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Kaufberatung

  • Stratosfear
  • 7. Juli 2025 um 10:16
  • Unerledigt

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.

Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Honda WN7 Forum

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus

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  • Stratosfear
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    • 7. Juli 2025 um 10:16
    • #1

    Hallo,

    Übermorgen Kauf ich ne gebrauchte Classic First Edition von Privat, EZ 07/21, 6500 gelaufen, alle Wartungen und Rückfahrhilfe erledigt.

    Bin kein Techniker, könnt ihr mir bitte sagen auf was man besonders achten und schauen sollte, inpuncto Schwachstellen/Kinderkrankheiten?

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    • 7. Juli 2025 um 10:29
    • #2

    Lässt sich natürlich pauschal nicht beantworten. Wichtig wäre den Kardan / Endantrieb / Felge auf feine Ölspuren zu untersuchen. Rost könnte vielleicht auch ein Thema sein. Wenn das Ding aber ein sauberes BMW-Serviceheft hat, dann sollte das alles aber grundsätzlich passen. In die Glaskugel schauen kann niemand und beim Privatkauf bleibt natürlich immer ein kleines Restrisiko.

    Unterm Strich ist so eine Kiste qualitativ schon nicht schlecht.............

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

  • DidiR18
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    • 7. Juli 2025 um 11:40
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Lies den Artikel hier - lass Dich dadurch aber auch nicht kirre machen.

    Auf was zu achten bei Ablauf Gewährleistung oder Garantie – BMW R18 Reparaturanleitung – maintenance workshop manual

    Schau einfach, ob was auffällt.

    Die Maschine ist 4 Jahre alt; da gibt es auch von BMW keine Kulanz mehr.

    In jedem Falle fragen, ob es verdeckte Mängel gibt. Man darf zwar Gewährleistung bei Privatverkauf ausschiessen, man darf aber nicht Mängel verschweigen, die bekannt sind.


    Die Klausel "gekauft wie gesehen" ist im privaten Kaufrecht weit verbreitet, zielt darauf ab, die Haftung des Verkäufers für Sachmängel auszuschließen. Allerdings hat dieser Haftungsausschluss Grenzen, insbesondere bei verdeckten Mängeln.



    Was bedeutet "gekauft wie gesehen" im Allgemeinen?


    "Gekauft wie gesehen" bedeutet, dass der Käufer die Sache (z.B. ein Auto, eine Immobilie) in dem Zustand erwirbt, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung befindet. Die Klausel bezieht sich primär auf offensichtliche Mängel, also solche, die ein durchschnittlicher Käufer bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennen kann. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Sichtbare Kratzer, Dellen oder Beulen
    • Offensichtliche Roststellen
    • Defekte, die bei einer Funktionsprüfung oder Probefahrt sofort auffallen (z.B. eine nicht funktionierende Klimaanlage, kaputte Fenster)

    Für solche Mängel, die bei der Besichtigung erkennbar waren oder hätten erkannt werden müssen, kann der Käufer in der Regel nach dem Kauf keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn "gekauft wie gesehen" vereinbart wurde.



    Was bedeutet "gekauft wie gesehen" bei verdeckten Mängeln?


    Die Situation ändert sich bei verdeckten Mängeln. Ein verdeckter Mangel ist ein Mangel, der für einen durchschnittlichen Käufer bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennbar ist.

    Hier gilt: Die Klausel "gekauft wie gesehen" schließt die Haftung für verdeckte Mängel in der Regel nicht aus!

    Das bedeutet, auch wenn im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" steht, kann der Käufer unter bestimmten Umständen bei einem später entdeckten verdeckten Mangel dennoch Gewährleistungsansprüche geltend machen.

    Es gibt zwei Hauptkategorien von verdeckten Mängeln, bei denen der Verkäufer trotz "gekauft wie gesehen" haftbar sein kann:

    1. Mängel, die der Verkäufer kannte und arglistig verschwiegen hat:

      Wenn der Verkäufer von einem verdeckten Mangel wusste und ihn dem Käufer bewusst verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat, liegt eine arglistige Täuschung vor. In diesem Fall ist der Haftungsausschluss "gekauft wie gesehen" unwirksam, und der Verkäufer haftet vollumfänglich. Der Käufer kann dann vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Die Beweislast dafür, dass der Verkäufer den Mangel kannte und verschwieg, liegt allerdings beim Käufer.

    2. Mängel, die der Verkäufer nicht kannte, aber die auch für einen durchschnittlichen Käufer nicht erkennbar waren:

      Selbst wenn der Verkäufer selbst keine Kenntnis von einem verdeckten Mangel hatte, kann die Klausel "gekauft wie gesehen" die Haftung für solche Mängel bei Privatverkäufen oft nicht vollständig ausschließen. Das Gesetz schützt den Käufer in gewissem Umfang.



    Wichtige Punkte im Detail:


    • Verbraucher vs. Privatkauf:
      • Verbrauchsgüterkauf (Kauf von einem Händler): Hier ist ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung generell unzulässig und unwirksam. Ein Händler kann die Gewährleistung für gebrauchte Sachen nur auf ein Jahr verkürzen, darf sie aber nicht ganz ausschließen. Die Formulierung "gekauft wie gesehen" hat hier praktisch keine Wirkung.
      • Privatkauf (Kauf von Privatperson zu Privatperson): Zwischen Privatleuten ist ein Ausschluss der Sachmängelhaftung grundsätzlich möglich. Die Formulierung "gekauft wie gesehen" wird hier oft als solcher Ausschluss verstanden. Allerdings greift dieser Ausschluss nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei zugesicherten Eigenschaften, die das Objekt nicht besitzt. Auch bei Mängeln, die die gewöhnliche Brauchbarkeit des Objekts erheblich einschränken und selbst für einen Laien nicht erkennbar waren, kann der Ausschluss unwirksam sein, wenn keine detailliertere Ausschlussklausel formuliert wurde.
    • Beweislast: Bei einem verdeckten Mangel muss der Käufer in der Regel beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache vorhanden war. Dies kann oft durch Sachverständigengutachten erfolgen.
    • Rechte des Käufers bei verdeckten Mängeln:

      Stellt sich ein verdeckter Mangel heraus, für den der Verkäufer haftet, hat der Käufer in der Regel folgende Rechte (in dieser Reihenfolge):

      1. Nacherfüllung: Der Käufer kann verlangen, dass der Mangel behoben wird (Reparatur) oder eine mangelfreie Sache geliefert wird (Austausch). Bei gebrauchten Sachen ist meist nur die Reparatur möglich.
      2. Rücktritt vom Vertrag: Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird und der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
      3. Minderung des Kaufpreises: Statt des Rücktritts kann der Käufer den Kaufpreis mindern.
      4. Schadensersatz: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Verschulden des Verkäufers) kann der Käufer auch Schadensersatz verlangen.


    Fazit:


    Die Klausel "gekauft wie gesehen" ist kein Freifahrtschein für den Verkäufer, um sich von jeder Haftung zu befreien. Insbesondere bei verdeckten Mängeln, die der Verkäufer kannte und arglistig verschwieg, oder solchen, die trotz sorgfältiger Besichtigung nicht erkennbar waren und die gewöhnliche Brauchbarkeit erheblich einschränken, kann der Käufer weiterhin Ansprüche geltend machen.

    Für Käufer ist es daher immer ratsam, eine Sache vor dem Kauf gründlich zu prüfen und bei größeren Anschaffungen (z.B. Auto, Immobilie) gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Verkäufern wird empfohlen, alle bekannten Mängel offenzulegen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und nicht in den Verdacht der Arglist zu geraten.

    Haben Sie noch Fragen zu einem konkreten Fall?

    Gruss, Didi

    Es ist schon alles gesagt, aber nicht von jedem ...

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    • 7. Juli 2025 um 13:51
    • #4

    Da die Rechtsprechung meistens am Beweis scheitert und sich die Beweislast nach dem Kauf auf den Käufer verlagert, hat Der aber in der Regel schlechte Karten. Der Käufer ist den Beweis schuldig, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, und da wirds meistens schwierig und eine Klage wird meistens abgewiesen. Es ist ja nicht nur der Mangel als solches ausschlaggebend sondern vor Allem der Zeitpunkt wo der Mangel entstanden ist. Also war der Artikel zum Kauf mangelfrei oder nicht.

    Der Zivilrichter will die Sache vom Tisch haben und drängt entweder auf Rücknahme der Klage oder dass sich die beiden Parteien auf einen Vergleich einigen, sofern der Vortrag des Käufers (Geschädigten) etwas an "Fleisch" hat. Wollen sich die Parteien nicht einigen gibts ein vom Gericht beauftragtes Gutachten welches in der Regel der Käufer (weil er die Beweislast hat) zu tragen hat.

    Meistens hört sichs dann an dieser Stelle auf mit der Streiterei weil eh schon zu viel Geld verbraten wurde. Außer einer hat einen guten Rechtsschutz, zu viel Geld oder ist prinzipiengeil.

    Spaß macht das Alles nicht, vereinbare mit dem Verkäufer eine Probefahrt, 30 min sollten reichen, wenn du selber keinen Dunst hast nimm jemand mit, der sich auskennt und lass den fahren. Im Zweifel lass sie stehen, es gibt genug auf dem Markt und zum Herbst sind die Preise meistens fallend.

    Gruß Daniel


    ... Leben und Leben lassen:bier

  • DidiR18
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    • 7. Juli 2025 um 14:19
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Hallo Daniel,

    da hast Du sicher Recht.

    Aber lass mich mal das Paradebeispiel nennen, weil oben ja gefragt wurde. Man sieht sich eine Maschine an, die natürlich frisch gewaschen ist und macht auch eine Probefahrt im kleinen Rahmen (je nach Verkäufer).

    Man wird sich einig, unterschreibt und auf der Heimfahrt bzw. nach ein paar Tagen ist Öl am Kardan.

    Das meine ich mit verdecktem Mangel und sowas zu verschweigen, wäre weder rechtlich noch moralisch tragbar. Natürlich wäre es am besten, wenn dann bei BMW im Werkstattlog drinnen stehen würde, dass sie schon deswegen auffällig war.

    Ich will das Thema hier auch nicht überspannen, sondern gerade mit den typischen Kinderkrankheiten dem Kollegen helfen, auf was er schauen muss bzw. welche Fragen er stellen muss. Es geht weniger um die gerichtliche Durchsetzbarkeit (da bin ich i.d.R. bei Dir), sondern

    Bin kein Techniker, könnt ihr mir bitte sagen auf was man besonders achten und schauen sollte, inpuncto Schwachstellen/Kinderkrankheiten?

    Gruss, Didi

    Es ist schon alles gesagt, aber nicht von jedem ...

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  • Funkymonkey
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    Bayerwald
    • 7. Juli 2025 um 14:55
    • #6

    Hi Didi, ja sehe ich auch so wie du, und deshalb finde ich eine Probefahrt auch sehr wichtig.

    Aus eigener Erfahrung würde ich empfehlen, die Art und den Umfang der Probefahrt vielleicht im Vorfeld zu besprechen. Es gibt den Einen der sein gehegtes und gepflegtes Bike verkauft und keinen Bock auf Probefahrttouristen hat, die eigentlich noch gar nicht wissen was sie wollen, und den anderen, dem sowieso alles egal ist und sagt, bist in drei Stunden wieder zurück.

    Aber ich empfehle das bereits im Vorfeld zu besprechen, auch was passiert im Fall eine Unfalls während der Probefahrt, wie ist das Fahrzeug versichert, dürfen laut dem Versicherungsvertrag auch andere mit dem Fahrzeug fahren oder nur der Versicherungsnehmer? Wer zahlt wenn keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde? Gibts einen Pfand für den Verkäufer usw.

    Vorher drüber reden erspart viel Ärger und schlechte Stimmung...

    Gruß Daniel


    ... Leben und Leben lassen:bier

  • Mark 96
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    • 7. Juli 2025 um 16:20
    • #7

    Bei den Händlern stehen mehr wie genug R 18 rum. Wenn man sich nicht oder eher wenig mit der Materie auskennt, ist das die bessere Wahl. Thema gesetzliche Gewährleistung. Da stellt sich wie im oben von Didi beschriebenen Fall gar nicht erst die Frage, ob das beim Zeitpunkt des Kaufes schon bekannt war. Es ist halt innerhalb der Frist da, dann darf der Händler auch ran. Gerade bei den diversen Mängeln die nicht mittels Rückruf erledigt wurden, wäre mir das Thema Kauf von Privat zu heiß. Zudem sind alle Händler froh um jede verkaufte R 18 und daher überaus verhandlungsbereit.

    Von race to cruise

  • Michel18
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    • 7. Juli 2025 um 17:24
    • #8
    Zitat von Stratosfear

    Hallo,

    Übermorgen Kauf ich ne gebrauchte Classic First Edition von Privat, EZ 07/21, 6500 gelaufen, alle Wartungen und Rückfahrhilfe erledigt.

    Bin kein Techniker, könnt ihr mir bitte sagen auf was man besonders achten und schauen sollte, inpuncto Schwachstellen/Kinderkrankheiten?


    Wie lange haste Zeit ? :denk


    Nur ein Tipp, ich würde an Deiner Stelle eine nehmen mit weniger Kilometern.

    Tut sich im Preis nicht viel, aber könnte entscheidend sein.


    Heute, 07.07. ist übrigens Händlertagung, wenn Du noch ein oder zwei Tage Zeit hast kann Dir vermutlich gesagt werden wie und ob es mit der R 18 weitergeht.

    Und von dieser Entscheidung werden auch die Preise an der Börse in den nächsten Wochen und Monaten stark abhängen.

  • A.R.L.
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    • 7. Juli 2025 um 22:33
    • #9

    4 J. alt und 6500 Km belegbare Fahrleistung sind zu viel? 20 Tage im Jahr 75Km, 10 Tage im Jahr 150Km sind Nichts und bedeuten doch, dass das Bike einfach nur vor sich hin steht. Noch weniger bedürfte ja eigentlich sammlerspezifischen Aufwand, um Standschäden zu verhindern, oder?

  • Stratosfear
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    • 7. Juli 2025 um 22:34
    • #10

    Vielen Dank für eure Statements, wobei mich diese etwas verwundern. Danke für die Rechtsberatung, aber die Fragestellung war eine andere.

    Versteh ich richtig, dass Winkelgetriebe und Rückfahrhilfe die meiste Problematik verursacht haben? Warum soll das das jetzt erst plötzlich nach 4 Jahren zu Tage treten? Rückfahrhilfe ist erledigt, Moped ist Checkheft gepflegt, es ist also von ausgehen, dass wenn etwas aufgefallen wäre, dies in der Garantie gemacht worden ist.

    Mich wundert schon, dass solch negative Reaktionen auf das Objekt der Begierde eingehen.

    Was gibts sonst noch zu beachten? Logisch mach ich eine ausgiebige Probefahrt, aber ich bin schon etwas verwundert.

    Wie gesagt , sie hat erst 6500 km gelaufen

  • DidiR18
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    • 7. Juli 2025 um 22:41
    • Offizieller Beitrag
    • #11
    Zitat von Stratosfear

    Mich wundert schon, dass solch negative Reaktionen auf das Objekt der Begierde eingehen.

    Was gibts sonst noch zu beachten? Logisch mach ich eine ausgiebige Probefahrt, aber ich bin schon etwas verwundert.

    Hattest Du nicht genau danach gefragt?


    könnt ihr mir bitte sagen auf was man besonders achten und schauen sollte, inpuncto Schwachstellen/Kinderkrankheiten?

    Gruss, Didi

    Es ist schon alles gesagt, aber nicht von jedem ...

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  • Michel18
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    • 7. Juli 2025 um 22:51
    • #12
    Zitat von A.R.L.

    4 J. alt und 6500 Km belegbare Fahrleistung sind zu viel? 20 Tage im Jahr 75Km, 10 Tage im Jahr 150Km sind Nichts und bedeuten doch, dass das Bike einfach nur vor sich hin steht. Noch weniger bedürfte ja eigentlich sammlerspezifischen Aufwand, um Standschäden zu verhindern, oder?

    70 % der Privatverkäufer haben schon bei unter 1.000 Kilometer genug von ihrer R 18 und stellen sie ins Schaufenster.

    Da ist das Profil der Reifen noch neuwertig, die Bremsbeläge noch top, die Rostschicht noch dünn und die Einfahrkontrolle erst frisch gemacht.

    Das Angebot ist üppig und der Preisunterschied meist marginal.

  • Stratosfear
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    • 7. Juli 2025 um 22:54
    • #13

    Was heißt das jetzt? Kann man kaufen oder nicht?

  • KoelscheJung
    Gast
    • 7. Juli 2025 um 23:24
    • #14

    Lass dich nicht verrückt machen. Das ist ein super Motorrad. Meine hat jetzt 15 000 Km gelaufen ohne jegliche Probleme. Wenn Du dir die Zeit nimmst und ein wenig hier im Form liest, wird Dir auffallen, dass es immer die selben sind, die Probleme haben. Auf der anderen Seite, gibt es hier auch Jemanden, der die 80 000 Km schon erreicht hat und sie fährt immer noch. Ich persönlich, würde Dir nur von einer gebrauchten mit extrem wenig Kilometern abraten, wegen Standschäden. Wenn Dir die ausgewählte R 18 zusagt und der Preis stimmt, dann zugreifen. Übrigens, falls das Winkelgetriebe in Zukunft ölen sollte, so kostet die Reparatur bei BMW 13 AW`s plus Teile. Also alles nicht so wild, wie hier oft dargestellt und um Welten besser als Harley.

  • Stratosfear
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    • 8. Juli 2025 um 00:17
    • #15

    Dank dir für die aufmunternden Erläuterungen. Ich bin sehr verunsichert und werde den Trip übermorgen nochmal verschieben und versuchen über die Dahrgedtellnummer hier beim ortsansässigen Händler versuchen mehr herauszubekommen was bisher gemacht wurde.

    Was kostet denn eine AW? Und die Teile beim Winkelgetriebe?

    Hab den Verkäufer auf 13.000 Euro herunter handeln können.

    Denk ist ein guter Kurs

  • Stratosfear
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    • 8. Juli 2025 um 00:20
    • #16

    Wurden die Probleme bei den nachfolgenden Baujahren ausgemerzt? Also besser ab 2022 aufwärts was kaufen?

  • KoelscheJung
    Gast
    • 8. Juli 2025 um 00:38
    • #17

    Nein, es sind alle Baujahre betroffen. Laut BMW gibt es kein Problem, es soll sich um Einzelfälle handeln. Aber es sind schon einige Winkelgetriebe undicht geworden. Das sieht Du aber sofort am Winkelgetriebe und auf der Felge/Reifen. Es gibt insgesamt 3 Simmerringe im Winkelgetriebe. Die kosten das Stück ca. 20-30 ,-- Euro. Es ist aber unwahrscheinlich, dass alle drei undicht werden. Was eine AW bei BMW kostet, ist vom jeweiligen Händler abhängig und sehr unterschiedlich.

    Bis jetzt sind alle Winkelgetriebe auf Garantie/Kulanz instandbesetzt worden und ich vermute, dass es bei einer Scheckheft gepflegten R18 auch nach Ablauf der Garantie weiterhin Kulanz geben wird. (Nach meiner Einschätzung)

    Lass Dich nicht verrückt machen, es gibt keinen Hersteller, der keine Probleme hat.

  • erfi63
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    • 8. Juli 2025 um 01:18
    • #18

    Ja hi, also ich hab Anfang des Jahres auch so einen Schnapper gemacht.Ne FE 1. Hd. kein Vorführer BJ. 2000 , 1593 km auf der Uhr vom Händler. Ja und ich bin super zufrieden.Nix von den oben beschriebenen Macken,aber der Sommer ist ja noch lang🤗 Ich würde auch jemanden mitnehmen, der sich auskennt und natürlich eine Probefahrt machen.

  • Max-Josef
    Die Schwimmnudel
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    • 8. Juli 2025 um 06:01
    • #19

    Mario (Koelschejung) ist nicht auf dem neuesten Stand, unser Martin hat inzwischen die 100.000 Km geknackt. Und das in 3 Jahren. Ich fahre jetzt auch schon 3 Jahre mit der Classic, meine hat erst 38.000 Km auf der Uhr. Mein Moped läuft sehr gut.

    Problemchen gab es auch, aber diese sind nicht von Bedeutung. Bei der Auslieferung ging links die Griffheizung nicht, der Griff wurde während der 1000ter Inspektion getauscht . Am Motorschutzbügel war nach 2 Jahren auf der linken Seite eine Schraube gebrochen, das wurde ohne Murren behoben. Das Winkelgetriebe wurde getauscht. Vorher versuchte man es mit einem neuen Simmerring, doch nach 1000 Km kam wieder Öl. Und die RFH wurde bearbeitet. Das war es auch schon.

    Ich möchte mal behaupten dass der größte Teil hier im Forum zufrieden ist, denn es sind nur einige unzufriedene welche sich hier über BMW und speziell über die R18 aufregen. Hätte ich eine "Montagsmaschine" würde ich wahrscheinlich auch meinen Unmut hier kund tun.

    Meine R18 war ein Spontan Kauf und ich habe es noch keinen einzigen Tag bereut. Für mich hat sich mit der R18 ein Traum erfüllt. Eine gelungene Retro Maschine mit einem dicken Boxer im Rahmen. Damit hab ich viel Freude am Fahren.

    Jetzt müsste man nur noch den Winter abschaffen damit ich das ganze Jahr "Salzfrei" fahren kann.

    Ich drücke dir beide Daumen damit du eine Sorgenfreie R18 findest.

    ...bis neulich, Michael

    Wer langsam reitet hat auch einen Gaul.

  • Hamburg
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    Winsen-Luhe
    • 8. Juli 2025 um 10:22
    • #20

    Ich will auch was sagen....

    Da wird sehr viel Geld in die Hand genommen..ich persönlich würde in so einem Fall den Händler vorziehen.

    1.Weil Du brauchst eh ne Werkstatt und wenn es nur die Inspektionen sind.Da kann dann im Vorfeld schon einiges geklärt werden....Er freut sich das Du ihm das Motorrad abkaufst.Er sein Invest wieder bekommt und Du bist im Vorteil und kannst handeln...paar schöne Extras die Dir noch am Herzen liegen...Motorschutz...bla bla bla...

    2.Bei einem Privatverkauf würde ich mir unbedingt den Verkäufer genau anschauen,wat er sonst so fährt und wie er damit um geht...


    Ganz ehrlich....Händler wäre meine Wahl:bier

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