Welcher Auspuff/Schalldämpfer bringt besten (legalen) Sound?

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  • Ragen Schalldämpfer hinter dem Kennzeichen heraus, so bekommen sie keine Zulassung.

    Da möchte ich nicht wiedersprechen, da ich es auch nicht genau weiß. Allerdings bin ich der Meinung mal gehört zu haben, das bis zu 30 cm entweder vom Kennzeichen oder vom Rücklicht noch legal sind. In Hamburg sind ja jährlich die Harley Days und das Thema wurde da bereits schon mal diskutiert. Meine Hand würde ich aber dafür nicht in Feuer legen.

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

  • Kann mir nicht vorstellen, dass hier das Nummernschild der Bezugspunkt ist. Siehe Bobber mit seitlich angebrachten Nummernschild. Eher das Rücklicht. Und da glaube ich mich in dem Zusammenhang an etwas wie 30 cm Überstand zu erinnern. Aber nix is gwiß net… 🧐.
    Viele Grüße aus Violau, Markus

    Von race to cruise

    • Offizieller Beitrag

    Die Länge eines Motorradauspuffs wird nicht explizit durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Stattdessen fokussiert die StVZO auf Aspekte wie Lärm- und Abgasemissionen sowie die allgemeine Fahrzeugsicherheit. Wichtig ist, dass jegliche Modifikationen am Auspuff die Fahrzeugabmessungen und -sicherheit nicht negativ beeinflussen und die Lärmschutzvorgaben einhalten [❞] [❞].Beim Anbringen von Auspuffblenden oder neuen Auspuffendrohren muss darauf geachtet werden, dass diese nicht über die originalen Endrohre hinausragen, um die Fahrzeugabmessungen einzuhalten. Zudem muss jede Modifikation fest angebracht sein, um ein Lösen während der Fahrt zu verhindern [❞].


    Vielleicht kommt der Gedanke daher, dass das Nummernschild beim Motorrad oft der hinterste Punkt der Fahrzeuglänge ist? Aber eben nicht immer.

  • Stimme Markus da zu 50% zu (= das Nummernschild kann nicht der Bezugspunkt sein).

    Aber das Rücklicht kann es eigentlich auch nicht sein, da das Rücklicht bis zu 300mm vor dem Fahrzeugende montiert sein darf - also nicht der am weitesten hinten liegende Punkt des Fahrzeugs sein muss.

    Es stellt sich also die Frage: Wie ist eigentlich der hinterste Punkt eines Fahrzeugs, also das Fahrzeugende, definiert?

    In den Papieren steht ja eine Fahrzeuglänge - ich würde mal sagen, dass der Auspuff nicht hierrüber hinausragend darf.

  • Gute Frage! Was oder welches Bauteil des Motorrads ist dann der „hinterste“ Punkt für die Messung. Vorne wäre das dann ja der Vorderreifen. Aber an welcher Stelle wird dann hinten gemessen? Wenn also das Nummernschild irgendwo seitlich, das Rücklicht, wie ich von Carsten lernen durfte, 300 mm in Bezug auf die Fahrzeuglänge weiter nach vorne gesetzt sein darf (von wo aus dann gemessen)… ich bin verwirrt, auch weil ich mich, da es mich noch nie interessiert hat, noch nie damit beschäftigt habe. Aber irgendwie ist es ja doch ganz lustig…😉

    Von race to cruise

    • Offizieller Beitrag

    Gute Frage! Was oder welches Bauteil des Motorrads ist dann der „hinterste“ Punkt für die Messung. Vorne wäre das dann ja der Vorderreifen. Aber an welcher Stelle wird dann hinten gemessen? Wenn also das Nummernschild irgendwo seitlich, das Rücklicht, wie ich von Carsten lernen durfte, 300 mm in Bezug auf die Fahrzeuglänge weiter nach vorne gesetzt sein darf (von wo aus dann gemessen)… ich bin verwirrt, auch weil ich mich, da es mich noch nie interessiert hat, noch nie damit beschäftigt habe. Aber irgendwie ist es ja doch ganz lustig…😉

    In der Tat, eine interessante Diskussion; und lustig noch dazu.

    Leider gibt es bei BMW nur bei Autos und nicht bei Motorrädern Bilder, wo man es auch sieht.

    https://www.bmw-motorrad.de/de/models/heritage/r18/technicaldata.html

    Aber auch beim Auto wird in der Regel die Stoßstange marginal über Licht und Kennzeichen und Auspuff hinausstehen.


    cosySec.jpeg


    Und bei Tröten wie dieser

    Harley-Davidson-M8-Chicano-Ricks-114.jpg

    wird sich jeder Polizist eher über die Zulassung des Auspuffs kundig machen und nicht über die Länge des Gesamtwerks.

    Wäre ich ein Fan von so langen Tröten, wäre meine Sorge auch nur, ob sie eine Betriebserlaubnis haben.

    Bleiben wir nochmals beim Beispiel der R18. Wenn die einen langen legalen Auspuff hat und dann auf Bobber umgebaut wird - beides zugelassene Bauteile - und dann als Bobber der Auspuff länger ist als hinten das Rückrad (sonst ist ja nix da), will ich den Polizist sehen, der da Terz macht. Im übrigen würde sich dadurch ja die Gesamtlänge im Schein gar nicht ändern, weil das kürzere Bobber-Dings ja nicht eingetragen wird ...