Moin Heiko,
ich mache jetzt mal den Spaßverderber.
Von Wilhelm Busch stammt der Spruch, "Was beliebt ist auch erlaubt"
Die Legalität. Die ist sicher ein in sich selbst kreisendes Thema = endlos. Und jeder wird was anderes sagen.
Der Hersteller würde vermutlich auf Anfrage erklären, "Unsere Filter haben alle eine Zulassung!"
Kann sein, nur wo?
Bevor Du Dir sowas zulegst und beim Verbau auch noch Bestandteile (den Schnorchel) weglassen willst, solltest Du hinten anfangen, mit der ABE.
Hat das Teil eine?
Braucht das Teil eine oder ist es abnahme- und eintragungspflichtig ?
Erlischt die vorhandene Betriebserlaubnis des Filters durch Weglassen von Bestandteilen zum (amtsdeutsch) Erwirken eines höheren Geräuschpegels?
Erlischt damit gleichzeitig die Betriebserlaubnis der Maschine?
Was also vorher tun.
Mit der Produktbeschreibung zu einer der Überwachungs- und Prüfeinrichtungen und dort fragen.