Hier noch ein paar Erläuterungen vom ADAC:
Auslieferung gekaufter Fahrzeuge teilweise möglich
Aufgrund des aktuellen Lockdowns sind die Autohäuser weitgehend geschlossen, die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge ist teilweise zulässig. Der Onlinehandel mit Fahrzeugen ist weiterhin möglich. Wie im Frühjahr setzen die Länder die bundeseinheitlichen Beschlüsse teilweise unterschiedlich um. So hat Thüringen als momentan einziges Bundesland den Autohandel vor Ort vom Lockdown ausgenommen. Fahrzeugauslieferungen sind aktuell erlaubt in: Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Mehrwertsteuersenkung: Welcher Satz jetzt beim Autokauf gilt
Was gilt für die Mehrwertsteuer, wenn sich die Fahrzeugübergabe bzw. -auslieferung ins nächste Jahr verschiebt? Ob die 19 Prozent bzw. die Differenz von drei Prozent bei einer Auslieferung nach dem 31.12.2020 dann vom Kunden oder vom Händler zu tragen sind, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Kaufvertrag ab. Hier gibt es drei Möglichkeiten:
- Ist ein Festpreis inklusive Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbart, dann bezahlen Kunden genau diesen Preis.
- Steht im Vertrag der Nettokaufpreis zuzüglich 16 Prozent, dann müssen die 3 Prozent Differenz vom Händler übernommen werden.
- Bei einem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer muss der Käufer die dann wieder gültigen 19 Prozent bezahlen.
Trotz allem: wenn der Verkäufer „flexibel“ ist dann findet er einen Weg!