...vielleicht wollen die 1.000,- € für den Einbau - beachtlicher Stundenlohn 😉
Sattel
-
Gangal -
27. Oktober 2020 um 22:33 -
Unerledigt
Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!
-
-
Da ist es halt am besten, wenn wir bei der Bestellung des Neufahrzeugs gleich alles berücksichtigen würden... aber das geht halt nicht immer, weil man dann später doch mal ein anderes Zubehör will. Aber das ist halt so.
Oder weil man evtl. länger mit der Auslieferung warten müsste, wenn man gleich alles bestellt, was man gerne hätte.. gibst ja auch.
-
1250,- Kann gar nicht sein!
-
Ich kopier das morgen mal hier rein, kanns selbst nicht fassen...! Und eintragen lassen muss man die Änderung ja auch noch in den Papieren, TÜV und Co..... Fazit: ich bleib Solist oder bau direkt den Beiwagen an, ist ja nicht viel teurer als der Soziussitz
-
...am schönsten fährt es sich sowieso alleine ☺️
-
Moin Moin. Zum nachträglichen An-/Einbau des Soziussitzen hab ich eben mal die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (schönes Wort) gelesen.
Unter Aufbau Pkt. 6.16.6 ist die Anzahl der Sitzplätze mit "1" angegeben.
Unter Bemerkungen zu Pkt.6.16.1 : "ww (Wahlweise) 2 bei angebauten Soziusfußrasten u. Halteeinrichtungen"
Somit wäre ein nachträgliches Eintragen nicht erforderlich.
-
ich habe auch nachgeschaut. Allerdings in der Zulassung. Dort unter Punkt 5.1
Hier steht bei mir lediglich "Sitzplätze 1".
Dann müsste doch die Zulassung zumindest geändert werden. Im Brief ist keine Eintragung/Angabe!!
-
...wäre auch nicht sinnig - dann müsste man streng genommen jedes Mal den Eintrag ändern, wenn man umbaut
-
Hier mal nen Scan der Bescheinigung. Hoffentlich hats geklappt.
Ich hab Donnerstag nen Termin bei der Zulassungstelle. Werd mal ansprechen ob das mit in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen wird.
-
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II stehts übrigens auch nicht drin.
-
250 € für das Sitzbrötchen und Fußrasten für den Sozia. Die drei Schrauben wird wohl jeder von uns anbringen können. Aber langstreckentauglich ist der Sitz nicht, bei dem Basispreis eine Unverschämtheit von BMW 🤑
-
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil II stehts übrigens auch nicht drin.
Meiner Meinung müsste es - sofern es überhaupt erforderlich ist... - bei denjenigen, die mit Soziuspaket bestellt haben, schon bei Auslieferung in der Zulassungsbescheinigung drin stehen. Sollte das nicht der Fall sein, ist das m.E. auch nicht nötig
-
Wer eine Soziussitzbank hat, möchte doch bitte in seiner Zulassung unter Punkt 5.1. nachschauen. Dann wissen wir es.
Danke vorab
-
Moin Moin. Zum nachträglichen An-/Einbau des Soziussitzen hab ich eben mal die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (schönes Wort) gelesen.
Unter Aufbau Pkt. 6.16.6 ist die Anzahl der Sitzplätze mit "1" angegeben.
Unter Bemerkungen zu Pkt.6.16.1 : "ww (Wahlweise) 2 bei angebauten Soziusfußrasten u. Halteeinrichtungen"
Somit wäre ein nachträgliches Eintragen nicht erforderlich.
Genauso ist’s bei mir auch. Meine hat das Soziuspaket ab Werk. Und in der Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) unter 5.1 steht auch nur: ‚1‘
-
Also ich hatte gleich mit Soziuspaket und unter S.1 steht 1. Bei meiner Triumph steht 2
-
...dann haben sich die Vorgaben geändert oder der Fehler liegt bei BMW.
-
Moin Moin. Zum nachträglichen An-/Einbau des Soziussitzen hab ich eben mal die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (schönes Wort) gelesen.
Unter Aufbau Pkt. 6.16.6 ist die Anzahl der Sitzplätze mit "1" angegeben.
Unter Bemerkungen zu Pkt.6.16.1 : "ww (Wahlweise) 2 bei angebauten Soziusfußrasten u. Halteeinrichtungen"
Somit wäre ein nachträgliches Eintragen nicht erforderlich.
So ist es bei uns in Belgien auch:
(Deshalb immer beide Dokumente dabei haben)
EU-Übereinstimmungsbescheinigung:
64D4D6EF-FB69-43B9-9C6F-C384D0E9E1BD_autoscaled.jpg
4705A4DE-DAA8-4283-A420-0FC9AC335853_autoscaled.jpg
Zulassungsbescheinigung:
-
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung besagt bei mir:
Unter Aufbau Pkt. (6.16.6 > war falsch angegeben,)
Pkt. 6.16.1 = richtig, ist die Anzahl der Sitzplätze mit "1" angegeben.
UNTER BEMERKUNGEN zu Pkt.6.16.1 aber dann: "ww (Wahlweise) 2 bei angebauten Soziusfußrasten u. Halteeinrichtungen"
Und ich habe kein Soziuspaket.
Dann müsste man die EU- Bescheinigung immer mitnehmen, weil im Fahrzeugschein ( Zul.besch. Teil 1)
steht bei mir auch unter S.1 nur 1 Sitzplatz.
Ob der Eintrag auch im Fahrzeugschein
(Zul.besch. Teil 1) sein müsste, sollte abgeklärt werden. Die Voraussetzung dafür, dass man 2 Sitzplätze hat, ist auf alle Fälle somit verankert.
-
Die EU Übereinst.besch. auf deutsch:
20201208_231839_autoscaled.jpg20201208_231919_autoscaled.jpg
-
Klar, Fritz, hast Recht. Hab mich da wohl vertippt oder verlesen.
Danke für ausgezeichnete Qualitätssicherung.
-