TÜV, DEKRA & sonstige Geier

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  • Die Erstzulassung von Miss O erfolgte im Dezember 2020.

    Demnach wäre die 1. HU 12/22 fällig.

    Im Winter ist mir das doch sehr lästig. Verlängern durch Terminüberziehung bringt außer Ärger gar nichts ein, die Plakette wird zurückgestellt.

    Dabei stellt sich doch die Frage, warum ein Pkw erstmalig nach 3 Jahren vorzuführen ist.

    Wie erklärt sich das Gebührengefälle gen Süden: Warum ist das so? Es geht um das reine Prinzip, nicht um paar Euro.

    Technische Überprüfungen von Fahrzeugen sind vom Staat durch das StVG über die StVZO erzwungen.

    Reesüümee:

    MissO wird im Sommer 2022 geprüft. Bin schon jetzt gespannt, ob der Prüfer mit ihr eine Probefahrt machen wird.

    Ich hasse es auch, wenn am Kennzeichen Kratzspuren entstehen ...:psycho

  • 🤔… ich verstehe das nicht???

    Im Dez.20 zugelassenes Neufahrzeug hat die HU erst nach drei Jahren, also im Dez.23

    Du Hast noch ein Jahr Zeit….. Erst dann sind es alle zwei Jahre….🧐

    Gruß Dieter

    .....das trifft für PKWS zu, Dieter.

    Motorräder sind bereits nach 2 Jahren vorzuführen :weia

    Gruß, Roland

  • Uiii jetz hab ich mal nachgesehen, da hat mir meine Zulassungsstelle ein Geschenk gemacht oder Mist gebaut.

    Ich muss erst nach 3 Jahren zum TÜV, da freu ich mich doch gleich schon wieder…👍🤗

    Ja ja, der Fachkräftemangel...........vermutlich ne Aushilfskraft in der Zulassungsstelle die dachte, bei dem Kampfgewicht der Dicken muss es sich bereits um ein Auto handeln :lachen

  • EZ: 23.12.2020

    Meine näxte oder 1. HU lt. FzSchein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1: 12.2022

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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  • Also Rückdatiert wird beim TÜV schon lange nicht mehr. Ich würde im März/April 23 bei ersten schönen Wetter vorführen und ggf. 20% Zuschlag für „vertiefte“ Prüfung in Kauf nehmen - was soll denn beim ersten TÜV schon sein…

    so isses, ich würde auch im März/April oder Mai zum TüV fahren, du bekommst dann eine Plakette ab dem Prüfmonat.

    Grüße

  • Motorräder müssen alle 2 Jahre vorgeführt werden. Von Anfang an! Ich würde jetzt noch 3 Monate warten. Deshalb kann der TÜV keinen Zuschlag erheben. Dein Vorteil: Du hättest dann alle 2 Jahre im März die Untersuchung. Das passt Dir doch besser in den Kram?

    Fahren in der Zwischenzeit ist allerdings mit abgelaufener HU (Hauptuntersuchung) tabu. Das kostet etwas bei einer Kontrolle.

    Die Gebührenunterschiede kommen daher, dass alle Prüforganisationen eigenständige Unternehmen sind. So hat der TÜV-Nord mit dem TÜV Rheinland aber auch gar nichts gemein. Sind sogar harte Konkurrenten. Berthold

    Durch die Leidenschaft existiert der Mensch. Durch die Vernunft lebt er nur.

  • Du hättest dann alle 2 Jahre im März die Untersuchung

    Früher ging das mal. Heute oder schon länger geht das Verlängern nicht mehr.

    Die Plakette wird immer auf das SOLLdatum geklebt, NICHT auf das aktuelle ISTdatum.

    Amtsdeutsch :brauen : Bereits das Überschreiten des Fälligkeitsmonates stellt eine gebührenpflichtige Ordnungswidrigkeit dar.

    Kassieren tut die Polente ... nur beim Erwischen -Tut-Tut :goblin

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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  • Moin Moin

    Ich denke der eine oder andere sollte mal beim TÜV anrufen.

    Wenn du z.B. im März zum TÜV musst und gehst erst im Mai bekommst du einen Stempel für Mai !

    Das zurückdatieren mit den Plaketten war einmal.

    Das ist fakt. (Hatten wir dieses Jahr mit der Sporty meiner Frau.)

    Grüße von der Ostsee

  • Uiii jetz hab ich mal nachgesehen, da hat mir meine Zulassungsstelle ein Geschenk gemacht oder Mist gebaut

    Moin,

    maßgeblich ist das, was in der Zulassungsbescheinigung I steht:

    IMG_0835.jpeg

    Auch wenn sie Dir 'ne längere Gültigkeit als Plakette geklebt haben, so schützt das nicht vor Ärger...

    Selbst wenn es (unwahrscheinlich = automatisiertes Verfahren) zusätzlich in der ZuB I falsch drinsteht, bleiben die gesetzlichen Fristen ja gewahrt, es ist dann lediglich eine Mängelrüge gegenüber der Zulassungsstelle möglich (die Du beseitigen lassen solltest...).

    Sanktionslos ist folgendes Vorgehen:

    Vorführung zur HU spätestens im Monat NACH Ablauf der Frist.

    Also hier EZ 12/20 -> HU spätestens im Januar 2023 ... Die Plakette lautet dann auch auf 01/25 ...

    so kann man mit den Jahren ins angenehmere Frühjahr springen...

    Es geht auch auf die harte Tour:

    • 2 bis 4 Monate: 15 Euro
    • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
    • 8 Monate und länger: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Das sind die Kosten, die bei Feststellung durch Überwachungsorgane (Polizei, Parkraummanagement, Ordnungsamt etc.) auf einen zukommen.

    Aber eben auch nur dann. Fährt man (bisher unfestgestellt) mit 3 Monate überzogenem TÜV beim Prüfer vor, kommt kein Bussgeld

    Die HU selber wird dann ebenfalls ca. 20% teuer ("erhöhter Prüfungsaufwand") .... -> modernes Raubrittertum

    Bei meiner EZ wird es nächstes Jahr auf 2-4 Monate hinauslaufen... das ist sicher

    der Kleber wird dann 03 oder 04/25 lauten.. je nachdem, wie es passt vom Termin her.

    Die Einfahrkontrolle war & die folgenden Jahresinspektionen werden auch in dem Zeitraum sein, alles ein Abwasch.

    Grüße Thilo :ichbinalt

    2 Mal editiert, zuletzt von pille (4. Dezember 2021 um 13:17)

  • Richtig, genauso isses!

  • Hai, also wird aktuell das Ist-Datum bei der HU geklebt? Cool. Meine Erstzulassung ist März.

    Früher wurde das Ist-Datum geklebt, dann hatte ich immer das Soll-Datum in Erinnerung. Soll-Datum macht Sinn, da kann genau der Aufwand über alle Fahrzeuge kalkuliert werden - der große Kuchen würde präzise aufgeteilt.

    Mein alter Golf hatte mal 14 Monate über dem Solldatum gelegen, gab keine Sonderprüfung und Sonderkosten.

    Also - Ist-Datum - richtig gut.

    Oben wurde geschrieben, daß das Motorrad 2 Jahre Intervall nach Erstzulassung hat für die erste HU. Stimmt. Verstoss gegen das Gleichstellungsprinzip?? Hatte dies auch direkt bei der Anmeldung reklamiert - aber so ist es.

    Die Zulassungsstellen haben bei Kennzeichenvergabe eh Willkürrecht. Wollte gerne nur 3 Buchstaben/Ziffern - das Amt verlangte jedoch 4 Zeichen. Sehe aber im Nachbarzulassungsbezirk Motorräder mit 3 Zeichen. Gibt es eine gesetzliche Richtlinie, daß Krafträder 4 Zeichen haben MÜSSEN?

  • Hai Männers,

    zum Thema Gleichstellung - hmmm.

    1995 hatte ich meine r1100rs zugelassen mit 3-Wege-Katalysator. PKW hatten in diesem Zeitraum eine Steuererleichterung oder Steuerbefreiung für X-Jahre. Ich als umweltbewusster Moped-Fahre (damals) jedoch nicht. War auch sehr ärgerlich. Wer hatte ähnliche Erfahrungen?

  • eine gesetzliche Richtlinie

    gibt es vermutlich in Hinsicht auf die zur Verfügung stehende Fläche, ansonsten ist "kürzer" nicht eingeschränkt oder gar verboten.

    Zum Thema, "Welcher Monat wird im Monat der tatsächlichen Vorstellung geklebt?", rufe ich am Montag bei TÜV und Dekra an.

    Bin der Meinung, Verlängerung durch Überziehen geht nicht (mehr).

    Es wird stets der Monat der Vorstellung draufgepappt.

    Die jeweiligen Zulassungsstellen und Prüforganisation sind ferner über das StVG an die StVZO gebunden.

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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    Einmal editiert, zuletzt von HarryHH (11. Dezember 2021 um 14:44)

  • Erfahrungen

    da hast Du Pech gehabt, Deinen Dank kannst Du an das Verkehrsministerium für seine Kurventauglichkeit richten.

    Warum

    ist es 1. Pkw in Überholverboten erlaubt, Krafträder zu überholen - umgekehrt dem Krad verboten,

    müssen 2. Kräder schon nach 2 Jahren zur ersten HU - Pkw erst nach 3 Jahren,

    ist es 3. Kräder verboten, 4 Blinker nach vorn/hinten zu betreiben -bei Pkw sind Seitenblinker vorgeschrieben?

    Diese Fragen werde ich dem neuen Herrn Verkehrsmister stellen.

    Vermutete und logische Antwort: Das war schon immer so.

    Falls das so ähnlich ausfällt, geht eine Beschwerde nach Brüssel an die zuständige Stelle der EU.

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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    2 Mal editiert, zuletzt von HarryHH (11. Dezember 2021 um 15:16)