Kaufabwicklung, Zulassung etc.

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  • Hier noch ein paar Erläuterungen vom ADAC:

    Auslieferung gekaufter Fahrzeuge teilweise möglich

    Aufgrund des aktuellen Lockdowns sind die Autohäuser weitgehend geschlossen, die Auslieferung bereits verkaufter Fahrzeuge ist teilweise zulässig. Der Onlinehandel mit Fahrzeugen ist weiterhin möglich. Wie im Frühjahr setzen die Länder die bundeseinheitlichen Beschlüsse teilweise unterschiedlich um. So hat Thüringen als momentan einziges Bundesland den Autohandel vor Ort vom Lockdown ausgenommen. Fahrzeugauslieferungen sind aktuell erlaubt in: Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

    Mehrwertsteuersenkung: Welcher Satz jetzt beim Autokauf gilt

    Was gilt für die Mehrwertsteuer, wenn sich die Fahrzeugübergabe bzw. -auslieferung ins nächste Jahr verschiebt? Ob die 19 Prozent bzw. die Differenz von drei Prozent bei einer Auslieferung nach dem 31.12.2020 dann vom Kunden oder vom Händler zu tragen sind, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Kaufvertrag ab. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

    1. Ist ein Festpreis inklusive Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbart, dann bezahlen Kunden genau diesen Preis.
    2. Steht im Vertrag der Nettokaufpreis zuzüglich 16 Prozent, dann müssen die 3 Prozent Differenz vom Händler übernommen werden.
    3. Bei einem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer muss der Käufer die dann wieder gültigen 19 Prozent bezahlen.

    Trotz allem: wenn der Verkäufer „flexibel“ ist dann findet er einen Weg!

  • Sehe ich auch so, aber mein Autodealer will wohl nicht.

    Ich habe bewusst ein verfügbares Lagerfahrzeug gewählt.

    Er besteht auf eine Zulassung in 2020 wegen der 16%.

    Fand ich schon ungewöhnlich und auch unsinnig.

    Nachdem ich einen Zulassungstermin nachweisen konnte,

    fehlten plötzlich die Papiere. Dann kam der Lockdown,

    und mir wurde mitgeteilt, dass dieses Jahr keine Auslieferung

    mehr stattfindet und auch kein Fahrzeugbrief mehr

    angefordert wird. Leider müsse man mir nun die

    3% noch nachbelasten. Da die Leistungserbringung

    maßgeblich ist, werde ich die Pille wohl schlucken müssen.

    Blinker setzen, Leben ändern :daumen-hoch

  • So, und nun eine (meine) Variante:

    Fahrzeug beim Händler 2020 angekommen - Fahrzeugbrief mit Rechnung per Post zu mir - Rechnung bezahlt - 16% !!! - Mopped steht bis auf Weiteres (versichert) beim Dealer - Zulassungsdatum nach meiner Wahl (ich denke März) - Nummernschild ist reserviert (..-R18)

    Für die Höhe der MwSt. ist das Leistungs- oder Lieferdatum maßgebend (nicht das Rechnungsdatum!!!!!!!) - sicher!

  • Die habens anscheinend nicht nötig.

    Ist doch reine Verarschung. Die könnten mich mal.... ! Den Kauf würde ICH rückgängig machen... Schon aus Prinzip. Noch Allen eine schöne Vorweihnachtszeit!

  • So, und nun eine (meine) Variante:

    Fahrzeug beim Händler 2020 angekommen - Fahrzeugbrief mit Rechnung per Post zu mir - Rechnung bezahlt - 16% !!! - Mopped steht bis auf Weiteres (versichert) beim Dealer - Zulassungsdatum nach meiner Wahl (ich denke März) - Nummernschild ist reserviert (..-R18)

    Für die Höhe der MwSt. ist das Leistungs- oder Lieferdatum maßgebend (nicht das Rechnungsdatum!!!!!!!) - sicher!

    Ist aber bei mir anders:

    Rechnungsdatum wird genutzt um niedrigere MwSt anzusetzen.

    Übergabe erst ab 7 Januar, da Werkstatt wegen Lockdown zu und R18 nicht fertig gemacht werden kann....

  • Ist aber bei mir anders:

    Rechnungsdatum wird genutzt um niedrigere MwSt anzusetzen.

    Übergabe erst ab 7 Januar, da Werkstatt wegen Lockdown zu und R18 nicht fertig gemacht werden kann....

    Das ist doch nicht anders? Ist das Gleiche? Oder bin ich noch nicht richtig wach?

  • Ich hab nochmal nachgelesen:


    Welcher Termin ist für die Anwendung des richtigen Mehrwertsteuersatzes entscheidend?

    Laut ZDK ist das Datum des Vertragsabschlusses ebenso wenig entscheidend wie das Datum, an dem die Rechnung erstellt oder bezahlt wird. Vielmehr ist unjuristisch gesprochen der Tag des Eigentumsübergangs maßgebend; das ist in der Regel der Tag der Auslieferung.

    Das heißt, dass man den Eigentumsübergang auch simulieren kann, ihn also im Dezember „vollzieht“, das Fahrzeug bleibt aber beim Händler stehen (wie bei einer Überwinterung) und man bekommt die 16%.

    Das Rechnungsdatum hat überhaupt keine steuerliche Relevanz.


    Entscheidend für die Anwendung des korrekten Steuersatzes ist der Zeitpunkt, an dem die Leistung ausgeführt wird. Nicht relevant sind diesbezüglich das Datum der Rechnungsstellung und der Zahlungstermin.

  • Genau!

    Eigentümer (nicht zu verwechseln mit dem Besitzer) eines KFZ ist in Deutschland der Inhaber des Fahrzeugbriefes - damit ist Besitzübergang der Erhalt des Briefes (hat nichts mit der dann noch nötigen Übergabe etc. zu tun).

  • Um den Kreis zu schließen: ein Händler, bei dem das Fahrzeug in seinen Räumlichkeiten steht und der dann nicht bereit ist, den Eigentumswechsel zu vollziehen, hat den Knall nicht gehört. So etwas dummes hab ich noch nie erlebt, selbst bei der BMW Motorrad Niederlassung Saarbrücken nicht, und die haben sich schon einiges erlaubt...

  • So ähnlich wars bei mir auch. Brief und Rechnung abgeholt, bezahlt und zugelassen. Zwei Tage später Moped abgeholt. Mein Händler hätte mir nur Moped und Brief nicht ohne Bezahlung überlassen. Kundenservice ist halt nicht jedermanns Sache.:wuetend

    • Hilfreichste Antwort

    So ähnlich wars bei mir auch. Brief und Rechnung abgeholt, bezahlt und zugelassen. Zwei Tage später Moped abgeholt. Mein Händler hätte mir nur Moped und Brief nicht ohne Bezahlung überlassen. Kundenservice ist halt nicht jedermanns Sache.:wuetend

    Verstehe ich nicht?????

    Gibt doch keiner einen Brief und KFZ raus ohne Geld!!!!

    Was soll das mit Kundenservice zu tun haben?

    Ist doch absolut korrekt gelaufen.

    Meiner brachte Moped und Brief und bekam vor Ort sein Geld. Hätte ich nicht gezahlt, hätte er zurecht nichts da gelassen....

    Einmal editiert, zuletzt von Heinkel Tourist (23. Dezember 2020 um 16:03)