Einfach mal gegoogelt und das gefunden:
Neufahrzeuge mit Tageszulassung
In einigen unserer Preisveröffentlichungen ist von Fahrzeugen mit Tageszulassung die Rede. Den Grund sowie die Handhabung dieser Tageszulassungen möchten wir Ihnen hiermit kurz erklärend darlegen :
Unser Unternehmen schließt in regelmäßigen Zeitabständen über Großabnehmer Rahmenverträge mit diversen Fahrzeugherstellern ab. In der Regel beinhalten diese vertraglichen Vereinbarungen keinerlei zusätzliche Bestimmungen oder Auflagen. Vereinzelt jedoch kann es vorkommen, dass gewisse Hersteller vor Übergabe an den jeweiligen Kunden eine Kurzzeitzulassung auf den ausliefernden Vertragshändler vorschreiben.
In der Praxis :
Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des Fahrzeugs beim jeweiligen Vertragshändler wird ein Übergabetermin an den Kunden festgelegt. Unmittelbar vor Übergabe ( ca. 2 - 5 Tage ) erhält das Fahrzeug nun seine Tageszulassung und wird sofort wieder abgemeldet. Bewegt wird das Fahrzeug nicht. Durch diese sehr zeitnahe An- und Abmeldung unmittelbar vor Übergabe an den Kunden wird der Garantieverlust auf ein Minimum reduziert.
Neufahrzeuge mit Haltefristen
Ähnlich wie o. a. ist in einigen unserer Preisveröffentlichungen von Haltefristen die Rede. Dies hat folgendes auf sich :
Einige mit den Herstellern geschlossene Rahmenverträge beinhalten strenger gefasste Bedingungen, als die oben erklärte Tageszulassung. Hier reicht diese Tageszulassung nicht aus, um den Vorgaben des jeweiligen Herstellers gerecht zu werden. Ein bestellender Kunde hat in einigen Fällen eine Haltefrist ( je nach Hersteller entweder 6 oder 12 Monate ) einzuhalten ( Fahrzeug muss für diesen Zeitraum auf unseren Zulieferer zugelassen bleiben ). In der Praxis würde dies wie folgt gehandhabt :
Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des bestellten Fahrzeugs wird dieses auf unseren Zulieferer zugelassen, jedoch nicht bewegt. Der Kunde wird nun kontaktiert und hat dafür Sorge zu tragen, dass er kurzfristig unserem zuliefernden Händler eine Versicherungsdoppelkarte zur Anmeldung zur Verfügung stellt. Nach Anmeldung übernimmt der Kunde das Fahrzeug und erhält bei Bezahlung alle zum Fahrzeug zugehörigen Papiere ( KFZ- Brief, KFZ- Schein, Garantiepass ). Der einzige Unterschied zum konventionellen Ablauf ist nun, dass der Kunde das Fahrzeug erst nach Ablauf der Haltefrist auf sich ummelden darf.
Die rechtliche Seite ist wie folgt zu betrachten : der jeweilige Kunde ist im Besitz aller KFZ- Papiere inkl. einer Fahrzeugrechnung, die den ordnungsgemäßen Erwerb des Fahrzeugs bestätigen. Somit ist er ordnungsgemäßer Besitzer des Fahrzeugs.
Wichitg:
sollte diese Haltefrist seitens des Kunden nicht eingehalten werden, könnte es passieren, dass bei bekannt werden der Hersteller auf seinen Vertragshändler zurückgreift und die durch den Rahmenvertrag vereinbarten zusätzlichen Nachlässe von ihm zurückfordert. Dieser Vertragshändler wiederum würde sodann auf den Kunden zukommen und auch seinerseits den ihm abgezogenen Rabatt einfordern. Um diese Problematik von Beginn an aus dem Wege zu gehen, ist die Einhaltung der Haltefrist zwingend erforderlich.