Unser R18 Premium Sponsor:

Wunderlich

Unterstützung aus Montabaur gesucht

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Hallo,

    kommt vielleicht jemand von Euch aus der Nähe von Montabaur und hätte Samstag 14.12 ein wenig Zeit sich mit mir gemeinsam eine R18 anzusehen. Meine Bekannten haben alle leider keine Lust oder Zeit und Frau ist bei der Familie. :0plan

    LG


    Stefan

  • Sorry, viel zu weit weg. Kauf lieber beim Händler, da stimmt das mit der Garantie. Von Privat würde ich eher abraten, es sei denn, Du kennst Dich sehr gut aus. Aber dann würdest Du wahrscheinlich nicht fragen. Zudem ist zur Zeit Probefahren eher nicht so toll. Und die Preisunterschiede sind doch nicht so groß. Zumal jeder Händler zu der Jahreszeit mehr als nur etwas verhandlungsbereit ist.

    Von race to cruise

  • Hallo Stefan,

    folgende Überlegung solltest du evtl. noch berücksichtigen. Da Erstzulassung 2022 war, greift die BMW Garantie nur noch bis 2025. Um sicher zu gehen, wäre hier eine Garantieverlängerung ratsam. Also weitere Kosten die anfallen werden. Wenn der Preis stimmt ist das vielleicht so für dich in Ordnung. Würde dir dennoch eher empfehlen eine gebrauchte Maschine vom Händler zu kaufen. Hier gibt es schon gute Angebote auch aus jüngeren Jahrgängen, wobei dann noch in den meisten Fällen die BMW Garantie länger zur Verfügung steht falls mal etwas unvorhergesehenes mit der "Technik" passiert. Will man nicht haben, jedoch wenn du hier im Forum aufmerksam liest, gibt es doch die eine oder andere Schwachstelle an unserem "Moped" und Reparaturen sind nicht gerade preiswert bei BMW. Der Ölservice ist natürlich ein Argument solange du nur 1 Inspektion pro Jahr machen lässt. Vielfahrer haben davon nicht so viel, da dieser Service eigentlich richtig heißen muß 5x Öl umsonst bei 50000 km. Bei 2 Inspektionen und mehr pro Jahr relativiert sich dann das Ganze.


    Gruß aus dem Ruhrpott !!

    Jörg :pilot

  • Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.
    Hallo Jörg,

    sie soll wohl eine Garantieverlängerungen auf 5 Jahre haben. Gab es sowas?

  • Hallo Stefan,

    ist mir so nicht bekannt. Bei Autos ist das soweit möglich warum also nicht. Solltest du jedoch vorher abklären ob es sich um eine Original BMW Garantie handelt, oder ob es eine nachträgliche Garantieverlängerung von einem anderen Anbieter der mit BMW zusammen arbeitet handelt. Soweit ich informiert bin gibt es da Unterschiede in den stellbaren Garantieansprüchen.


    Gruß aus dem Ruhrpott !!

    Jörg :pilot

  • Hallo Stefan,

    das nannte sich "Cover" und war eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre einschl. Ölservice in dieser Zeit. 2021 gab es das noch sicher, irgendwann wurde es abgeschafft und durch Versicherungsprodukte ersetzt. Google mal nach BMW Motorrad Cover, im Netz gibts noch Informationsreste. Hier im Forum übrigens auch.

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan,

    das nannte sich "Cover" und war eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre einschl. Ölservice in dieser Zeit. 2021 gab es das noch sicher, irgendwann wurde es abgeschafft und durch Versicherungsprodukte ersetzt. Google mal nach BMW Motorrad Cover, im Netz gibts noch Informationsreste. Hier im Forum übrigens auch.

    Ende 12/2022 wurde die coVer in der Version abgeschafft. Die Bafin hatte BMW gerügt, dass sie nicht selbst als Versicherungsunternehmen auftreten darf, wenn sie die Versicherungsvorgaben der Bafin nicht erfüllt.

    Ich habe sie noch bekommen.

  • Wenn das angebotene Motorrad gut ausgestattet ist und evtl. noch viel Zubehör hat, kann man auch gut von Privat kaufen. Die R18 hat vereinzelte Schwächen aber mit Sicherheit weniger als andere Hersteller.

    Beim Händler gibt es beim Kauf einer gebrauchten auch nur 12 Monate Händlergarantie und die ist oft für den Popo.

  • Wenn man vom Händler als Privatperson kauft, greift erst mal die gesetzliche Gewährleistung. Was da der Händler oben drauf packt in Form einer Garantie, ist Sache des Händlers und zudem Verhandlungssache. Simpel ausgedrückt… kauft man von Privat und das gute Stück hat nach ein paar hundert Kilometer einen größeren Schaden ist das das Vergnügen des Käufers. Kauft man vom Händler, ist es dessen Problem. Für 12 Monate bei einem gebrauchten Produkt. Vereinfacht ausgedrückt!

    Von race to cruise

  • Ganz in deiner Nähe, in Altendiez, ist die Firma MCA. BMW-Händler mit zwei weiteren, ebenfalls großen Standorten in Limburg und Frankfurt. Die haben immer mehrere R18, aller Typen im Angebot, und das zu meistens sehr guten Konditionen. Wenn der Verkäufer deiner Maschine aus deiner Nähe kommt, hat er sie wahrscheinlich da gekauft.

    Lass dir vom Verkäufer die Daten der R18 geben und fahr da mal hin. Die können dir zumindest mal sagen , ob lt. hinterlegter Eintragungen im Datenblatt, alles i.O. ist. Bei der Gelegenheit kannst du dich bei denen auch gleich mal umgucken.

    Beste Grüße aus Taunusstein :zylinderboy

  • das sagt die KI zu diesem Thema:

    Gewährleistung (gesetzlich geregelt)

    1. Definition: Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung des Verkäufers, dafür einzustehen, dass das verkaufte Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs frei von Mängeln ist.
    2. Rechtsgrundlage: In Deutschland ist die Gewährleistung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§§ 434 ff. BGB).
    3. Dauer:
      • Privatkäufe: 2 Jahre ab Kaufdatum.
      • Gebrauchtware: Kann auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag steht.
    4. Wichtige Punkte:
      • Gilt nur für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren (auch wenn diese später auftreten).
      • In den ersten 6 Monaten wird angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand (Beweislastumkehr).
      • Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
    5. Rechte des Käufers:
      • Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung (neue Ware).
      • Rücktritt vom Kaufvertrag oder Preisminderung, falls die Reparatur oder der Austausch fehlschlägt.

    Garantie (freiwillig vom Hersteller/Verkäufer)

    1. Definition: Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Sie stellt eine Art Versprechen dar, für bestimmte Mängel oder Defekte einzustehen.
    2. Rechtsgrundlage: Die Garantie basiert auf einem freiwilligen Vertrag und nicht auf gesetzlichen Vorschriften. Ihre Bedingungen werden vom Garantierenden festgelegt.
    3. Dauer: Die Laufzeit und Bedingungen der Garantie werden vom Hersteller oder Händler definiert und können z. B. 1 Jahr, 3 Jahre oder länger betragen.
    4. Wichtige Punkte:
      • Die Garantie kann zusätzliche Leistungen umfassen (z. B. Reparatur bei Verschleiß).
      • Sie kann an Bedingungen geknüpft sein, z. B. regelmäßige Inspektionen oder die Nutzung bestimmter Ersatzteile.
      • Die Garantie umfasst auch Mängel, die nach dem Kauf entstehen können.
    5. Rechte des Käufers: Die genauen Rechte hängen von den Garantiebedingungen ab, die im Garantievertrag oder in der -urkunde festgelegt sind.


  • Aus persönlichen Erfahrungen ist für mich der Händler in Altendiez ein absolutes NoGo. Die könnten mir ein Motorrad schenken und ich würde es nicht nehmen. Die R18 wurde aber in Koblenz gekauft.