Die Beinauflage so ist doch in Deutschland niemals zulässig. Nice Gimmick
Warum soll die nicht zulässig sein?
Und ganz nebenbei: der Wadlgrill ist beileibe nicht neu! Den gab's von BMW auch schon für die R 1200 C .
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
Die Beinauflage so ist doch in Deutschland niemals zulässig. Nice Gimmick
Warum soll die nicht zulässig sein?
Und ganz nebenbei: der Wadlgrill ist beileibe nicht neu! Den gab's von BMW auch schon für die R 1200 C .
Alles anzeigenIch habe mal versucht mich an das Thema heranzurecherchieren.
Der Jekill& Hyde hat folgende Kennzeichen:
- E13 (im Kreis) 92 R-02 10456. Das ist eine Bauart-Genehmigung und gilt in allen ECE-Mitgliedsländern, und das sind 63 (auch außerhalb der EU). Hier auf Wikipedia steht, dass damit gekennzeichnete Teile weder eine Eintragung, noch ein Teilegutachten oder eine ABE brauchen. Wenn dann doch jemand damit zum TÜV fährt, sollte ein vernünftiger Prüfer ihn eigentlich wieder nach Hause schicken. Aber es gibt eben auch andere Prüfer, die fabrizieren dann so eine Eintragung wie oben gesehen.
- e13 (im Rechteck) 00096 ist eine europäische Bauart-Genehmigung und so wie ich das verstehe, eher der Hosenträger zum Gürtel in diesem Fall.
Der Wert für das Standgeräusch ist bei der FE mit 95 dB(A) eingetragen. Die Standgeräuschmessung bei einer Kontrolle wird bei 3/4 der Nenndrehzahl (also 3560 1/min bei der R18) durchgeführt. Es ist ja nun so, dass das Standgeräusch proportional mit der Drehzahl steigt. Das beginnt im Leerlauf vielleicht bei 60 dB(A) (geraten, nicht gemessen) und steigt dann an bis es bei 3560 Umdrehungen die eingetragenen 95 dB(A) hat. Die J&H-Anlage ist mit offener Klappe sicher lauter. Die hat im Leerlauf vielleicht schon 65 dB(A) (wieder geraten), und würde - wenn sie immer noch offen wäre - bei 3560 Umdrehungen vielleicht 105 dB(A) haben. Was macht J&H dagegen wohl?
Jekill & Hyde schreibt: "Die Software ist so programmiert, dass sie subtil und fast unmerklich eingreift, wenn die gesetzlich festgelegten Parameter erreicht werden. Dies stellt sicher, dass du in allen Modi legal unterwegs bist." Ìch bin mir ziemlich sicher, dass die J&H-Steuerung einfach mit steigender Drehzahl die Klappe wieder zu macht, so dass bei der Messdrehzahl von 3560 Umdrehungen die 95 dB(A) nicht überschritten werden.
Im Endeffekt ist die J&H-Anlage einfach früher laut. Die 95 dB(A) werden nicht erst bei 3560 Umdrehungen, sondern vielleicht schon bei 2800 (wieder geraten) erreicht, und dann macht die Klappe automatisch langsam zu.
Wer also mit so einer Anlage in die Kontrolle kommt, hat erstmal nichts zu befürchten. Die E-Nummer reicht, man braucht keine weiteren Papiere oder Eintragungen. Alles gut.
Aber: der Fahrer ist für die korrekte Funktion der Anlage verantwortlich. Wenn das Software-Klappenstellgedöns nicht korrekt funktioniert (oder von einem findigen Schrauber außer Betrieb gesetzt wurde), dann fällt das bei einer Standgeräuschmessung in der Kontrolle auf. Wenn dabei mehr als 95dB(A) + 5 Toleranz = 100 dB(A) gemessen werden, ist die Betriebserlaubnis erloschen, mit den bekannten Folgen. Egal wer das war (falscher Einbau, illegal umprogrammiert oder einfach nur defekt), das Motorrad bleibt vermutlich stehen.
Im Grunde ging es mir darum, irgendwie den von BMW ausgewiesenen Standgeräuschwert von 99 dB(A) - bei der Classic ist das so - irgendwie auf das österreichverträgliche Niveau von 95 dB(A) zu senken und das dann eintragen zu lassen. Als Münchner hab ich da nicht so weit hin... Jetzt wäre halt interessant, wie der J&H-Auspuff sich in dieser Kategorie verhält. Im Prinzip kann man da nur vom TÜV mal eine Messung machen lassen und die bei Erfolg dann eintragen lassen. Die Messung an sich ist nicht teuer. Wenn der Auspuff dann auch noch den besseren Sound hat, dann soll mir das Recht sein.
Der J&H-Mitarbeiter hat mir am Telefon das Angebot gemacht, die R 18 mal zu messen. Allerdings ist die R 18 diese Woche nicht im Haus und hat zusätzlich noch die kurzen Tüten. Eine Messung wäre also nicht "belastbar" zu vergleichen, eher ein Anhaltspunkt.
Die Frage nach dem Standgeräusch kann ich Dir leider nicht beantworten.
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (in D freiwillig) sieht dann so aus:
Ich habe heute mit J&H erst gemailt, anschließend telefoniert mit zwei Ergebnissen:
1. Eintragung: der Text der Eintragung liegt im Ermessen des (TÜV-)Prüfers. Der Zusatz "im Geltungsbereich d. StVO nur mit geschlossener Klappe" ist schlichtweg nicht notwendig, da der Auspuff im Verkaufszustand ja eine EU-Zulassung hat. Das war wohl ein etwas überambitionierter TÜV-Mensch...
2. Standgeräusch: schwieriges Thema. Da die Faktoren bei der Messung sehr vielfältig und nicht alle definiert sind (z. B. Öltemperatur oder Luftfeuchtigkeit) tut sich J&H hier schwer einen Wert zu definieren, der dann hinterher im Zweifelsfall nicht eingehalten wird. Hier könnte nur der TÜV eine Messung machen, die man dann in den Papieren eintragen lassen kann.
War bei mir auch. Das ist scheinbar nur anfangs so, nach dem ersten Abwischen war Ruhe.
Was ist denn das Standgeräusch des J&H?
Und was würde denn da in den Papieren eingetragen werden können, also welcher Modus?
Mir ist schon klar, dass man nicht eintragen muss. Aber die Österreicher interessieren sich eben für das Standgeräusch im Fahrzeugschein. Eben dieser Wert würde mich interessieren...
Wenn man ein neues Moped auf den Markt bringt, dann darf im ersten Jahr schon mal was daneben laufen, was Verfügbarkeiten betrifft. Ich selbst habe auch noch einige R 18-Zubehör-Bestellungen offen und warte dementsprechend. Aber ich sehe das mal ganz locker.
Übrigens läuft es bei Harley Davidson auch nicht so rund: vor zwei Tagen durfte ich die Pan America mal zur Probe um den Starnberger See jagen (macht Spaß, das Ding!!!). Aber beim Nachgespräch (auch da war die R 18 Thema ) gab es den Hinweis, dass die Pan America Special erst 2022 geliefert werden könne - oder zumindest so (wegen des Winter), dass sie erst in der nächsten Saison genutzt werden könnte.
BMW R 27.
Damals mit Motorschaden gekauft. Den vom Ventil durchgeschlagenen Kolben habe ich dann selbst ausgetauscht, die Laufbuchse und den Zylinderkopf neu honen lassen (mit neuen verstärkten Ventilsitzringen zum bleifrei fahren). Sie ist grün lackiert (mit Linierung), da der Erstbesitzer die Polizei Koblenz war. Interessantes Detail: der Linierer hat auf der Unterseite des Tanks "signiert" (bei mir ein "R") - das war damals so üblich. Das gibt's bei der R 18 leider nicht mehr.
Diese R 27 habe ich zwei Jahre lang (wegen Stufenführerschein) als Erstmaschine gefahren... Danach folgten noch eine R 100 GS und eine Vespa GTS 300 Touring und schließlich die R 18. Alle sind heute noch in meinem Fuhrpark vorhanden. Das im Bild ist nicht meine, quasi nur zum Anschauen...