Verbotsschild

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  • Hier mal eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten…..

    Dieses neue Schild erhält ja langsam Einzug in die Innenstädte (zum vermeintlichen Schutz der „bedürftigen Radfahrer“ hinsichtlich Mindestabstand):

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    1) dürfen auch Motorräder nicht überholt werden?

    2) dürfen wir die Betroffenen einspurigen Fahrzeuge überholen? Komisch ist die Definition: ein normales Überholverbotsschild (zwei Autos) gilt auch für Motorräder. Hier ist explizit aber gesagt gilt für …. mehrspurige KFZ und Krafträder mit Beiwagen….

  • Moin,

    zu 1: Ja, Motorräder- / Roller sind ebenfalls einspurige Fahrzeuge und dürfen im Geltungsbereich des Schildes nicht überholt werden.

    Wobei für das Überholen regelmäßig eher Roller (45km/h oder Mofas 25km/h / E-Scooter 25km/h) dafür in Betracht kommen.

    Großroller & Motorräder seltener, die finden sich meist mit der Fragestellung nach ->2. wieder

    zu 2: genau so: Auto/Lkw und ein Motorrad mit Beiwagen ist mehrspurig, ein Motorrad oder Motorroller ist einspurig. Diese Fahrzeuggattung darf überholen, aber nur, wenn der Abstand von 1,5m seitlich eingehalten werden kann.

    Rechtlich bindend ist der Verordnungstext, nicht die dafür genutzte Graphik.

    Zitat

    Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

    Das könnte man als Anlaß dafür sehen, daß das Zeichen 276 (Überholverbot) vor diesem Hintergrund unausgereift ist und alle 3 Verkehrsfahrzeugtypen abgebildet werden müssten...

    Es gibt zu der Frage, wann dieses Verkehrszeichen 277.1. aufgestellt werden darf, auch eine Verwaltungsvorschrift:

    Zitat

    VwV-StVO zu Z 277.11 I. Zeichen 277.1 soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.2 II. Im Übrigen wird auf die Nummern III und IV der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 276 „Überholverbot“ verwiesen

    Wenn man mit der R18 überholen will, dann kann es ohnehin sein, daß man das lieber bleiben läßt, weil die örtliche Situation unübersichtlich ist.

    Das Schild hat nach der VwV keine Existenzberechtigung an normal übersichtlichen Strassen, nur um z.B. einen abgeteilten Radweg zu schützen.

    Das hätte nämlich einen Verkehrsfluß behinderten Effekt.

    Wenn sich die Beschilderung häuft, wird es sicherlich zu Einsprüchen dagegen kommen, weil nicht sachgerecht aufgestellt.

    Womöglich auf wieder so eine Verordnung aus der Abteilung: "Gut angedacht, handwerklich schlecht gemacht..."

    Grüße Thilo :ichbinalt

    Einmal editiert, zuletzt von pille (8. März 2023 um 18:01)

  • Rechtlich bindend ist der Verordnungstext, nicht die dafür genutzte Graphik.

    Gut erklärt Pille. Finde aber, dass dieses Zeichen - linke Seite rotes Auto - total Verwirrung stiftet zum normalen Überholverbotszeichen, da letzteres auch für einspurige Krafträder gilt, das neue Zeichen aber nicht …..

  • linke Seite rotes Auto - total Verwirrung stiftet zum normalen Überholverbotszeichen, da letzteres auch für einspurige Krafträder gilt, das neue Zeichen aber nicht …..

    Völlig richtig... und das ist den Verantwortlichen auch schon aufgefallen... (s.o.= "handwerklich schlecht gemacht")

    aber, siehe auch die Bußgeldnovelle 2019 mit dem Verfahrensfehler zur Umsetzung, für eine Weile muß man das Elend ertragen...

    Bedingt dadurch das das "Überholverbotszeichen" ja eher international ist, wird man sich für das neue Zeichen noch ne andere Lösung überlegen müssen... evtl. Überholverbot mit "Achsenbreite" o.ä.

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Hier in Berlin, stehen diese Dinger sehr häufig. Vor allem auf diesen "PopUp-Radwegen, also Radwegen, die zusätzlich auf schon enge Strassen gebastelt werden.

    don't be sad - be like me

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  • Hier in Berlin, stehen diese Dinger sehr häufig

    Moin, Schilder ersetzen / gleichen keine Planungsfehler aus. Wenn dazu, grade in Berlin, noch ein erheblicher Anteil an "CD" Fahrzeugen unterwegs ist, deren Fahrer häufig ihren "Führerschein" auf einem Kamel gemacht haben, nützt das alles nix.

    Wenn ich mich recht erinnere wurden in Berlin auch einige Pop-up Radwege gerichtlich wieder "kassiert".

    Und das Schilder Dilemma, nämlich nicht im Sichtbereich des Autofahrers (aber u.U. des Radfahrers) zu liegen, kann man hier gut sehen. Es bleibt nur die Ampel (schon belegt) oder der Anfang einer solchen Strecke zur Beschilderung. Wiederholungen stehen dann immer rechts neben den parkenden Autos...

    Das ist suboptimal.

    Bildschirm­foto 2023-03-13 um 08.46.07.pngBildschirm­foto 2023-03-13 um 08.47.19.png

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Wir hier am Deich haben gute Fahrradwege bekommen,tichtig schöne Strecken...fahre selber Rennrad und kenne all diese blöden Wegqulitäten.

    Aber trotz den guten Wegen fahren die Hälfte der Fahrradfahrer auf der Strasse...das macht Spass :weia :weia :weia :weia

  • so in etwa...?

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    Und ganz genau...bester Weg für die Jungs aber auf der Strasse fahren.

    Die Krönung der Schöpfung sind dann die,die nur am Wochenende sich auf´s Fahrrad schwingen und das Auto stehen lassen(was ja löblich ist) aber aufeinmal keine Verkehrsregeln kennen....

  • Bei Überholverboten muss immer zunächst das linke Symbol im Verkehrszeichen beachten werden = es verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen von ...

    Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art Kraftfahrzeug es sich handelt: einspurig, zweispurig, dreispurig, vierspurig (schmaler Traktor mit breitem Anhänger/Pkw mit Wohnanhänger) oder von Mofa bis Panzer.

    Erst dann folgt die Beachtung der rechten Symbole mit der Aussage, welche Kraftfahrzeuge nicht überholt werden dürfen.

    Im Anwendungsfall Schild 277.1 muss Kraftfahrzeuge durch Fahrzeuge (also i.w.S. Fahrräder) ergänzt/erweitert werden -im Kopf und in Realität :psycho

    Auf Schild 276 bauen alle anderen Überholverbote auf.

    Abstruserweise darf ein Pkw zwar ein Krad überholen, das Krad den Pkw jedoch nicht.

    Die absolute Krönung: Da es sich bei einem regulären Fahrrad (ohne E-Antrieb) nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, darf damit alles überholt werden :peacy

    Auf Nachfrage beim damaligen BMVerkehr beScheuert, was das diese uralte Vorschrift soll, warum sie nicht geändert wird, ließ dieser mitteilen,

    "... wenn das Krad nach dem Überholvorgang wieder einschert, kann Seitenwind auftreten ..." :hanfi

    Achwas. Danke für die Pflichterfüllung zur Fürsorge :dizzy

    Die sog. durchgezogene Mittellinie, Fahrstreifenbegrenzung, stellt keinerlei Überholverbot dar.

    Sie verbietet lediglich das Überfahren der Linie oder das über ihr Schweben (Aufbau/Spiegel).

    Die StVO hat es in sich, zu jedem § gibt es noch Durchführungsbestimmungen und in Lehrbüchern entsprechende Kommentare.

    In der Fahrschule des Panzer(Lehr)Bataillon 93 konnte ich mich immer erfolgreich vor dem Innendienst und dem damit verbundenen Palaver der Theorievermittlung drücken. Prediger auf MAN 630 L2AE war genau mein Ding :freak

  • Schilder verblassen mit der Zeit, dann sind sie auszuwechseln.

    Abgenutzte Fahrbahnmarkierungen müssen erneuert werden.

    Ein Malerlehrling soll die Linien auf der Landstraße erneuern.

    Am ersten Tag schafft er einen Kilometer, am zweiten Tag 500 Meter, am dritten sogar nur noch 200.

    Fragt der Meister: „Warum schaffst du nicht mehr so viel wie am Anfang?“

    Darauf der Lehrling: „Naja, der Weg hin zum Eimer und zurück wird doch immer länger."

    :goblin

  • Abstruserweise darf ein Pkw zwar ein Krad überholen, das Krad den Pkw jedoch nicht.

    xxx

    "... wenn das Krad nach dem Überholvorgang wieder einschert, kann Seitenwind auftreten ..." :hanfi

    Aus der Fahrschule kenne ich ein anderes Argument. Der PKW kann am Motorrad vorbeischauen, da schmal. Das Motorrad kann nicht am PKW vorbeischauen, da breit. Wahrscheinlich ging es damals auch um die vielen Mofas, Mopeds und Leichtkrafträder, die eben nicht an die 100 km/h der Hauptstrasse rankamen. Oft genug ist ja bei dem Verbotsschild mit dem Zusatzschild auch erlaubt, Traktoren zu überholen ...

  • Argument

    e sind das Wichtigste überhaupt im Leben.

    Man denke dabei nur z.B. an eingetrübte Erinnerungsvermögen speziell zu Vermögen :0plan

    Dazu gehören Widerworte und Einreden.

    Im von Dir genannten Fall: der Kradfahrer kann über Pkw oder Selbstfahrende Universal Vehikel hinwegsehen :grimasse

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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  • fahren die Hälfte der Fahrradfahrer auf der Strasse...das macht Spass

    Am Geilsten finde ich die Superrennradfahrer. Bald trifft man sie wieder unterwegs.

    Alles streng stromlinienförmig:

    - Helm Xtreme Shiny,

    - Sonnenbrille mit Panoramaverglasung,

    - knallenge Bekleidung aus Plaste bis Knie,

    - rasierte Unterschenkel,

    - Schuhschuh mit Spoiler,

    - Rennsitzhaltung = Blick auf die Fahrbahn :auslachboy

    Und dann steht da doch so ein 💩Auto und parkt erlaubt auf Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorgeschrieben ist💥

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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