Thilo, wenn ein Scheinwerfer oder eine Kupplung ausfällt, sind das Verschleißteile und unterliegen keiner Garantie oder Gewährleistung. So kenne ich das noch aus Zeiten der Bilux- oder H-4 Birne.
Berthold, auf ein Wort:
Auch wenn Du bald die 70 erreicht hast, so hast Du doch laut eigener Aussage lange beruflich im Automobilsektor gearbeitet, oder?
Ich halte daher Deine Aussage für Wunschdenken aus einer Ecke, die eine Form von Denken darstellt, die den Kunden lediglich zum Nörgler an einem an sich perfekten Produkt degradiert und er überhaupt keine Ansprüche hat.
Die "Schuldrechtreform" des BGB war einer der ersten Schritte, diesem Gebahren der (Automobil-) Industrie einen ersten Riegel vorzuschieben. Der "Dieselgate" bei VW und die doch sehr unterschiedliche (auch vom Schadensersatz her) Behandlung in den verschiedenen Ländern hat hier speziell bei uns viele Fragezeichen hinterlassen.
Kurzes Fazit: "die haben hier immer noch fast Narrenfreiheit"...
aber eben nur fast (es ist ein Sachmangel):
Ein LED-Scheinwerfer ist kein Verschleißteil, sondern eine Licht emittierende Elektronikkomponente, die mit Sicherheit > 1000 EUR in der Ersatzbeschaffung kostet, wenn das Teil nach einigen Monaten ausfällt. Selbst in den Prospekten wird bei LED Beleuchtung ja mit "lifetime" geworben, wenn es um die Haltbarkeit geht.
Auch eine Kupplung hat eine gewisse "Lebenserwartung" ausgedrückt in Betätigungszyklen / Laufleistung.
Sollte die Kupplung bei jungfräulicher Laufleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist "die Grätsche machen" ist das auch weiterhin ein Sachmangel.
Die Zeiten von BiLux & H4-Birnen sind deutlich länger her