Highway Fußrasten für neue Bagger R 18

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    • Offizieller Beitrag

    ... und das finde ich von Dir sehr nett :applaus auch wenn der Gedankenaustausch dann etwas grundsätzlich geworden ist.

    wie ist das eigentlich mit den Fußrasten ohne Rückenlehne. Ein Grund, warum ich die Beinableger von BMW wieder abmontiert hatte war, dass das meinen Rücken nach hinten gelehnt hat, ohne dort eine Anlehnmöglichkeit zu haben

  • Für die R 18 spricht ja die Kombi-Bremse. Mit dieser 1-Hand-Bedienung nehme ich den Ordnungshütern ein starkes Argument, das da lautet: Mit den Peggs kannst Du gar nicht schnell genug die Fußbremse betätigen. Ha,Ha. Mit der Beinauflage von BMW oder Wunderlicht, die ja erlaubt sind, geht das besser?

    Ich bin in 3 Jahren mit den Dingern an meiner Indian 25000 KM herum gefahren und keinen hat es interessiert.

  • Für die R 18 spricht ja die Kombi-Bremse. Mit dieser 1-Hand-Bedienung nehme ich den Ordnungshütern ein starkes Argument, das da lautet: Mit den Peggs kannst Du gar nicht schnell genug die Fußbremse betätigen. Ha,Ha. Mit der Beinauflage von BMW oder Wunderlicht, die ja erlaubt sind, geht das besser?

    Ich bin in 3 Jahren mit den Dingern an meiner Indian 25000 KM herum gefahren und keinen hat es interessiert.

    :applaus:handshake

  • Ich glaube nicht, dass es die Streckenkontrolle sonderlich interessiert, ob da jetzt zusätzliche Fußablagen, welcher Bauart auch immer, an einem Cruiser verbaut sind.
    Aber es sollte aus einem anderen Grund unbedingt darauf geachtet werden, dass es legal ist… ein halbblinder Dosenpilot nimmt dem gemütlich dahin cruisenden R 18 Piloten die Vorfahrt und es kracht. Und jetzt versucht natürlich in der Folge die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten zu drücken. Und da wird das Argument ich habe doch ein Integralbremssystem (egal ob Voll- oder Teil-) kaum hilfreich sein, wenn durch den Anbau von nicht ausdrücklich zugelassenen Fußablagen die Betriebserlaubnis in Frage gestellt werden kann.
    Dabei ist die offiziell verkaufte Unterschenkelablage über den Zylindern in keiner Weise sinnvoller als zusätzlich montierte Ffd Fußrasten. Und die sich im ersteren Fall ergebende Gynäkologenstuhl- Sitzhaltung kann ich mir auch nicht gerade als bequem vorstellen. Aber das Ding ist halt legal… aber hier gilt wie immer, es soll jeder nach seiner Meinung handeln. Wie beim Auspuff auch.
    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Von race to cruise

  • Muss bei einem Unfall - selbst dann wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist - die Versicherung nicht nachweisen, dass der Gegenstand (hier Fussraste) im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht ? Ich habe versucht das Urteil im Internet zu finden, war aber nicht erfolgreich. Es gab vor vielen Jahren dazu ein Urteil weil eine Versicherung das Begleichen des Schadens abgelehnt hatte. Der Kläger machte darauf geltend, dass der Umbau keinen Einfluss auf den Unfall hatte. Die Versicherung musste zahlen, der Kläger ebenfalls, weil er gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen hatte.

    • Offizieller Beitrag

    Muss bei einem Unfall - selbst dann wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist - die Versicherung nicht nachweisen, dass der Gegenstand (hier Fussraste) im ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall steht ? Ich habe versucht das Urteil im Internet zu finden, war aber nicht erfolgreich. Es gab vor vielen Jahren dazu ein Urteil weil eine Versicherung das Begleichen des Schadens abgelehnt hatte. Der Kläger machte darauf geltend, dass der Umbau keinen Einfluss auf den Unfall hatte. Die Versicherung musste zahlen, der Kläger ebenfalls, weil er gegen die Strassenverkehrsordnung verstossen hatte.

    Das ist die Frage, ob die Umkehr der Beweispflicht hier greift und der Versicherungsnehmer diesen Nachweis bringen muss und nicht die Versicherung (was in meinen Augen eigentlich dann auch logisch wäre).

  • Du hast Recht, allerdings muß die Versicherung nicht nachweisen, dass das nicht legale und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führende Teil ursächlich für den Unfall war. Es reicht hier den Zusammenhang einer möglichen Verursachung nachzuweisen. Einfach ausgedrückt, ein illegaler Auspuff hat keine Auswirkung bei einer Notbremsung sollte einem ein Hirsch (auch zweibeinig) die Vorfahrt nehmen. Das sieht bei nicht legalen feet forward Fußrasten ganz schnell anders aus. Sicherlich wird es auch immer im Ermessen des Richters sein, welcher Argumentation der beiden vortragenden Parteien er mehr folgen wird. Aber sind die Dinger legal, wird er den tatsächlichen Unfallverursacher verdonnern, sind die Dinger nicht legal, wird das in die Urteilsfindung mit Sicherheit einbezogen werden. Und wie wir alle wissen, ist die Fahrstabilität bei einer Vollbremsung am besten gewährleistet, wenn die Füße auf den Rasten oder Trittbrettern sind. Insofern würde ich es bevorzugen, wenn die K…. schon am Dampfen ist, nicht auch noch über legal oder illegal diskutieren zu müssen. Und, nebenbei bemerkt, ich hatte letztes Jahr bei einer Routinekontrolle an einem deutschen Motorrad Hotspot einen sehr pingeligen Beamten. Mini LED Blinker, J&H, Lampenmaske von Wunderlich waren umfänglich als legal in Papierform nachzuweisen. Einzig bei den Blinkern genügten die aufgebrachten E- Prüfnummern. Kommt man dann an so einen KK kann es auch mit den Fußrasten ärgerlich werden…

    Von race to cruise

    • Offizieller Beitrag

    Das sagt ChatGPT dazu und unten noch ein Link von mir, wo beschrieben ist, dass Regress auf €5.000 beschränkt ist.

    Die Frage, wie sich bauliche Veränderungen an einem Motorrad, die zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen, auf die Versicherungsleistungen im Falle eines Unfalls auswirken, betrifft sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung. Die rechtlichen Grundlagen und die Versicherungsbedingungen in Deutschland bieten hierfür einen Rahmen, der allerdings je nach spezifischem Fall unterschiedlich ausgelegt werden kann.

    ### Haftpflichtversicherung

    Bei der **Kfz-Haftpflichtversicherung** geht es darum, Schäden zu decken, die Dritten zugefügt werden. Selbst wenn bauliche Veränderungen ohne Genehmigung vorgenommen wurden und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, ist die Versicherung grundsätzlich verpflichtet, für die Schäden aufzukommen, die durch das Motorrad verursacht wurden. Allerdings kann die Versicherung in einem solchen Fall **Rückgriff** auf den Versicherungsnehmer nehmen:

    - **Beweislast:** Im Falle eines Unfalls mit einem umgebauten Motorrad, das seine Betriebserlaubnis verloren hat, liegt die Beweislast bezüglich des Ursachenzusammenhangs zwischen den baulichen Veränderungen und dem Unfallereignis oft bei der Versicherung. Die Versicherung muss beweisen, dass die Veränderungen ursächlich für den Unfall waren, um Leistungen einzuschränken oder Regressansprüche geltend zu machen.

    - **Rückgriff der Versicherung:** Kann die Versicherung diesen Nachweis erbringen, ist es ihr möglich, einen Teil der aufgewendeten Kosten vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Die Höhe dieses Rückgriffs ist gesetzlich begrenzt.

    ### Kaskoversicherung

    Bei der **Teil- oder Vollkaskoversicherung**, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, gestaltet sich die Lage anders:

    - **Erlöschen der Betriebserlaubnis:** Wenn die Betriebserlaubnis durch bauliche Veränderungen erlischt, kann die Versicherung die Leistung bei einem Schadensfall verweigern, sofern in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist, dass nur Schäden an zugelassenen Fahrzeugen gedeckt sind.

    - **Kausalzusammenhang:** Auch hier spielt der Kausalzusammenhang eine Rolle. Die Versicherung muss in der Regel nachweisen, dass die baulichen Veränderungen ursächlich für den Schaden waren. Kann sie das nicht, ist eine Leistungsverweigerung schwerer durchzusetzen.

    ### Zusammenfassung

    - Die **Haftpflichtversicherung** muss in der Regel auch dann leisten, wenn die Betriebserlaubnis durch Umbauten erloschen ist, kann aber unter Umständen Rückgriff auf den Versicherungsnehmer nehmen.
    - Bei der **Kaskoversicherung** können Leistungen eher verweigert werden, wenn die baulichen Veränderungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben, vor allem, wenn ein direkter Kausalzusammenhang zum Schaden besteht.
    - In beiden Fällen ist der Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen den baulichen Veränderungen und dem Schaden oder Unfall entscheidend.

    Da die genauen Umstände und Versicherungsbedingungen variieren können, ist es in Zweifelsfällen ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren oder direkt bei der Versicherung nachzufragen.


    Regress der KFZ-Versicherung - Verkehrsrecht-Ratgeber

  • Solange Meinungen zum Thema geäußert werden, scheint das Thema ja noch interessant zu sein. Sollte auch kein Problem sein, wenn der Beitrag das Thema nur mittelbar betrifft.

    Wenn jemand nicht mehr daran interessiert ist, muss er ja nicht mitlesen.