Rücklicht und Nummerschild

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  • Das habe ich heute in einer Werbung eines Custom Bauer gelesen und gleich mal kopier ..

    seitlichen Kennzeichenhalterung finden weder in der deutschen noch in der europäischen Normierung eine Grundlage.

    Mit Anzahl und Höhen anzubringender Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahlern auch an Motorrädern beschäftigt sich ausführlich § 53 StVZO. Allgemeine Anbauvorschriften für diese lichttechnischen Einrichtungen finden sich in § 49 a StVZO. Die hiervon nur unwesentlich abweichende europarechtliche Regelung UN-ECE R 53, beleuchten wir gleich mit. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nach der StVZO nur eine Schlussleuchte. Dass sie nur eine Schlussleuchte »brauchen«, bedeutet, sie dürfen auch zwei haben. Dies entspricht auch der europäischen Regelung, die für Motorräder ein oder zwei Schlussleuchten als zulässig erachtet. Dabei darf bei beiden Regelungen der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm liegen.

    Als man das Feuer entdeckt,schrieb der Deutsche die Sicherheitshinweise..