Jekill&Hyde Auspuff R 18 Modelle

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  • Ich habe mal versucht mich an das Thema heranzurecherchieren.

    Der Jekill& Hyde hat folgende Kennzeichen:

    - E13 (im Kreis) 92 R-02 10456. Das ist eine Bauart-Genehmigung und gilt in allen ECE-Mitgliedsländern, und das sind 63 (auch außerhalb der EU). Hier auf Wikipedia steht, dass damit gekennzeichnete Teile weder eine Eintragung, noch ein Teilegutachten oder eine ABE brauchen. Wenn dann doch jemand damit zum TÜV fährt, sollte ein vernünftiger Prüfer ihn eigentlich wieder nach Hause schicken. Aber es gibt eben auch andere Prüfer, die fabrizieren dann so eine Eintragung wie oben gesehen.

    - e13 (im Rechteck) 00096 ist eine europäische Bauart-Genehmigung und so wie ich das verstehe, eher der Hosenträger zum Gürtel in diesem Fall.

    Der Wert für das Standgeräusch ist bei der FE mit 95 dB(A) eingetragen. Die Standgeräuschmessung bei einer Kontrolle wird bei 3/4 der Nenndrehzahl (also 3560 1/min bei der R18) durchgeführt. Es ist ja nun so, dass das Standgeräusch proportional mit der Drehzahl steigt. Das beginnt im Leerlauf vielleicht bei 60 dB(A) (geraten, nicht gemessen) und steigt dann an bis es bei 3560 Umdrehungen die eingetragenen 95 dB(A) hat. Die J&H-Anlage ist mit offener Klappe sicher lauter. Die hat im Leerlauf vielleicht schon 65 dB(A) (wieder geraten), und würde - wenn sie immer noch offen wäre - bei 3560 Umdrehungen vielleicht 105 dB(A) haben. Was macht J&H dagegen wohl?

    Jekill & Hyde schreibt: "Die Software ist so programmiert, dass sie subtil und fast unmerklich eingreift, wenn die gesetzlich festgelegten Parameter erreicht werden. Dies stellt sicher, dass du in allen Modi legal unterwegs bist." Ìch bin mir ziemlich sicher, dass die J&H-Steuerung einfach mit steigender Drehzahl die Klappe wieder zu macht, so dass bei der Messdrehzahl von 3560 Umdrehungen die 95 dB(A) nicht überschritten werden.

    Im Endeffekt ist die J&H-Anlage einfach früher laut. Die 95 dB(A) werden nicht erst bei 3560 Umdrehungen, sondern vielleicht schon bei 2800 (wieder geraten) erreicht, und dann macht die Klappe automatisch langsam zu.

    Wer also mit so einer Anlage in die Kontrolle kommt, hat erstmal nichts zu befürchten. Die E-Nummer reicht, man braucht keine weiteren Papiere oder Eintragungen. Alles gut.

    Aber: der Fahrer ist für die korrekte Funktion der Anlage verantwortlich. Wenn das Software-Klappenstellgedöns nicht korrekt funktioniert (oder von einem findigen Schrauber außer Betrieb gesetzt wurde), dann fällt das bei einer Standgeräuschmessung in der Kontrolle auf. Wenn dabei mehr als 95dB(A) + 5 Toleranz = 100 dB(A) gemessen werden, ist die Betriebserlaubnis erloschen, mit den bekannten Folgen. Egal wer das war (falscher Einbau, illegal umprogrammiert oder einfach nur defekt), das Motorrad bleibt vermutlich stehen.

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  • dass damit gekennzeichnete Teile weder eine Eintragung, noch ein Teilegutachten oder eine ABE brauchen.

    In Sachen Auspuff habe ich da so meine Zweifel:

    Nicht ohne Grund liefert Akra gleich 2 Bescheinigungen mit (EG und ECE), die von der Größe her zur ZB I passen.

    Ebenso Remus, die allerdings setzen noch auf das DIN-A5 Format und weisen extra auf die Mitführungspflicht hin.

    Ich hab das auch früher mal gedacht, daß das eingekreiste e der Legalitätsnachweis an der Tüte ist, ist er aber nicht vollständig.

    Bei einer Kontrolle wollen die den kleinen Zettel auch sehen.

    Ich kann es mir bei J&H so nicht vorstellen, daß die die Leute ohne jegliche Bescheinigung wegfahren lassen.

    Darüberhinaus ist ja auch noch ungeklärt, auf welchem Zettel genau diese "nicht zulässig" Angabe steht...

    genauso wenig, wo die Aussage denn herkommt. Die erwähnten Textbausteine mit den Angaben tauchen ja, wie auch bei der Zulassung, durch Angabe der Genehmigungsnummer/ZB II Nummer wie von Geisterhand auf dem Bildschirm auf.

    Niemand tipp mehr von Hand ne ZB II oder ne ABE...

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    Grüße Thilo :ichbinalt

  • manfred hat es oben ja schon geschrieben und ich kenne das genauso von j&h und auch von Kess bei meinen Harleys....

    Die Klappen schließen immer dann, wenn die Drehzahlen bzw Geschwindigkeiten einsetzen bei denen die Messungen stattfinden...

    ....Das ist wirklich nervig....und wie gesagt...offen ist immer zu laut und keiner weiss wie kontrolliert wird und man zieht halt immer den kürzeren...und die Kontrollen werden immer mehr und auch penibler...und selbst wenn die nicht viel Ort finden, kann das Moped zur Beweissicherung bzw Überprüfung mitgenommen werden....den ganzen Rattenschwanz der dann folgt brauche ich nicht zu erklären...und für das ganze löhnt man dann an die 3000€...

    Ich nicht mehr..Ich will nicht von der Kontrolle heim laufen und schon gar nicht auf mein Moped wochenlang verzichten weil der Gutachter der Behörden grade nicht die Zeit hat...und schon gar nicht will ich, daß mein Moped von irgendeinem Abschleppdienst aufgeladen wird, der das Motorrad dann auch noch beschädigt ...Zumal mir die Anlage optisch auch nicht zusagt...

    Aber jeder wie er mag....

  • StVZO §19. Ist unbequem zu lesen, aber im Prinzip steht da drin:

    Abs. 2: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn bestimmte Änderungen vorgenommen werden

    Abs. 3: Die Betriebserlaubnis erlischt doch nicht, wenn es für diese Änderungen

    1. eine ABE gibt in der keine Abnahme gefordert ist, oder

    2. eine EWG-Betriebserlaubnis, EWG-Bauartgenehmigung gibt (das ist die e-Prüfnummer), oder

    3. eine ABE mit Abnahmeerfordernis gibt und diese unverzüglich vorgenommen wurde, oder

    4. ein Teilegutachten und eine Abnahme gibt.

    Abs. 4: In den vorgenannten Fällen Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4 hat der Fahrzeugführer die Unterlagen mitzuführen.

    Zusammenfassung Ende

    Die Nummer 2 ist ausgenommen. Der Fahrzeugführer, der eine Änderung mit e-Nummer angebaut hat, hat also nicht die Pflicht, seine Unterlagen mitzuführen. Tatsächlich erleichtern die mitgelieferten Zettel bzw. Kärtchen, die es übrigens mit der J&H-Anlage auch dazugibt, die Überprüfung, ob jemand die Tüte für eine nineT nicht vielleicht an eine GS geschraubt hat. Was dann nämlich doch zum Verlust der Betriebserlaubnis führen würde.

    J&H hat auf meine Frage folgendes geantwortet: Wir legen lediglich eine EG-Karte der Anlage mit bei. Diese dient aber lediglich als Gewissensberuhiger und muss weder mitgeführt, noch vorgezeigt werden.

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  • Niemand tipp mehr von Hand ne ZB II oder ne ABE...

    Eventuell überschätzt Du die digitalen Fähigkeiten des Technischen Überwachungsvereins. Ich hatte mal das Problem, dass der Prüfer bei einem Vollgutachten nach dem Import eines US-Oldies sich bei der Reifengröße vertippt hat. Aufgefallen ist das erst bei der nächsten HU, als die Serienreifen plötzlich illegal sein sollten ... Dabei stammte das technische Datenblatt, von dem er nur abschreiben musste, von dem selben Überwachungsverein. :psycho Da war nix mit Geisterhand :hexi

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  • Hallo,

    ich fahre jetzt seit fast 30 Jahren Moped im Spessart, mich hat noch niemand angehalten! Macht Ihr da nicht aus einer Mücke einen Elefanten??

    LG

    Michael

    (Komm mir als mal wie im Polizistenforum vor)

  • Die Polizisten sind anderweitig beschäftigt. Neulich erst durch Zufall in ein Harley chapter bei der Ausfahrt rein geraten. Da war die Ampel Schuld. Das waren gewiss >30 Harleys. Naja. An der Kontrolle vorbei, haben diese erstmal ein pauschal eingelegt.

  • Tatsächlich erleichtern die mitgelieferten Zettel bzw. Kärtchen, die es übrigens mit der J&H-Anlage auch dazugibt, die Überprüfung,

    Moin, das wollte ich doch wissen.. also gibt's den Zettel auch dazu. Das ist doch schon mal was. Bleibt nur die Frage nach der Herkunft des drolligen Satzes, ob das ein Einzelfall ist, oder eben in der digitalen Bastelkiste für den Auspuff mit fest verdrahtet ist. Das müßte J&H doch auch im eigenen Interesse beantworten...

    Eventuell überschätzt Du die digitalen Fähigkeiten des Technischen Überwachungsvereins

    Ich sags mal so: bei TÜV / DEKRA / GTÜ handelt es sich oft um ein PEBKAC Problem.

    Der digitale Unterbau funktioniert schon.

    Im ersten Schritt merkt man das an der KFZ Zulassungstelle, die holen sich die Eintragsdaten schlicht aus einer Datenbank. Nummer der ZB II genügt.

    Das KBA hat lange gebraucht, sich von Loch- und Karteikarten zu verabschieden, aber mit der Punktereform haben die schlagartig digital umfassend aufgerüstet.

    Gerade das Reifenproblem ist bei einer Polizeikontrolle ja schwieriger zu lösen, in den neuen ZB I ist ja nur 1 Größe eingetragen, alle anderen Größen stehen im CoC Dokument, das haben aber viele nicht dabei (z.B. weil der Händler das mit der ZB II im Falle einer Finanzierung ja einbehält).

    Michael ( @Patzinator:( um den Spessart beneide ich Dich, rein vm Fahren her ist das da schon schön... :bier Und rel. wenig los im Verhältnis zu Hamburg: Wir sind ja arm, wir können uns ja nicht einmal richtige Steigungen oder Haarnadelkurven leisten. Dafür haben wir lange, grade Deiche... für 50km/h eigentlich viel zu schade... :radarkontrolle Es gibt in und um Hamburg im Prinzip nur 4 Hotspots, wo sich die Szene trifft (von den Harley-days mal abgesehen..), einer davon liegt bei mir fast vor der Haustür: Die Kontrolldichte ist hoch, ganz einfach, weil es sich auch finaziell lohnt...

    Grüße Thilo :ichbinalt

  • bei Finanzierung war Schluss… wer tut so etwas? Konsumschulden… Böse böse :jacksparrow

    Die Dicke wurde Cash bezahlt. Das Gesicht des freundlichen … unbezahlbar.

  • Michael ( @Patzinator:( um den Spessart beneide ich Dich, rein vm Fahren her ist das da schon schön... :bier Und rel. wenig los im Verhältnis zu Hamburg: Wir sind ja arm, wir können uns ja nicht einmal richtige Steigungen oder Haarnadelkurven leisten. Dafür haben wir lange, grade Deiche...

    😉🤣🤣

    LG

    Michael

  • In der tat Michael, da haben wir es gut. Im Spessart wird ggf. mal geblitzt am Engländer, aber sonst im Gegensatz zu den Kontrollen im Taunus und Odenwald kein Vergleich ….

  • bei Finanzierung war Schluss… wer tut so etwas? Konsumschulden… Böse böse :jacksparrow

    Die Dicke wurde Cash bezahlt. Das Gesicht des freundlichen … unbezahlbar.

    Wegen GWG bei meinem Händler nur 10k möglich…. zudem, manch einer erfüllt sich seinen Traum halt so wie er kann, - nicht alle sind auf der Habenseite so ausgestattet. Das finde ich auch völlig iO…

    So, jetzt aber zurück zum Thema….

    Einmal editiert, zuletzt von DocT (22. Juli 2021 um 08:13)

  • bei Finanzierung war Schluss… wer tut so etwas? Konsumschulden… Böse böse :jacksparrow

    Die Dicke wurde Cash bezahlt. Das Gesicht des freundlichen … unbezahlbar.

    Wie schön für Dich…

    LG

    Michael

  • Ich habe eigentlich einen berühmten Investmentbanker zitiert. Bitte um Entschuldigung, wenn das nicht offensichtlich war. Wollte damit niemanden aufs Dach steigen :peacy

  • Im Grunde ging es mir darum, irgendwie den von BMW ausgewiesenen Standgeräuschwert von 99 dB(A) - bei der Classic ist das so - irgendwie auf das österreichverträgliche Niveau von 95 dB(A) zu senken und das dann eintragen zu lassen. Als Münchner hab ich da nicht so weit hin... Jetzt wäre halt interessant, wie der J&H-Auspuff sich in dieser Kategorie verhält. Im Prinzip kann man da nur vom TÜV mal eine Messung machen lassen und die bei Erfolg dann eintragen lassen. Die Messung an sich ist nicht teuer. Wenn der Auspuff dann auch noch den besseren Sound hat, dann soll mir das Recht sein.

    Der J&H-Mitarbeiter hat mir am Telefon das Angebot gemacht, die R 18 mal zu messen. Allerdings ist die R 18 diese Woche nicht im Haus und hat zusätzlich noch die kurzen Tüten. Eine Messung wäre also nicht "belastbar" zu vergleichen, eher ein Anhaltspunkt.

  • Wir legen lediglich eine EG-Karte der Anlage mit bei

    Zu meinen Stärken gehört zweifellos eine Leseschwäche: >EC< Karte ...fände ich schon gut, gleich zum Bezahlen des dB Überfaktors :goblin

    Lassen sie mich Arzt, ich bin durch!

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