Hier mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten…..
Dieses neue Schild erhält ja langsam Einzug in die Innenstädte (zum vermeintlichen Schutz der „bedürftigen Radfahrer“ hinsichtlich Mindestabstand):
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1) dürfen auch Motorräder nicht überholt werden?
2) dürfen wir die Betroffenen einspurigen Fahrzeuge überholen? Komisch ist die Definition: ein normales Überholverbotsschild (zwei Autos) gilt auch für Motorräder. Hier ist explizit aber gesagt gilt für …. mehrspurige KFZ und Krafträder mit Beiwagen….