Wo kann man am besten Zubehör verkaufen?

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  • Hey Kollegen :enorm

    Da es ja keinen Marktplatz mehr gibt mal so ne doofe Frage. Wo kann man am besten original Zubehörteile verkaufen?

    Habe etliches rumliegen, Auspuff etc.. Aber ebay.kleinanzeigen, na ja, geht nicht wirklich was finde ich.

    Wo bietet Ihr so an?! :dizzy

  • Ebay Kleinanzeigen ist immer noch die Nummer eins wenn's um's verkaufen geht.

    Das Problem sind eher die Dinge, die man verkaufen möchte. Das sind meistens Sachen, die kaum jemand braucht. Bei der Vespa rüsten zum Beispiel viele von Chrom auf Schwarz um und bieten die Teile dann an. Leider braucht das so gut niemand. Das ist bei der R18 ähnlich.

    Letzendlich lässt sich alles verkaufen - es liegt immer nur am Preis.

    1802 ccm - Big Toy for Big Boy

  • Mal eine Anregung / Frage an den Admin.

    Aus rechtlichen Gründen verstehe ich die Einschränkungen / Bedenken….

    Ggf könnte man ja eine Rubrik aufmachen die Lautet:

    „Teile die beim Umbau weggefallen sind“

    oder

    „Ersatzteile“

    Hier könnte ja jeder frei was einstellen und wenn jemand Interesse dran hat, das ausschließlich über PN klären; keine Preisnennung im öffentlichen Bereich.

    Machbar?

    Wäre ja schade, wenn wir diese doch mittlerweile große R18 Gemeinde nicht nutzen könnten, wenn untereinander Interesse besteht…

  • Das ist zwar ne gute Idee, aber wenn man ins Paragraphenbuch der Brüsseler Schwachköpfe/innen schaut lässt das so gut wie keinen Handlungsfreiraum. Das ist so Vieles geregelt ... Kann es ja auch verstehen, aber das macht sowas in nem Forum leider echt schwierig.

  • Ich denke nicht, dass es an Brüssel liegt.

    Ich bin in einem Uhrenforum, da werden ganz problemlos auch Uhren um 50k von privat an privat verkauft. Warum soll das hier nicht möglich sein?

  • In dem Gesetz steht, dass Plattformen melden müssen, wenn sie mittels einer Software ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen. Also ebay oder airbnb zum Beispiel.

    Das Gegenteil ist auch definiert: Es handelt sich nicht um eine (meldepflichtige) Plattform, wenn diese ausschließlich das Auflisten [eines Warenverkaufs] oder eine Werbung [für einen Warenverkauf] ermöglicht. Eigentlich wären Kleinanzeigenrubriken also kein Problem. Ebay Kleinanzeigen soll auch schon reagiert haben, in dem es den "Verkauft"-Button nicht mehr gibt sondern nur noch die Möglichkeit, die Anzeige zu löschen.

    Aber im Moment ist die Verunsicherung groß. Hoffentlich gibt es irgendwann mal ein Erläuterungsschreiben des Finanzministeriums oder sogar ein Urteil über den Kleinanzeigenteil von solchen Foren wie hier, das Klarheit schafft. Wobei ich es den Beteiligten aber auch zutraue, Klarheit in die falsche Richtung zu schaffen. :psycho

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  • Sehr gut erklärt! :peacy Bei ebaykleinanzeigen hast Du im übrigen Recht, man kann nicht mehr auf verkauft klicken, nur noch löschen.

  • Ich werde mir nicht die Mühe machen das zu klären, zumal ich nicht vor habe, hier etwas zu verkaufen.

    Ich kann nur mitteilen, dass es sowohl im RLX-Forum, als auch im Uhrforum und in der Watchlounge kein Problem ist Geschäfte zwischen Membern abzuwickeln, was mich zu dem Schluss kommen lässt, dass es kein legistisches Problem gibt, so man das umsetzen will.

  • Ich denke nicht, dass es an Brüssel liegt.

    Ich bin in einem Uhrenforum, da werden ganz problemlos auch Uhren um 50k von privat an privat verkauft. Warum soll das hier nicht möglich sein?

    Genauso ist es. Ein Brüssel-Bashing bringt uns hier auch nicht weiter.

    Was ist passiert. Seit 2023 gilt (IN DEUTSCHLAND WEGEN DEM FINANZAMT) eine Beweislastumkehr. Früher mussten Steuerbeamte selbst auf die Suche gehen im Internet (z.B. ebay), um gewerbliche Käufer zu entdecken, die als Privatverkäufer agieren, jegliche MWSt. und Einkommenssteuer unterschlagen und natürlich auch kein Rückgaberecht bzw. Gewährleistung anbieten. Und erst bei einem Verdacht durften sie Daten anfordern. Ist übrigens auch oft bei Mitfahrzentralen so. Da fahren auf begehrten Strecken kleine Vans permanent, geben sich als Privatpersonen aus und kassieren halt ab.

    Nun ist es so, bleiben wir mal bei den großen wie ebay (Kleinanzeigen), Airbnb, Etsy, dass es für diese ganz einfach ist an das Finanzamt zu melden, wie oft ein einzelner verkauft hat, weil das ja über Nutzerkonten läuft, die ausschliesslich Verkäufe machen.

    In den Foren ist das viel schwieriger, weil hier als als Text läuft, die Anbahnung beschrieben oder per PN kommt und dann es auch keinen formalen Kauf-Button gibt.

    Und als Forenbetreiber ist es dann schwierig, der Nachweispflicht nachzukommen, sollte das Finanzamt fragen.

    Übrigens kann man auch Privat mehr als 30x im Jahr und über €2k verkaufen; es muss halt nur gemeldet werden an das Finanzamt.

    Das Problem sind ja letztendlich nicht die allermeisten Privaten wie wir, sondern die wenigen Steuerbetrüger, die meinen, über die Plattformen unerkannt zu bleiben. Auf http://www.r1200c.de waren die Pappenheimer auch bekannt, welche von anderen aufgekauft und dann wieder weiterverkauft haben.

    Und was da bei Airbnb mit Ferienwohnungen abging, war massiver Betrug (wie cumex).

    Und wie immer, wegen den Betrügern müssen es die ehrlichen Privaten und die Forenbetreiber ausbaden. Natürlich könnte man auch ein Auge zudrücken, aber ich kann verstehen, wenn man das nicht möchte.

    Was meiner Meinung nach sicher gehen würde.

    Ihr stellt auf eBay Kleinanzeigen (ist ja kostenlos) oder ebay oder auf Eurer privaten Website die Artikel ein und macht hier einen Thread mit einem Link dazu auf. Dann findet nämlich das Kaufgeschäft dort in geordneten Prozessen statt und alles ist sauber auch für den Forenbetreiber.


    Das Wichtigste in Kürze

    • Einzelne Verkäufe sind in aller Regel steuerfrei.
    • Wer öfter Sachen verkauft, muss in bestimmten Fällen Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlen. Es gibt jedoch Freigrenzen und Freibeträge.
    • NEU: Ab 2023 sind Internetplattformen wie Ebay gesetzlich verpflichtet, den Finanzbehörden auch Privatverkäufe mitzuteilen. Das gilt nicht, wenn es pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe sind und höchstens 2.000 Euro Einnahmen entstehen.
    • Zuvor hatten Finanzbeamte gezielt den Internethandel kontrolliert und durften von den Plattformen Daten über die Verkäufer verlangen.

    So gehst Du vor

    • Wenn Du öfter im Internet privat Dinge verkaufst, solltest Du das mit Blick auf das seit 2023 geltende neue Gesetz gut dokumentieren. Notiere Dir nicht nur den Verkaufspreis und die Gebühren, sondern auch, wenn vorhanden, den Kaufpreis.
    • Wenn Du als gewerblicher Händler giltst, hast Du außer den steuerlichen auch rechtliche Pflichten zu beachten. Beispielsweise musst Du dann Gewährleistungen für verkaufte Waren gewähren.
  • Was meiner Meinung nach sicher gehen würde.

    Ihr stellt auf eBay Kleinanzeigen (ist ja kostenlos) oder ebay oder auf Eurer privaten Website die Artikel ein und macht hier einen Thread mit einem Link dazu auf. Dann findet nämlich das Kaufgeschäft dort in geordneten Prozessen statt und alles ist sauber auch für den Forenbetreiber.

    Danke für die Hintergründe….

    Die Frage stellt sich dann aber, ob man hier nicht die Rubrik „Ersatzteile auf Kleinanzeigen“ aufmachen könnte, mit der Vorgehensweise wie beschrieben. Die Grauzonen „geringe Mengen und PN Austausch“ sind zudem ja auch „abgedeckt“, wenn sie im Kontext dazu stehen….

    Ich finde es nur schade, wenn man diese Chance für alle Interessenten nicht nutzt, wenn es Wege gibt. Gewerbe explizit ausgeschlossen. Wenn nicht hier, wo würde man auf ganz kurzem Wege in Erfahrung bringen wollen, ob es zB einen gebrauchten Zylinderkopfdeckel gibt, weil man den gerade zerkratzt hat….

    Aber mehr sage ich dazu nicht… ✌️

  • Nun ist es so, bleiben wir mal bei den großen wie ebay (Kleinanzeigen), Airbnb, Etsy, dass es für diese ganz einfach ist an das Finanzamt zu melden, wie oft ein einzelner verkauft hat, weil das ja über Nutzerkonten läuft, die ausschliesslich Verkäufe machen.

    In den Foren ist das viel schwieriger, weil hier als als Text läuft, die Anbahnung beschrieben oder per PN kommt und dann es auch keinen formalen Kauf-Button gibt.

    Und als Forenbetreiber ist es dann schwierig, der Nachweispflicht nachzukommen, sollte das Finanzamt fragen.

    Der Unterschied zwischen ebay, airbnb, etsy und einer Forenrubrik ist, dass in der Forenrubrik kein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden kann. Es ist wie das schwarze Brett im Supermarkt. Da muss auch keiner melden.

    Unterwegs im Auftrag des Herrn

  • Ich denke das demjenigen ganz bestimmt was einfällt seine Sachen los zu werden auch in diesem Forum.

    Kurze Ansage das da was weg könnte und schon ist das Teil garantiert in liebevolle Hände.

    Ganz ohne viel geschreibsel im öffendlichem Bereich.

    Aber es ist wirklich schlimm wie auch das im Forum furchtbar verschlimm-bessert wird auf Grund von Gesetzten und deren Missbrauch...

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied zwischen ebay, airbnb, etsy und einer Forenrubrik ist, dass in der Forenrubrik kein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden kann. Es ist wie das schwarze Brett im Supermarkt. Da muss auch keiner melden.

    Diese Aussage ist eben nicht korrekt im Sinne des Gesetzes (meiner Meinung nach). Natürlich kannst Du im Forum einen Antwortbeitrag schreiben, dass Du etwas kaufen möchtest. Und das ist lt. deutschem Recht ein verbindlicher Abschluss (auch wenn so mancher dies vielleicht später gern zurückziehen würde). Vergleich das mal mit einem mündlichen Rechtsgeschäft, wo Du nicht mal einen Nachweis (außer Zeugen) hast. Da ist selbst ein Forum viel verbindlicher. Das schreibe ich mal mit meinem ganzen Wissen als Wirtschaftsjurist. Du kannst mich natürlich gerne korrigieren und ich lerne auch immer wieder dazu, aber dass man in einem Forum kein Rechtsgeschäft abschliessen könnte ist nicht schlüssig mit den Vorgaben des BGB. Es geht rein um die Willenserklärung, und die kannst Du überall vornehmen.

    Was ist eine Willenserklärung?

    Eine Willenserklärung ist eine Äußerung des Willens, die auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts gerichtet ist. Sie kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Eine ausdrückliche Willenserklärung liegt vor, wenn der Wille unmittelbar und eindeutig in Worten oder Schriftform erklärt wird. Eine konkludente Willenserklärung liegt hingegen vor, wenn der Wille durch schlüssiges Verhalten erkennbar wird, beispielsweise durch Handlungen oder Unterlassungen. Konkludente Willenserklärungen sind jedoch nur dann wirksam, wenn sie vom Empfänger der Erklärung auch als Willenserklärung verstanden werden konnten.

    Was bedeutet Vertragsschluss?

    Der Vertragsschluss ist der Zeitpunkt, zu dem die Parteien ihre Einigung über den Inhalt des Rechtsgeschäfts herbeiführen. Dabei müssen die Parteien sich über alle wesentlichen Bestandteile des Vertrags einig sein. Hierzu gehören unter anderem der Vertragsgegenstand, der Preis und die Zahlungsmodalitäten. Ein Vertragsschluss kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Verhalten erfolgen.

  • Natürlich kann man über ein Forum ein Rechtsgeschäft abschließen, das wurde auch nie bestritten. Allerdings kommt das Rechtsgeschäft nicht mit dem Forum bzw. den Forenverantwortlichen, sondern zwischen den Vertragspartnern (Verkäufer/Käufer) zustande.

    Ich habe deine Rechtsmeinung in unserem Uhrenforum intern zur Diskussion gestellt, mit dem Ergebnis, dass die Forumsverantwortlichen nach Versicherung durch Anwalt und Steuerberater ihren Marktplatz weiter den Mitgliedern zur Verfügung stellen werden.

    Da es sich um ein seriöses Forum mit Standort in Deutschland handelt, das schon fast 20 Jahre besteht, gehe ich einmal davon aus, dass sich die Verantwortlichen damit nicht rechtswidrig verhalten und entsprechend abgesichert sind.

  • Du hast natürlich Recht. Das Rechtsgeschäft ist nicht mit dem Forumsbetreiber. Der Forumsbetreiber hat aber die Meldepflicht über die Rechtsgeschäfte. Und daher kann jeder Forumsbetreiber für sich entscheiden, ob er sich hier einem (theoretischen) Risiko aussetzen will.

    Ich verstehe die Entscheidung Deines Uhrenforums genauso wie die Entscheidung hier. Weder Du noch ich sind ja im Risiko betroffen, sondern nur die Plattformbetreiber.

  • Kann man Beiträge auch schließen, löschen?! :dizzy

    Sorry das ich so einen SixPack aufgemacht habe :0plan