Frage an die Ersatzteilspezialisten: Halteriemen für den Cross-Country-Sitz für die Bagger dringend gesucht!

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Euer Admin Markus

  • Hallo zusammen,


    ich habe kürzlich eine neue Cross-Country-Sitzbank für meine BMW R18 Bagger erstanden, leider war der Halteriemen jedoch nicht dabei. Mein BMW Händler ist nicht in der Lage, das Ersatzteil in seinem Katalog zu finden und das Teil zu bestellen. Auch ich kann die Sitzbank mit Zubehör nicht unter der R18 Bagger im Online-Ersatzteilkatalog finden.


    Folgendes weiß ich jedoch:


    a) Ich habe eine Cross-Country-Sitzbank speziell in einer Bagger-Version mit bspw. Bedienelement Sitzheizung für den Sozius.


    b) Es gibt eine Einbauanleitung mit Abbildung des Halteriemens speziell für die R18 Bagger


    Demnach muss es auch den Halteriemen mit einer Ersatzteilnummer geben.


    Unter der normalen BMW R18 finde ich die Cross-Country-Sitzbank mit Halteriemen im Teilekatalog problemlos: nur passt der Riemen dann auch bei der Bagger oder gibt es da Befestigungsunterschiede? Auf den Abbildungen der Einbauanleitungen sehen die Halteriemen normal/Bagger unterschiedlich aus...


    Wer kann mir helfen?


    Vielen Dank und Grüße


    Max

    Einmal editiert, zuletzt von Skyhunter (20. August 2025 um 20:25)

  • Hallo,

    dies Ausführung ist laut Leebmann ohne Halteschlaufe:

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    Gehe davon aus, das hierfür eine individuelle Lösung angebracht werden muss.

  • OK eine andere Konstruktion.
    Den Halteriemen brauchst Du, sonst keine HU, wenn ich mich nicht irre.
    Wenn Du beim Händler gekauft hast, dann ist es einfach, wenn online, vielleicht sogar im Ausland, schwierig.
    Versuch es mal bei einem anderen Händler, manche sind etwas "unbeholfen"

  • Die Händler sehen nur, dass die Sitzbank mit der o.g. Teilenummer nicht mehr lieferbar ist. Eine Explosionszeichnung, wo die Sitzbank mit Halteriemen und Teilenummern (wie sonst üblich) abgebildet ist, sei im BMW Teileprogramm nicht aufrufbar.

  • Weitere Frage dazu: ich möchte die Original BMW Sozius Rückenlehne (in Fachkreisen auch Sissybar genannt) montieren. Brauche ich dann für den TÜV immer noch einen Halteriemen? Wer kennt die Vorschrift, aus der sich der Halteriemen ergibt?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Max,

    wie ich mir schon gedacht habe, ist ein Halteriemen per se NICHT Pflicht. Dies nur, wenn es keine anderen Festhaltemöglichkeiten (am Fahrer festhalten gilt nicht) am Motorrad gibt.

    Bei meiner R1200C hatte ich einen Halteriemen solange, bis ich eine seitliche Reiling montiert hatte, wo sich ein Beifahrer auch festhalten kann.


    Die Notwendigkeit eines Halteriemens am Beifahrersitz eines Motorrads ist in Deutschland nicht explizit und direkt als "Halteriemen" im Gesetzestext vorgeschrieben, aber die Funktion und die Art der Festhaltemöglichkeit sind klar geregelt.

    Die Vorschrift ergibt sich aus § 35a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der besagt:

    Zitat

    "Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein."

    Dieser Absatz wird in der Praxis und bei der Hauptuntersuchung (HU) durch die allgemeine Rechtsprechung und die EG-Typgenehmigung konkretisiert. Eine der grundlegenden Anforderungen für diesen Sitz ist eine Festhaltemöglichkeit für den Sozius.


    Die ECE-Regelungen und die Auslegung


    Die nationalen Vorschriften in Deutschland sind in den allermeisten Fällen an die ECE-Regelungen (Economic Commission for Europe) angepasst. Die relevante ECE-Regel, die in die deutsche Gesetzgebung übernommen wurde, verlangt, dass ein Motorrad, das für die Beförderung eines Beifahrers zugelassen ist, über ein "Halte-System" für den Beifahrer verfügen muss.

    Dieses "Halte-System" kann bestehen aus:

    • Einem Haltegurt (dem Riemen) am Sitz: Dies ist die klassische und oft ab Werk verbaute Lösung.
    • Einem oder mehreren Haltegriffen: Das können seitlich angebrachte Griffe oder auch Haltebügel sein (oft als Teil eines Heckgepäckträgers oder Topcase-Systems).

    Zusammenfassend:

    Obwohl der Begriff "Halteriemen" nicht direkt im § 35a StVZO steht, ist die Pflicht für eine Festhaltemöglichkeit (entweder durch einen Gurt, Haltegriffe oder einen Bügel) eine grundlegende Anforderung für die Zulassung von Motorrädern mit Soziusplatz. Der TÜV prüft, ob eine dieser Möglichkeiten vorhanden ist. Die einfachste und gängigste Variante ist der Riemen auf der Sitzbank.

  • Wenn ich an die K1600 oder GS A denke, haben die trotz TopCase seitlich Haltegriffe was die mittige Schlaufe ersetzt.
    Also ich würde im Umkehrschluss annehmen, dass eine Rückenlehne, ob nun TopCase oder SissyBar. Haltegriffe bzw. Schlaufen nicht ersetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verlangt für die Mitnahme eines Beifahrers auf einem Motorrad, dass eine "geeignete Festhaltemöglichkeit" vorhanden ist. Der Halteriemen über der Sitzbank ist eine der bekanntesten Varianten, aber nicht die einzige.

    Eine Rückenlehne, oft als "Sissybar" bezeichnet, kann rechtlich als Ersatz für einen Halteriemen oder andere Haltegriffe angesehen werden, sofern sie dem Beifahrer eine sichere Festhaltemöglichkeit bietet. Wichtig ist dabei, dass der Beifahrer sich sicher festhalten kann, um nicht bei Beschleunigungs- oder Bremsvorgängen herunterzufallen.

    Die entscheidende Anforderung ist also die Funktion: Es muss eine Vorrichtung geben, die es dem Beifahrer ermöglicht, sich am Motorrad festzuhalten, und die Rückenlehne kann diese Funktion erfüllen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen:

    * Pflicht: Es muss eine Haltevorrichtung für den Beifahrer vorhanden sein (§ 61 StVZO).

    * Keine ausschließliche Riemen-Pflicht: Der Halteriemen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten.

    * Alternativen: Seitliche Haltegriffe (Soziusgriffe) oder auch eine stabile Rückenlehne (Sissybar) werden in der Regel als zulässige Alternativen angesehen.

    Es ist jedoch immer ratsam, sich bei Unsicherheiten vor der nächsten Hauptuntersuchung (TÜV) mit einem Prüfer abzustand, da die Auslegung der Vorschriften in der Praxis variieren kann. In der Regel ist eine fest montierte, stabile Rückenlehne jedoch ausreichend.

  • Hallo Max,

    Du schreibst die ist ein Stück Sitzbank und keine zweigeteilte, wie bei der R 18 Variante.

    Dann wäre interessant, wie die Untersicht der Sitzbank aussieht und ob, dort im Bereich der Teilung noch offene Befestigungspunkte für einen Halteriemen vorhanden sind.

  • Die CrossCountry (einteilig) entspricht bis auf die Teilung der Weekender (zweiteilig). Das mitgelieferte Lederband wird zum HU Termin um die Sitzbank herumgelegt und unten befestigt. Die restlichen 729 Tage wird der Lederstreifen schonend Zuhause gelagert.

    Von race to cruise

  • Wenn ich an die K1600 oder GS A denke, haben die trotz TopCase seitlich Haltegriffe was die mittige Schlaufe ersetzt.
    Also ich würde im Umkehrschluss annehmen, dass eine Rückenlehne, ob nun TopCase oder SissyBar. Haltegriffe bzw. Schlaufen nicht ersetzt.

    ... macht Sinn, am TopCase kann man sich praktisch nicht festhalten .:handshake

  • Zurück zur Anfrage von Max.

    Laut Einbauanleitung gehört der Haltriemen zum Lieferumfang - das hast Du ja selbst auch schon geschrieben. Laut Einbauanleitung ist es auch nicht der alte Halteriemen von der vorhergehenden Sitzbank, sondern wird wirklich getauscht.

    Kannst Du vielleicht bei Deinem Verkäufer nachfragen?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Quelle: https://manuals.bmw-motorrad.com/manuals/WEBA/I…1_00_202412.pdf

    Ich konnte bei keiner Quelle finden, dass es den Halteriemen einzeln geben sollte.

    Möglichkeit wäre mit dem Halteblech vom alten Riemen und einem kurzen Besuch bei einem Sattler o.ä. schnell einen eigenen Halteriemen mit entsprechender Länge herzustellen. Vielleicht geht das sogar allein zu Hause, wenn etwas handwerkliches Geschick da ist.

    Sonst wäre die Möglichkeit, ob jemand mit diesem Sitz und dem passenden Riemen den mal abbauen und nach Teilenummern untersuchen kann. Gibt es hier eine Filtermöglichkeit bei der Benutzersuche, wer eine R18 B fährt und ggf. alle einmal anschreiben?

  • Gibt es ne Reling für die R18?

    Meine Sozia braucht wat zum festhalten...Mich,OK aber dann drück sie mich durch die Windschutzscheibe...

    Der besagte Haleriemen..naja da sitzt sie drauf...die Sissibar ist hinterm Rücken aber beim bremsen schiebt sie mich vom Sitz...

    Ich vermisse eine Reling wie bei der Vespa...:geht-klar

  • Topcase und Sissibar sind bequem zum Anlehnen und geben Halt wenn beschleunigt wird. Aber beim starken Bremsen bringen die Dinger nix. Andererseits ist die Lederschlaufe da doch auch nahezu wirkungslos. Jetzt waren meine bisherigen Beifahrerinnen alle in der 50 kg plus / minus Klasse. Aber wenn da die Wohlstandsfigur hinten Platz nimmt, summieren sich die Kräfte bei negativer Beschleunigung erheblich. Jetzt fahr ich immer Solo. Die hintere Sitzbank bei der Cruiser ist für mich nur Gepäckablage. Hätte ich dieses Beifahrerproblem, wäre die 18 B mit CrossCountry oder Weekender Sitz meine erste Wahl und dann eine Reling, anständig dimensioniert für „sie“, zum festhalten.

    Von race to cruise