Hier unterstelle ich aber keine Absicht
Auf keinen Fall.
Es ist lediglich ein Zeichen von Larifari. Sowas dürfte einfach nicht passieren.
Geht es nur um die reine Wartung und deren Ablauf, müssten die Rechnungen bis auf lokale Arbeitslöhne alle grundsätzlich und weitestgehend identisch sein.
Die AW für eine geleistete Tätigkeit sowie die Teile sind vom Werk vorgegeben.
Einem hier hatte die Werkstatt eine magnetische Ölablassschraube an Motor oder Getriebe in Rechnung gestellt. Vermutlich das Altteil auch sofort vernichtet oder gleich dem Schrottabholer mitgegeben, weil es total unbrauchbar war.
Ähnliches kenne ich von ärztlichen Honorarforderungen, die ich erhalte und zunächst vorstrecken muss.
Dort geht es auch um AW, nur heißen die Steigerungsfaktor. Die xbeliebige Spritze gegen irgendwas wird der Pflichtversicherung mit 10 € in Rechnung gestellt, einer Privatversicherung jedoch mit dem Steigungsfaktor 1,7 = 17 €. Ist halt so in der Gebührenordnung festgelegt und auch OK. Nicht OK ist es, wenn "aus Versehen" der Faktor 1,9 genommen wird. 0,2 ist dann der Selbstbehalt, den die Kasse nicht erstattet.
Eine Beschwerde gegen den völlig abstrus durchgeknallten Gebührenansatz "Psychotherapeutische Beratung" während einer lapidaren Jahreshauptuntersuchung nur mit Blutuntersuchung und etwas Ultraschall liegt seit März bei der Ärztekammer S-H.
Hab vor ein paar Tagen nachgefragt: "Bisher keine Stellungnahme der Ärztin ..."
Sie überlegt wohl noch, wie sie das hindrehen könnte.