Sind die denn zur Abholung des Fahrzeuges verpflichtet ?
Ich glaube nicht:
Muss der Wagen außerplanmäßig für einen Rückruf in die Werkstatt, übernimmt der Hersteller nur in der Gewährleistungszeit die Kosten für die Reparatur. Danach ist der Autofahrer auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. In der Regel zahlen Autobauer die Kosten aber ohne viel Aufhebens, um Imageschäden für ihre Marke abzuwenden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat man während der Reparatur nicht.
hab aber die gleiche Erfahrung gemacht wie Roli: wenn man denen vernünftig erklärt, dass man nicht bereit ist seine Zeit usw. zu opfern, dann holen das Fahrzeug ab und man bekommt einen Leihwagen.