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Motorrad auf Privatgrundstück waschen

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  • Meine Wild Star wasche ich seit 25 Jahren mit Hochdruckstrahler ( ja, mit reichlich Abstand!) bei gewerblichen Anbietern. Ich hatte nie Probleme in den Jahren gehabt. Im Forum war hier ja immer wieder mal von Problemen zu lesen das die R18 das wohl nicht so gut verträgt. Daher würde ich gerne Rocky zukünfitg zu Hause waschen.


    Nur, wie ist das rechtlich? Meines Wissens ist die Fahrzeugwäsche auf dem Privatgrundstück verboten. Oder ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich? Im Forum konnte ich dazu nichts finden...

  • ...meines Wissens grundsätzlich verboten, sofern Du keinen Ölabscheider etc. hast, was kein Privat-Mann hat.
    Es kommt aber tatsächlich darauf an ob Du in der Gemeinde Leute hast die solche Vergehen gerne anzeigen.

  • Danke für den Link!

    Was mich in den ganzen Jahren so irritiert hat..Warum bieten einige Hersteller Reiniger für die SB Wäsche an?? Diese sind ja zumindest auch bei der Anwendung bei gewerblichen Anbietern Verboten..

  • Ich habe einige Jahre beim Händler gearbeitet und in dieser Zeit mehrere hundert Motorräder in einer SB Waschbox gewaschen und nie irgendein Problem bekommen. Du hast ja anscheinend die selbe Erfahrung gemacht und warum solltest du das jetzt ändern nur weil du „etwas gehört oder gelesen“ hast. Was soll das Problem sein, die R18 mit Augenmaß weiterhin in der SB Box zu waschen ?

    Und mit zu Hause waschen ist so eine Grauzone, wo jede Gemeinde das etwas anders sieht. Bei einigen komplett verboten, bei einigen nur mit klaren Wasser und wiederum andere drehen diesbezüglich keinen Film (gerade wenn es um ein Motorrad geht)

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

  • Bei uns in der Gemeinde scheint es niemanden zu stören. Mein Nachbar und ich waschen unsere Motorräder vor der Garage. Autos werden aber nur in der Waschanlage / Box gewaschen. Da hat es aber auch noch nie jemanden gestört, falls ich das eigene Wasch- und Poliermittel verwendet habe.

    Von race to cruise

  • Eben weil hier im Forum zu lesen war, das zumindest einige doch Elektronik Probleme nach der Fahrzeugwäsche hatten.. Wobei ich natürlich weiß, wie die Leute Ihre Dicke gewaschen haben.. Aber Du hast wohl recht, wenn man mit Augenmaß vorgeht, sollte das wohl kein Problem sein.

    Wobei die Frage immer noch offen ist, warum diverse Hersteller Reiniger für die SB Wäsche anbieten.. Zählen die etwa auf die Ignoranten des Wasserschutzgesetz??:hehehe

    • Offizieller Beitrag

    Eben weil hier im Forum zu lesen war, das zumindest einige doch Elektronik Probleme nach der Fahrzeugwäsche hatten.. Wobei ich natürlich weiß, wie die Leute Ihre Dicke gewaschen haben.. Aber Du hast wohl recht, wenn man mit Augenmaß vorgeht, sollte das wohl kein Problem sein.

    Wobei die Frage immer noch offen ist, warum diverse Hersteller Reiniger für die SB Wäsche anbieten.. Zählen die etwa auf die Ignoranten des Wasserschutzgesetz??:hehehe

    FB und auch unser Forum ist voll von diesen Problemen. Ich bin auch davon betroffen und es wird die linke Griffeinheit ausgetauscht. Startprobleme gibt es vor allem mit der rechten Griffeinheit. Bei den anderen Modellen z.B. R 1300GS ADVENTURE,R12,R12 NINET,R1300GS gibt es schon Rückruf über Kba. Habe meine auch den Kba gemeldet


    Beschreibung laut KBA:

    Undichtigkeit an Schalteinheit führt zum Ausfall der Elektrik inklusive Motorausfall.

    Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:

    nicht bekannt

    Abhilfemaßnahme des Herstellers:

    Austausch des fehlerhaften Kombischalters

    • Offizieller Beitrag

    In Deutschland ist es generell verboten, Autos auf Privatgrundstücken zu waschen. 1 Dies liegt daran, dass das Waschwasser mit Öl, Benzin und Reinigungsmitteln verunreinigt sein kann und diese Schadstoffe in das Grundwasser gelangen können. 1 Für Motorräder gibt es jedoch keine explizite Regelung. 2 Daher ist es im Allgemeinen erlaubt, ein Motorrad auf einem Privatgrundstück zu waschen, solange es keine örtlichen Vorschriften gibt, die dies verbieten. 2

    Obwohl es in Deutschland generell verboten ist, Autos auf Privatgrundstücken zu waschen, gibt es für Motorräder keine explizite Regelung. Daher ist es in Nürnberg im Allgemeinen erlaubt, ein Motorrad auf einem Privatgrundstück zu waschen, solange es keine örtlichen Vorschriften gibt, die dies verbieten.


    Hört sich für mich grundsätzlich erst einmal logisch an. In Nürnberg habe ich das Motorrad immer auf dem Bürgersteig mit dem Schlauch vom Vorgarten gewaschen. Der Menschenauflauf betraf immer die Optik des Bikes. Es hätten sich nur mehr Mädels bereit erklären können, in nassen T-Shirt zu helfen ...

    Das ist übrigens auch logisch. Das Verbot der Autowäsche kommt ursprünglich daher, dass (als gute Deutsche) man den Motor auch gewaschen hat. Dort kam der Regen nicht hin und das konnte dann tatsächlich zu mehr Ölabscheidungen führen. Da bei Regen das ganze Motorrad betroffen ist, macht dort die Regel weniger bis keinen Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Vorschriften hin, Vorschriften her..... wenn ich von einer Tour komme und es ist nötig, dann wird hinterm Haus gewaschen und gut ist. Die Maschine verliert noch nichts, Motor ist trocken....

    Wieso Vorschriften? Gibt doch keine

  • Für Motorräder gibt es kein grundsätzliches Verbot. Trotzdem in der betroffenen Gemeinde mal nachfragen.

    Wichtig:

    Wir sind in Deutschland.

    Wenn es nicht explizit erlaubt ist, dann ist es verboten.

    Geht's noch?

    Natürlich wasch ich mein Mopped, wenn nötig, bei mir vor dem Haus. Wer möchte, kann mich vor Ort gerne darauf ansprechen...:sunnyboy

    Ciao - Peter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es nicht explizit erlaubt ist, dann ist es verboten.

    Wo kommt das denn jetzt her? Als Jurist muss ich doch jetzt sagen, das ist reine Polemik und komplett falsch.

    Im Strafrecht gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz), was bedeutet, dass eine Handlung nur dann strafbar ist, wenn sie ausdrücklich gesetzlich verboten ist.

  • Ich bezog mich auf diesen Text

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    Reinhaltung des Grundwassers

    (1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. [Es] kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die[se] Anforderung […], insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. […]

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    • Offizieller Beitrag

    Ich bezog mich auf diesen Text

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    Reinhaltung des Grundwassers

    (1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. [Es] kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die[se] Anforderung […], insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. […]

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    Klar, aber das ist ja eine ganz andere Geschichte. Das beinhaltet auch das Ausschütten eines Wassereimers, wenn Du Dein Haus geputzt hast :megalol

    Wenn man überlegt, dass bis 1990 noch das Verklappen von Chemikalien in der Nordsee erlaubt war: https://de.wikipedia.org/wiki/Altlasten_in_den_Meeren

    Wir machen jetzt mal eine Protestaktion, und waschen Elektroautos vor der Garage bis uns jemand anzeigt :peacy