Moin,
zu 1: Ja, Motorräder- / Roller sind ebenfalls einspurige Fahrzeuge und dürfen im Geltungsbereich des Schildes nicht überholt werden.
Wobei für das Überholen regelmäßig eher Roller (45km/h oder Mofas 25km/h / E-Scooter 25km/h) dafür in Betracht kommen.
Großroller & Motorräder seltener, die finden sich meist mit der Fragestellung nach ->2. wieder
zu 2: genau so: Auto/Lkw und ein Motorrad mit Beiwagen ist mehrspurig, ein Motorrad oder Motorroller ist einspurig. Diese Fahrzeuggattung darf überholen, aber nur, wenn der Abstand von 1,5m seitlich eingehalten werden kann.
Rechtlich bindend ist der Verordnungstext, nicht die dafür genutzte Graphik.
Zitat
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen
Das könnte man als Anlaß dafür sehen, daß das Zeichen 276 (Überholverbot) vor diesem Hintergrund unausgereift ist und alle 3 Verkehrsfahrzeugtypen abgebildet werden müssten...
Es gibt zu der Frage, wann dieses Verkehrszeichen 277.1. aufgestellt werden darf, auch eine Verwaltungsvorschrift:
Zitat
VwV-StVO zu Z 277.11 I. Zeichen 277.1 soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.2 II. Im Übrigen wird auf die Nummern III und IV der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 276 „Überholverbot“ verwiesen
Wenn man mit der R18 überholen will, dann kann es ohnehin sein, daß man das lieber bleiben läßt, weil die örtliche Situation unübersichtlich ist.
Das Schild hat nach der VwV keine Existenzberechtigung an normal übersichtlichen Strassen, nur um z.B. einen abgeteilten Radweg zu schützen.
Das hätte nämlich einen Verkehrsfluß behinderten Effekt.
Wenn sich die Beschilderung häuft, wird es sicherlich zu Einsprüchen dagegen kommen, weil nicht sachgerecht aufgestellt.
Womöglich auf wieder so eine Verordnung aus der Abteilung: "Gut angedacht, handwerklich schlecht gemacht..."