Blinker an den Koffern der Bagger

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  • nur wer kann das machen :denk :0plan

    Moin,

    das "Codieren" ist ja mittlererweile auch bei BMW "angekommen"...

    Was bei VW ja gewissermassen exessive, auch von freien Werkstätten, genutzt wird, ist ja das "VCDS"® oder VAG_COM.

    Was man da (erlaubt oder nicht, ist erst mal egal) an zusätzlichen Beleuchtungsgimmicks bei einem LED Scheinwerfer einstellen kann, auch in Kombination mit bestimmten Betriebszuständen (z.B. Heckklappe offen), ist schon verschärft.

    CAN_Bus und digitaler Unterbau machts möglich.

    Bei BMW beschränkt sich das im Moment ja eher auf die Auto-Hobby & Tuner Szene, da gibt es u.a. div. Apps und man kann das recht bequem über Bluetooth an einem entsprechenden OBD-Dongle durchführen.

    Bekannte Programme (für iOS) sind z.B. Bimmer-Code / Bimmer-link.

    Leider weiß ich nicht, wie es in diesem Segment mit den Möglichkeiten für 2-Räder aussieht.

    Die Händler machen es natürlich nicht, weil ohnehin gilt: "Big brother is watching you", also dass das Werk online mit dabei sein muß.

    Der Trend geht ja ohnehin dahin.

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • Leider weiß ich nicht, wie es in diesem Segment mit den Möglichkeiten für 2-Räder aussieht.

    Die Händler machen es natürlich nicht, weil ohnehin gilt: "Big brother is watching you", also dass das Werk online mit dabei sein muß.

    Der Trend geht ja ohnehin dahin.

    … vielleicht kann man das ja mal als Verbesserungsvorschlag anbringen, ist auch noch gut für die Sicherheit, sollte doch auf offene Ohren treffen….🤔😂

  • 4 Blinker nach vorn sind beim Pkw erlaubt (Seitenblinker), Begründung: deren heutige Frontblinker strahlen nur nach vorn ab.

    Diese Antwort gibt es auf Nachfrage. :aaaaah

    :denkBeim Krad ist das bei Strafe verboten, obwohl die Frontblinker ebenfalls nur nach vorn abstrahlen :daumen-runter

    Das wäre auch kein sinnloser Spielkram, es erhöht lediglich die Sichtbarkeit.

    Gelinde ausgedrückt geht meine Logik in einigen Punkten nicht mit den Inhalten von StVO und StVZO in Konvergenz :kotzboy

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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  • Wer kann da schon wegsehen wenn ne R18 vorne 4 Blinker hätte - lenkt doch den Verkehr extrem ab (das geile Bike natürlich🤭).

    Die Trucker die ne ganze Weihnachtsbeleuchtung mit sich herumfahren wirken da fast unscheinbar dagegen 😂😂

  • Beim Krad ist das bei Strafe verboten, obwohl die Frontblinker ebenfalls nur nach vorn abstrahlen

    Moin,

    da gäb's ein "work around" ...

    es ist meines Wissens prinzipiell erlaubt, dass die beiden seitlichen Reflektoren an der Vorderradgabel auch aktiv beleuchtet sein können,

    der Blinker seitlich ließe sich einfach digital (an/aus der seitl. Beleuchtung) darstellen... :brauen

    und wenn sich schon einer am Code zu schaffen macht, dann bitte gleich die Öltemperatur wieder sichtbar machen

    das ist ein Wunsch, der so häufig geäußert wird, so dass BMW sich dessen auf jeden Fall mal annehmen sollte...

    Grüße Thilo :ichbinalt