Beiträge von Drillman

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    Richtig. Das hat der Gutachter auch gesagt, dass man den Rahmen (oder Teile davon) ohne Probleme austauschen kann. Da kommt dann auch kein Mechaniker mit Schlagzahlen mehr, sondern der wird von BMW praktisch fertig (mit Rahmennummer) geliefert.

    Trotzdem war es natürlich attraktiver, einfach eine neue zu kaufen. Ohne Unfallschaden und ohne 8.000 km am Tacho. Der einzige optische Unterschied ist, dass der Schriftzug "First Edition" nicht mehr da ist. Aber da kann ich gut damit leben... ;)

    Die ganze Gabel war Schrott, Rahmen auch verzogen (wurde nachgemessen).

    Meine Werkstatt hat sich nicht reingekniet, sondern mir ein Angebot gemacht und einfach ne neue verkauft.

    Wenn man mal die Erstattungen für Helm (leichter Kratzer), Jacke, Schmerzensgeld (Daumen gebrochen) alles mitzählt, hab ich nach dem Unfall eine neue R 18 dastehen gehabt und auch noch ein paar hundert Euro verdient. Nicht berechnet sind natürlich der kurz danach anstehende erste TÜV, die gefahrenen 8000 km und der wahrscheinlich in Kürze daherkommende Reifen...

    Bin mit ca. noch 20 km/h einem mir querenden Linksabbieger reingefahren. Die R 18 Classic ist dann auf die linke Seite gefallen. Hauptaufschlagpunkt war der (originale) BMW-Sturzbügel. Am Zylinder war gar nichts, am Auspuff (J&H) waren nur minimalste Kratzer vorhanden und das in einem Bereich, dass man sich schon fast drunterlegen muss um die zu sehen. Die Tasche hängt ja noch höher - die kommt nicht auf den Boden.

    Ich hab die Dinger ("Wadlgrill") mal bestellt. Ob ich die dann montiere - mal sehen... Ansonsten liegen die gut in Keller und kommen auf größeren Touren dann mal drauf. Sind ja nur ein paar Schrauben.

    Da ich seit ein paar Wochen den (BMW) Motorschutzbügel (nach einem Jahr!) bekommen habe, kann ich zumindest mal sagen, dass dort die Fersen genau draufpassen und die Beine den Motor dann nicht berühren. Zum mal Ausstrecken reichts, bequem ist was anderes...

    Die Montage ist auf jeden Fall zulässig. Beim o. g. zweiten Paar Fußratsen geht's nur um die Fahrzeugbreite, die dann überschritten wird. Das reicht zum Abbauen müssen. Für die R 1200 C gab's den Wadlgrill auch schon. Da war der (etwas dezenter designt) im Schutzbügel fest integriert.

    Servus Jürgen ! Vielen Dank für Deine Info. Merkt man irgendeine Veränderung in punkto Sound und/oder Leistung ? Ich werde es beim nächsten Kundendienst erledigen lassen. Gruß Chris

    Rein subjektiv merke ich beim Fahren keine Veränderung beim Sound - ist genauso wie vorher auch.

    Spielt aber auch keine Rolle. Ich wollte nur die 95 dB im Schein. Jetzt baue ich eh grad den J&H ran. Der wird dann auch eingetragen. Da hier das Standgeräusch im Schein nicht verändert wird, steht der dann mit 95 dB drin. ;)

    So, hab jetzt die ganz Prozedur hinter mir:

    1. Software-Update machen lassen (€ 41,04)

    2. "Abnahme EIn- oder Anbau § 19 (3) StVZO" durch TÜV (€ 70,00)

    3. neuer Fahrzeugschein (€ 12,30)

    Für mich persönlich bleiben hier immer noch Fragen bzw. Anmerkungen offen:

    - Warum ist es notwendig, dass der TÜV da noch mal drüber schaut? Eigentlich geht es hier nur um eine Tippvorlage für die Zulassungsstelle...

    - Warum muss im Fahrzeugschein noch die Bemerkung "zu U.1:Reduzierung durch geänd.Motor-Software mit Ident-Nr.FFFE0609***" rein? Das hat mir jetzt einen zweiseitigen Fahrzeugschein beschert...

    Immerhin kann ich jetzt auf die fraglichen Straßen in Österreich rüberdüsen, die jedes Jahr ab 15.04. für Motorräder über 95 dB Standgeräusch gesperrt sind.. Für mich als Münchner liegen die ja im Ausrückbereich. Deswegen auch der ganze Aufwand.

    Für die 95 dB MUSS es ein Gutachten bei BMW geben, sonst stünde es bei den Neuzulassungen ja nicht im Schein. Für die Eintragung sollte ja auch ein Schreiben von BMW reichen. Da ist nur die Frage, wie man da rankommt.

    Ich hab mal ein Schreiben zur Tragfähigkeit einer bestimmten Felge bei einem 5er gebraucht (ging im weiteren Sinne um die 100 km/h-Freigabe für einen Hänger). Dort wurde mir über die Allerwelts-Kundenhotline geholfen und zugesichert, dass ein Schreiben kommt. Und das hat dann tatsächlich auch funktioniert...

    Kennzeichen:

    Die Zulassungsstellen können nicht immer alle Buchstaben-/Zahlenkombinationen vergeben. Das ist teilweise recht individuell geregelt. Das ist z. B. der Fall, wenn zwei Landkreise den selben Buchstaben verwenden (bei uns "M" für die (kreisfreie) Landeshauptstadt München und den Landkreis München). Beide Zulassungsstellen haben nur bestimmte Nummernkreise zur Verfügung. Weil die Stadt München nur XX 999 und XX 9999 zur Verfügung hat (alles andere ist Landkreis München), sind kürzere Kennzeichen Mangelware. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Buchstaben (B, F, G = Stadt, O, I, J = Landkreis; jeweils egal wie viele Ziffern). Das ist der Grund, warum die Zulassungsstelle der Stadt bei dem Wunsch nach "kurzen" Kennzeichen immer allergisch reagiert.

    HU:
    Also ich mache bei meinem gesamten Fuhrpark (seit diese unsinnige Regelung mit dem Zurückdrehen aufgehoben wurde) die HU immer pünktlich alle 26 Monate. Zwei Monate kann man sowohl beim TÜV, als auch bei der Polizei kostenfrei überziehen. Das macht zumindest bei der Rechnung einen Preisvorteil von rund 8 %... :peacy

    So einfach hilft da ein Softwareupdate aber auch nicht weiter... Ich wage zu bezweifeln, dass dieses Update in der Lage ist den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) zu ändern. Also hinterher Rennerei zur Zulassungsstelle. Liefert der Freundliche dann wenigstens gleich die Bescheinigung für die Änderung mit?

    Das hätten sie sich bei BMW wirklich mal früher überlegen können! Und ich bin ja gespannt, ob sie tatsächlich jeden anschreiben: dazu werden die Adressen fehlen. Den Käufer wird BMW noch erfasst haben, aber den Halter? Keine Ahnung, ob das KBA die Daten der Halter rausrückt ohne dass BMW eine Rückrufaktion einleitet. Und das werden sie zu vermeiden wissen...

    Ja, sehr großer Unterschied.

    Ich habe beide Varianten schon probiert. Wenn die Scheibe weg ist, sitzt man halt im "normalen" Wind. Das ist wesentlich (!) leiser, da sich keine Verwirbelungen bilden.

    Für mich (1,83 m) ist die Scheibe ungünstig, da die Verwirbelungen genau den Kopf treffen. Sie müsste höher sein - oder auch niedriger. Beide Möglichkeiten schaffen Abhilfe. Die Frage ist halt, wie's aussieht...