Kaufabwicklung, Zulassung etc.

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  • Macht euch keinen Kopp :freak

    Mein Auto steht bereits beim Händler, aber die machen im alten Jahr keine

    Auslieferung mehr. Da die Übergabe zählt, darf ich nun 3% mehr löhnen :verdammt

    Blinker setzen, Leben ändern :daumen-hoch

  • Man kann immer noch über die Werkstatt ausliefern. Wird oft praktiziert. Erfolgt dann halt keine Einweisung. 3pp Mehrpreis ist schon happig.

    Aber meines Wissens gilt Rechnung Stellung, Bezahlung und Ankunft beim Händler, oder?

    habe meine ja auch noch beim Händler im Winterlager stehen. Aber schon bezahlt und zugelassen.

  • Ist völlig richtig! Hab mir diese Woche ein neues Fahrrad gekauft, wurde über die Werkstatt verkauft und eine kurze Einweisung erfolgte auf dem Parkplatz.

    Möglichkeiten gibt es immer, man muss halt wollen oder man hat’s nicht nötig

  • Alles sehr jurustisch hier.

    Kenne es nur so, zahle bar oder per Überweisung und bekomme dann den Brief. Das funktioniert an jedem Werktag. Wann und ob ich zulasse ist mein Ding. Und bei der MwSt. zählt der Tag an dem ich zahle. Eigentlich ganz einfach. Funktioniert aber wohl in der heutigen, häufig verbreiteten Ratenzahlungswelt nicht mehr?

  • Dann zieht der die vom Fahrzeugpreis ab und gibt dafür weniger %.

    So etwas nennt man Milchmädchenrechnung :wgirl

    Die Rechnung muss er eh mit 19% ausstellen.

    Blinker setzen, Leben ändern :daumen-hoch

  • Dann zieht der die vom Fahrzeugpreis ab und gibt dafür weniger %.

    So etwas nennt man Milchmädchenrechnung :wgirl

    Die Rechnung muss er eh mit 19% ausstellen.

    Hiet ein Ausschnitt aus der Mail:

    Motorräder, dieim Dezember 2020 bei uns bestellt und auf Lager sind,

    garantieren wir Ihnen den Kaufpreis auch wenn die

    Auslieferung im Januar und Februar 2021erfolgen wird

    Das heißt doch wohl, z.B. R 18 im Mai bestellt und wird noch im Dezember zum Händler geliefert, bleibt bei 16% auch bei Auslieferung bis Ende Februar....

    Und der Preis war ja wohl bei der Bestellung ausgehandelt, ändert dich also nicht.

    Aber du findest sicher trotzdem etwas anstößiges daran.

    Bei uns nennt man so etwas unzufrieden

  • Rechtlich gibts da auch nicht wirklich etwas auszusetzen, insbesondere wenn staatlicherseits eine Auslieferung dem Händler „unmöglich“ gemacht wird. Aber wie gesagt, der Kunden freundliche Händler findet eine Lösung im Sinne des Kunden. Wer zu einem anderen Händler geht ist selber Schuld!

    Zu einer solchen Milchmädchenrechnung gehören in der Regel immer 2 und einer der beiden ist der Kunde, der es nicht geblickt hat!