Umfrage Winkelgetriebe Hinterachsantrieb

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  • Hallo Jupp,

    bevor wir hier mit vielen Tips um uns schmeißen, ohne wirklich entsprechendes fundiertes Fachwissen… frag einen Fachanwalt und lass Dich da umfassend beraten. Solltest Du ADAC Mitglied sein, ist da eine Erstberatung meines Wissens nach kostenfrei.

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Sehe ich auch so.

    Frag Hans und nicht das Hänschen. :lehrer  :hier-nen-kaffee

    Wer langsam reitet hat auch einen Gaul.

  • Na ja, Deinen Garantie- / Gewährleistungsanspruch hast Du gegenüber BMW Motorrad. Nicht gegenüber dem Händler, der führt nur die Arbeiten aus. Der kann ja auch nix für den Mangel.

    Also musst Du das mit BMW Motorrad klären. Warum sollte Dein Händler auf seine Kosten etwas tun. Anspruch auf so eine Zusatzleistung außerhalb der vorzunehmenden Arbeit zur Erfüllung der Gewährleistung hast Du m.M. nach eh nicht.

    Aber wie bereits gesagt. Damit Du Dir sicher sein kannst: Frag einen Fachanwalt!

    🤗

    Von race to cruise

  • Sorry ich weiß das der Händler nichts da für kann,,, natürlich sollte BMW für die Kosten der inspektion aufkommen,

    Und nicht der Händler,, das ist doch ganz klar,,,, schließlich sind wir alle keine test Fahrer von BMW

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, Deinen Garantie- / Gewährleistungsanspruch hast Du gegenüber BMW Motorrad. Nicht gegenüber dem Händler, der führt nur die Arbeiten aus. Der kann ja auch nix für den Mangel.

    Also musst Du das mit BMW Motorrad klären. Warum sollte Dein Händler auf seine Kosten etwas tun. Anspruch auf so eine Zusatzleistung außerhalb der vorzunehmenden Arbeit zur Erfüllung der Gewährleistung hast Du m.M. nach eh nicht.

    Aber wie bereits gesagt. Damit Du Dir sicher sein kannst: Frag einen Fachanwalt!

    🤗

    Gewährleistung gegen Händler ODER BMW AG, je nachdem wo gekauft

    Garantie gegenüber BMW oder bei Garantieverlängerung die Versicherung

  • Was ist den mit einer Ersatzmaschine? Ich hatte ganz zu Anfang wochenlang meine wg. Kupplungsproblemen in der Werkstatt. Habe eine Ersatz R18 bekommen und bin mit der über 2.000km gefahren…,

  • Gewährleistung gegen Händler ODER BMW AG, je nachdem wo gekauft

    Garantie gegenüber BMW oder bei Garantieverlängerung die Versicherung

    Hey Walter! Gerade beim Winkelgetriebe zeigt sich, daß auch der Gewährleistungsträger die BMW Motorrad AG ist. (durchgreifende Haftung beim freien Händler?) Genau deswegen lassen sich die Händler die zu leistende Mängelbeseitigung dem Grunde und dem Umfang nach von München genehmigen. Richtig ist, dass unser (Endverbraucher) Anspruch immer gegenüber dem direkten Vertragspartner (Verkäufer) geltend gemacht werden muß.

    Was mich umso mehr verwundert, dass hinsichtlich des Umfangs der Mängelbeseitigung so unterschiedlich vorgegangen wird. Einmal nur ein Simmering, dann zwei Simmerringe und bei einigen gleich beim ersten Mal das komplette Getriebe.

    Bin immer noch gespannt, wie sich das weiterentwickelt… 🧐

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Von race to cruise

    • Offizieller Beitrag

    Hey Walter! Gerade beim Winkelgetriebe zeigt sich, daß auch der Gewährleistungsträger die BMW Motorrad AG ist. (durchgreifende Haftung beim freien Händler?) Genau deswegen lassen sich die Händler die zu leistende Mängelbeseitigung dem Grunde und dem Umfang nach von München genehmigen. Richtig ist, dass unser (Endverbraucher) Anspruch immer gegenüber dem direkten Vertragspartner (Verkäufer) geltend gemacht werden muß.

    Was mich umso mehr verwundert, dass hinsichtlich des Umfangs der Mängelbeseitigung so unterschiedlich vorgegangen wird. Einmal nur ein Simmering, dann zwei Simmerringe und bei einigen gleich beim ersten Mal das komplette Getriebe.

    Bin immer noch gespannt, wie sich das weiterentwickelt… 🧐

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Ich wollte nur klarstellen, dass die Gewährleistung vom Kunden IMMER gegenüber dem Verkäufer zu formulieren ist, weil Du sonst z.B. keine Rückwandlung einfordern kannst.

    Viele Online-Händler machen das bei Elektronikgeräten smart (u.a. Amazon). Praktisch jeder Hersteller bietet heute eine 2jährige Garantie an und die funktioniert i.d.R. auch sehr gut. Daher macht praktisch nie jemand Ansprüche wegen gesetzlicher Gewährleistung geltend. Reparaturversuche unter Garantie zählen aber nicht für die Rückwandlung

  • Ja, da hast Du völlig Recht Walter. Aber ganz ehrlich… solange es danach funktioniert (oder in unserem Fall dicht ist 😜) isses mir wurscht, wer‘s zahlt, solange es nicht wir sind!!!

    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Von race to cruise