Die Daten gehören ja erst einmal dem Fahrer, nicht BMW. Und die Polizei darf auch nur beschlagnamen, was da ist. Wenn Du alles löscht bis zum eigentlichen Unfall, ist das legal. Nur den Unfall selbst darf man danach nicht löschen, das wäre Beweismittelvernichtung. Und das mit der Polizei finde ich zumindest gut.
Schreibt das Gesetz vor, dass man Daten nicht löschen darf?
Das ist ein schwieriges Thema und ich bin auch kein Rechtsexperte. Ich weiss auch nicht, inwieweit es technisch möglich ist, selbst Daten der OBD zu löschen. Mir ist da kein Weg bekannt, ausser die bekannte Rücksetzung von Inspektionswarnungen und Fehlerspeichern (GS-911)
Was ich bereits mehrfach gelesen habe ist wie gesagt, das die Hersteller Daten zu deinem Fahrverhalten auslesen können. Porsche verweigert zB bei handgeschalteten Modellen eine Garantieverlängerung, wenn man einen Überdreher produziert, d.h. zB beim Runterschalten vom 6. in den 5. Gang den 3. erwischt. Dafür wird bei jeder Inspektion der interne Datenspeicher ausgelesen. Das gleiche bei BMW bei den M-Modellen und soweit ich weiss auch bei den S1000RR Mopeds zB bezüglich der Einhaltung der Einfahrvorschriften (max. Drehzahlen).
Wenn die Polizei dich mit Verdacht auf illegalem Fahrzeugrennen anhält und das Fahrzeug einzieht, können sie wohl auch die Datenspeicher zwecks Beweissicherung bei einer Straftat auslesen.
Wenn ein normales BMW Moped in die Inspektion kommt, dann wird es auch an den Computer gehangen und mit der Zentrale verbunden. Da werden ebenfalls bestimmte Daten ausgelesen, aus denen BMW in der Breite (anonym) die Software weiter entwickelt und Rückschlüsse auf Einsatzzweck und Fahrverhalten zieht und umgekehrt neue Software aufspielt. Inwieweit dies personen bezogen genutzt werden kann, wäre eine interessante Fragestellung.