zieht und das Moped kurz nach vorne in die Federn drückt. Dann kann man den Rückwärtsgang völlig problemlos ausschalten. Da ist wohl irgendwie eine Verspannung im System, die gelöst werden muss.

  • Bei mir geht die Rückwärtsfahrhilfe zu 99% beim ersten Versuch rein.
    Im seltenen Fall, dass es nicht gleich passt, rolle ich im Leerlauf ein wenig vor und zurück oder starte den Motor neu. Dann hat es bis jetzt immer funktioniert.
    Ist im Prinzip wie beim Computer, erst mal Neustart machen.
    😎

    Bei mir dasgleiche: kurz an / aus und die Rückwärtsfahrhilfe funktioniert wieder 😊

    Trotzdem kann es ja nicht schaden die Problematik in der Garantie anzusprechen

  • Ist ja eigentlich auch nicht nötig; selbst bei „volle Kraft Rückwärts“ steht die R18 binnen kurzer Strecke nach Loslassen des Startknopfes.

    Daher beim Drehen mit „ hinten wirds eng“ bischen herantasten….

  • war schon immer so, auch bei der 1600 GT/ GTL, ……:Wenn man die Bremse zieht, solange der Antrieb noch nicht steht, dreht aus Sicherheitsgründen die Antriebswelle der Rückfahrhilfe ab. 1000 € Reparaturkosten.

    Im Handbuch steht nur, dass es zu einen automatischen Abbruch kommt. Es wird nicht vor einem Schaden gewarnt.

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    Wer langsam reitet hat auch einen Gaul.