Eintragung Clearview 21" Windschild

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.

Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Honda WN7 Forum

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus

  • Moin,

    hat schon mal jemand das 21" Windschild von Clearview eintragen lassen? https://www.clearviewshields.com/motorcycle-win…ent-windshield/

    Ich möchte vom 18" auf das 21" upgraden. Das 18" hatte ich schon mal eintragen lassen - war über die DOT Kennzeichnung kein Problem.

    Dem DEKRA-Prüfer meiner Werkstatt war das 21" aber "zu hoch" (wobei noch die Frage offen ist, woran das eigentlich exakt festgemacht wird - ich war bei der Begutachtung leider nicht persönlich dabei). Das "zu hoch" hängt übrigens nicht am aktuellen Fahrer, sondern an einem standardisierten "Augenpunkt" mit einem definierten Abstand zur Sitzfläche, da das auch für verschieden große Fahrer passen muss (nicht nur für den aktuellen Besitzer/Fahrer).

    (Wie das dann sowohl für einen 1,50m kleinen als auch 2,10 m hohen Fahrer passen soll - na ja...)

    Daher wäre ich sehr daran interessiert, ob jemand dieses 21" Windschild schon einmal eingetragen bekommen hat - und mit welchem Sitz etc..
    Das könnte mir sehr weiterhelfen.

    Zum mir bisher bekannten technischen Hintergrund:

    Der zentrale technische Maßstab für Motorrad-Windschilder ist das VdTÜV-Merkblatt 736 „Verkleidungen für Krafträder“ in Verbindung mit § 35b Abs. 2 StVZO. In aktuellen und älteren KBA-/TÜV-Gutachten für Motorradscheiben wird bei der Sichtfeldprüfung genau darauf verwiesen. Typische Formulierung: „Sichtfeldmessung gemäß VdTÜV-Merkblatt 736 i.V.m. § 35b StVZO – das Sichtfeld wird nicht eingeschränkt, die Sicht über die Scheibe ist gewährleistet.“

    Ich habe aber leider nicht dieses Merkblatt vorliegen, und somit keine weiteren Details - z.B. wie hoch der Augenpunkt genau definiert ist, und ab wo der gemessen wird (Sitzoberkante?).

    -> Anmerkung: "Sitzoberkante" würde bedeuten (was ja auch Sinn machen würde), dass die Höhe des montierten Sitzes ein wichtiger Einflussfaktor wäre, wie hoch die Scheibenoberkante denn sein darf?

    Gruss Carsten

  • So, ich habe die 21"-Scheibe von Clearview nach einigem Hin und Her eingetragen bekommen!

    Ist über meine BMW-Werkstatt gelaufen, daher kann ich zu den genauen Details, was da im Hintergrund so gelaufen ist, leider nichts zu sagen...

    War einfach froh, als die Meldung kam: Scheibe nun doch eingetragen!