Jekill&Hyde Auspuff R 18 Modelle

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  • Jekill&Hyde bietet nun als zweiter deutsch/niederländischer Zubehör-Hersteller nach Hattech eine vollwertige Auspuffanlage für alle R18 Modelle auf dem deutschen Markt an.

    Die J&H Anlage ist elektronisch geregelt und kann per Knopfdruck am Lenker in drei Soundmodi eingestellt werden.

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    Sie ist tiefer verbaut als die Originalanlage.

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    Der Kardan kommt besser zur Geltung.

  • Hallo Leute,

    meine wird eben verbaut, werde nächste Woche berichten! Schönen Sonntag noch!

    LG

    Michael

  • Wo ist denn die Elektronik und die Motoren Geschichte untergebracht? Kannst du da mal Bilder zeigen?

  • Was ist denn das Standgeräusch des J&H?

    Und was würde denn da in den Papieren eingetragen werden können, also welcher Modus?

    Mir ist schon klar, dass man nicht eintragen muss. Aber die Österreicher interessieren sich eben für das Standgeräusch im Fahrzeugschein. Eben dieser Wert würde mich interessieren...

  • Wo ist denn die Elektronik und die Motoren Geschichte untergebracht? Kannst du da mal Bilder zeigen?

    Klar!

    Die Smartbox ist unter dem Sitz verbaut.

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    Die Servomotoren mit den Zugseilen sind ganz unten verbaut.

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    sieht dann in natura so aus:

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  • Was ist denn das Standgeräusch des J&H?

    Und was würde denn da in den Papieren eingetragen werden können, also welcher Modus?

    Mir ist schon klar, dass man nicht eintragen muss. Aber die Österreicher interessieren sich eben für das Standgeräusch im Fahrzeugschein. Eben dieser Wert würde mich interessieren...

    Die Frage nach dem Standgeräusch kann ich Dir leider nicht beantworten.

    Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (in D freiwillig) sieht dann so aus:

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  • Im Geltungsbereich der StVO nur mit geschlossener Klappe???

    J&H gibt auf seiner HP an, das alle 3 Modi legal wären.

    Wenn die Einschränkung wie oben eingetragen ist, kannst du bei jeder Polizeikontrolle die Diskussion anfangen, in welchem Modi du gefahren bist…….

  • Geschmacksache...in meinen Augen ist der Fishtail schöner als alles was ich bisher gesehen habe...

    So 100 % überzeugt hat mich bisher auch noch kein anderer Auspuff, der von Walzwerk in schwarz noch am ehesten, ist aber nicht so elegant gelöst: zum Bobber ja, ansonsten eher nein.

    Für mich passt im Originalzustand der FE auch am besten der Fishtail (vom Sound her hab ich sowieso nix zu meckern) und weil ich mich von Tag zu Tag immer mehr mit dem Original angefreundet hab, wird es auf absehbare Zeit auch so bleiben 😊

  • Im Geltungsbereich der StVO nur mit geschlossener Klappe???

    J&H gibt auf seiner HP an, das alle 3 Modi legal wären.

    Wenn die Einschränkung wie oben eingetragen ist, kannst du bei jeder Polizeikontrolle die Diskussion anfangen, in welchem Modi du gefahren bist…….

    ......genau das ist der springende Punkt....und genau darauf habe ich keinen Bock mehr....das hatte ich zu Harley Zeiten und brauche das nicht mehr.....ein paar tausend Euro für eine Auspuffanlage die einem vorgaukelt legal unterwegs zu sein. ..

  • Moin, ich habe auf meiner Street Glide eine Keestech mit Klappe, trotz ABE musste ich schon dreimal 50,-€ aufgrund Fahren mit angeblich offener Klappe zahlen. Das Problem ist, zu beweisen ob die Klappe beim fahren auf oder zu war.

    Nach meiner Info muss die Klappe zwischen 40 - 60km/h und 90 - 120km/h geschlossen sein, "es kann sein, dass die Zahlenwerte nicht ganz korrekt sind".

    Meine Keestech hat solch eine Automatik, da jedoch permanent die Klappen auf und zu gehen ist die Automatik total nervig. Gemäß ABE ist die Anlage nur mit geschlossener Klappe oder mit Automatik zulässig.

    Ich persönlich werde mir keine Klappenanlage mehr holen, auf die Diskussionen bei einer Kontrolle habe ich ebenfalls keine Lust mehr. Das Geld gebe ich lieber anderweitig aus.

  • Die Frage nach dem Standgeräusch kann ich Dir leider nicht beantworten.

    Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere (in D freiwillig) sieht dann so aus:

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    Ich habe heute mit J&H erst gemailt, anschließend telefoniert mit zwei Ergebnissen:

    1. Eintragung: der Text der Eintragung liegt im Ermessen des (TÜV-)Prüfers. Der Zusatz "im Geltungsbereich d. StVO nur mit geschlossener Klappe" ist schlichtweg nicht notwendig, da der Auspuff im Verkaufszustand ja eine EU-Zulassung hat. Das war wohl ein etwas überambitionierter TÜV-Mensch...

    2. Standgeräusch: schwieriges Thema. Da die Faktoren bei der Messung sehr vielfältig und nicht alle definiert sind (z. B. Öltemperatur oder Luftfeuchtigkeit) tut sich J&H hier schwer einen Wert zu definieren, der dann hinterher im Zweifelsfall nicht eingehalten wird. Hier könnte nur der TÜV eine Messung machen, die man dann in den Papieren eintragen lassen kann.

  • da der Auspuff im Verkaufszustand ja eine EU-Zulassung hat. Das war wohl ein etwas überambitionierter TÜV-Mensch...

    Moin,

    der "überambitionierte" TÜV-Mann treibt die Auspuffanlage in die Illegalität... Und J&H schaut tatenlos zu...?

    nicht ernsthaft, oder?

    Wenn die Anlage nicht in die ZB I / II eingetragen werden muß, dann muß die dazugehörige ABE mit an Bord sein.

    Die EU-Zulassung hat damit nur am Rande was zu tun, die berechtigt lediglich die Anlage in allen EU-Staaten gesetzeskonform betreiben zu dürfen. Voraussetzung ist (und das kann je nach EU-Land abweichen) dafür eine in der Landessprache und in dem Land zugelassenen Prüforganisation ausgestelltes Pendant zur ABE (und das kann auch nur eine entsprechend beglaubigte Übersetzung der hiesigen ABE sein) oder eben ein Eintrag / Zusatzdokument zu den Fahrzeugpapieren.

    In der ABE müßte sich genau dieser Text (Im Geltungsbereich der StVO nur mit geschlossener Klappe) wiederfinden, was ansich schon ein Widerspruch in sich ist.

    Nach meinem bescheidenen Wissen sind Klappenauspuffanlagen, die mind 1. (nicht legalen) Race-Modus haben, so nicht mehr zulassungsfähig, wenn die Erteilung der Fahrzeughomologation nach dem 1.7.2016 erfolgte, genauso, wie die Serienauspuffanlagen ab diesem Termin für die gleichen Fahrzeuge leiser sein müssen.

    Bei 2-Rädern gabs zwar ein paar zeitliche Verschiebungen durch die Euro 4 Einführung, aber im Kern gelten die gleichen Bedingungen.

    Bei von vorneherein als EU5 homologisierten Maschinen sowieso.

    Wenn der Text tatsächlich so in der ABE drinsteht, hätte man ein Problem, die wäre im wahrsten Sinne "nicht verkehrsfähig", egal wie geklappt.

    Entweder ist das ein Fehler der falschen Übernahme von Textbausteinen in der ABE, dann hilft im Moment nur noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom TÜVer, oder (was ich nicht glaube) der Hersteller läßt seinen Kunden ins offene Messer rennen.

    Ich weiß nicht, ob das so in den Niederlanden zulässig ist und man das von daher meint auf "D" übertragen zu können.

    Für Diskussionsstoff ist gesorgt.

    Standgeräusch: schwieriges Thema

    und natürlich teurer (Klappensystem = 3 Werte) in der Ermittlung und finalen Begutachtung. Aber eigentlich integraler Bestandteil jeder (Zubehör-) Auspuffanlage, die sich in den gesetzl. Rahmen bewegen soll.

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Ich habe heute mit J&H erst gemailt, anschließend telefoniert mit zwei Ergebnissen:

    1. Eintragung: der Text der Eintragung liegt im Ermessen des (TÜV-)Prüfers. Der Zusatz "im Geltungsbereich d. StVO nur mit geschlossener Klappe" ist schlichtweg nicht notwendig, da der Auspuff im Verkaufszustand ja eine EU-Zulassung hat. Das war wohl ein etwas überambitionierter TÜV-Mensch...

    2. Standgeräusch: schwieriges Thema. Da die Faktoren bei der Messung sehr vielfältig und nicht alle definiert sind (z. B. Öltemperatur oder Luftfeuchtigkeit) tut sich J&H hier schwer einen Wert zu definieren, der dann hinterher im Zweifelsfall nicht eingehalten wird. Hier könnte nur der TÜV eine Messung machen, die man dann in den Papieren eintragen lassen kann.

    Ist doch klar dass j&h oder sonstige Hersteller von Klappen die Schuld auf die Tüv Prüfer schiebt....die wollen die Teile ja teuer verkaufen....

    Einfach Finger davon lassen und ohne Kontrollstress fahren.. .ist billiger und schont die Nerven.....

    Vor allem wird immer mehr kontrolliert und immer härter sanktioniert werden...