Hinsichtlich Zulassung bin ich noch auf der Suche:
Moin,
schwierig, das mit wenigen Sätzen zu erklären...
Das "Blinken" war anfänglich ein "Winken", die "Winkerarme" waren der Standard in den 30er Jahren im deutschen Straßenverkehr.
Davor wurde mit Handzeichen gearbeitet, meist gings ja nur links, aber das war ja die "gefährlichere" Fahrtrichtungsänderung, da diese meist in den Gegenverkehr mündete.
"Echte" Blinker kamen Anfang der 50er Jahre auf. Wer sich alte VW-Käfer mal anschaut, entdeckt häufig noch welche mit den Schlitzen für den Winker, aber schon verbauten Blinkern. Die Karosserie wurde erst später etwas geändert.
Die StVZO schrieb in D schon früh die Farbe Gelb für die Blinker, sowie auch ein sep.Standlicht vor. In Verbindung mit dem Fahrlicht (asym. Abblendlicht kam auch erst später...) war so eine 6V Lichtanlage schnell an der Grenze.
In den USA war die Entwicklung etwas anders und vom Ergebnis her pragmatischer. Anstelle der Winker gab es die Idee, die damals schon vorhandenen 2-Faden-Glühbirnen vom Leuchtverhalten zu modifizieren: Rücklicht & Bremslicht auf beide Fäden verteilt, wollte man abbiegen, so wurde beim Setzen des Blinkers das entsprechende Bremslicht rhythmisch an- & abgeschaltet... eine einfache Lösung, die weiterhin nur 3 Kabel pro Leuchte benötigte und ggf. auch leicht nachzurüsten war.
Über die Gründe, warum in D nun bei PKW zwei ständig, und vom Blinken her unabhängige, Bremsleuchten vorhanden sein müssen, kann man spekulieren. Es ist nicht nur die Farbe Gelb, sondern vll. auch der Gedanke an bessere Sichtbarkeit von 2 gegenüber 1 Bremsleuchte und höhere Autobahntempo.
Niemand weiß es so genau... Dass Bremsen und die Sichtbarkeit noch in den 70er Jahren hier als eher unzureichend angesehen wurden mündete dann ja in der Zulassung von 2 zusätzlichen Bremsleuchten, die im Bereich der Heckscheibe an Streben angebracht werden konnten und nicht ohne Grund "Puffleuchten" genannt wurden: So ein Golf I mit diesen Bremsleuchten wurde innenraumseitig schön in Rot gehüllt.
Erfreulicherweise hatte des KBA in den 80er Jahren ein Einsehen und ließ die, bereits in den USA längst etablierte, "3.Bremsleuchte" zu (die in den USA aus im Prinzip dem gleichen Grund der zu wenig sichtbaren Bremsleuchten beim Blinken eingeführt wurde).
Seitdem ist hier das feste "Bremslichtdreieck" gesetzt, wenn vorhanden, dann auch so beim Motorrad, wenn 2 Bremslichter links & rechts verbaut werden, die beide ständig leuchten müssen. Das 3. Bremslicht kann z.B. an einem Topcase leuchten.
Zulässig wäre auch weiterhin (wie früher) ein zentrales Rück- und Bremslicht in der Mitte, sowie (optional) ein Bremslicht, ebenfalls mittig, z.B. im Topcase.
Die aktuelle Lösung bei der R18 und auch GS hat nur optische Gründe, praktischer Nutzen ist eher schlechter... ein zentrales Doppelrücklicht wäre schon ein Sicherheitsgewinn. Aber Style geht vor...
Es helfen die §§ 50 ff in der StVZO und div. Schilderungen aus der Praxis.
Zulassung im deutschen Straßenverkehr bekommt mit den "US-Rot-Brems-Blinkern", wer vor 1970 hier erstmals importiert wurde. Und in einigen wenigen Ausnahmefällen...