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  • Einfach mal gegoogelt und das gefunden:

    Neufahrzeuge mit Tageszulassung

    In einigen unserer Preisveröffentlichungen ist von Fahrzeugen mit Tageszulassung die Rede. Den Grund sowie die Handhabung dieser Tageszulassungen möchten wir Ihnen hiermit kurz erklärend darlegen :

    Unser Unternehmen schließt in regelmäßigen Zeitabständen über Großabnehmer Rahmenverträge mit diversen Fahrzeugherstellern ab. In der Regel beinhalten diese vertraglichen Vereinbarungen keinerlei zusätzliche Bestimmungen oder Auflagen. Vereinzelt jedoch kann es vorkommen, dass gewisse Hersteller vor Übergabe an den jeweiligen Kunden eine Kurzzeitzulassung auf den ausliefernden Vertragshändler vorschreiben.

    In der Praxis :

    Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des Fahrzeugs beim jeweiligen Vertragshändler wird ein Übergabetermin an den Kunden festgelegt. Unmittelbar vor Übergabe ( ca. 2 - 5 Tage ) erhält das Fahrzeug nun seine Tageszulassung und wird sofort wieder abgemeldet. Bewegt wird das Fahrzeug nicht. Durch diese sehr zeitnahe An- und Abmeldung unmittelbar vor Übergabe an den Kunden wird der Garantieverlust auf ein Minimum reduziert.

    Neufahrzeuge mit Haltefristen

    Ähnlich wie o. a. ist in einigen unserer Preisveröffentlichungen von Haltefristen die Rede. Dies hat folgendes auf sich :

    Einige mit den Herstellern geschlossene Rahmenverträge beinhalten strenger gefasste Bedingungen, als die oben erklärte Tageszulassung. Hier reicht diese Tageszulassung nicht aus, um den Vorgaben des jeweiligen Herstellers gerecht zu werden. Ein bestellender Kunde hat in einigen Fällen eine Haltefrist ( je nach Hersteller entweder 6 oder 12 Monate ) einzuhalten ( Fahrzeug muss für diesen Zeitraum auf unseren Zulieferer zugelassen bleiben ). In der Praxis würde dies wie folgt gehandhabt :

    Der Kunde bestellt sein Fahrzeug über unser Unternehmen. Nach Eintreffen des bestellten Fahrzeugs wird dieses auf unseren Zulieferer zugelassen, jedoch nicht bewegt. Der Kunde wird nun kontaktiert und hat dafür Sorge zu tragen, dass er kurzfristig unserem zuliefernden Händler eine Versicherungsdoppelkarte zur Anmeldung zur Verfügung stellt. Nach Anmeldung übernimmt der Kunde das Fahrzeug und erhält bei Bezahlung alle zum Fahrzeug zugehörigen Papiere ( KFZ- Brief, KFZ- Schein, Garantiepass ). Der einzige Unterschied zum konventionellen Ablauf ist nun, dass der Kunde das Fahrzeug erst nach Ablauf der Haltefrist auf sich ummelden darf.

    Die rechtliche Seite ist wie folgt zu betrachten : der jeweilige Kunde ist im Besitz aller KFZ- Papiere inkl. einer Fahrzeugrechnung, die den ordnungsgemäßen Erwerb des Fahrzeugs bestätigen. Somit ist er ordnungsgemäßer Besitzer des Fahrzeugs.

    Wichitg:

    sollte diese Haltefrist seitens des Kunden nicht eingehalten werden, könnte es passieren, dass bei bekannt werden der Hersteller auf seinen Vertragshändler zurückgreift und die durch den Rahmenvertrag vereinbarten zusätzlichen Nachlässe von ihm zurückfordert. Dieser Vertragshändler wiederum würde sodann auf den Kunden zukommen und auch seinerseits den ihm abgezogenen Rabatt einfordern. Um diese Problematik von Beginn an aus dem Wege zu gehen, ist die Einhaltung der Haltefrist zwingend erforderlich.

  • ...genau den Bericht hatte ich auch gelesen, ist soweit eindeutig: wenn ich das Fahrzeug erwerbe und auf mich zulasse, gibt es auch keine Haltefrist, ansonsten Haltefrist bis zur Ummeldung!

  • Also Motea hat zur Constands Rangierhilfe in Mail gesagt:

    „Die Rangierschiene ist für alle Motorradmodelle geeigner die nicht länger als 2,12m sind und eine Reifengröße von 15-21" (90-180mm Reifenbreite) nichr über bzw. unterschreiten„

    Ich werde also meine Bestellung erstmal wieder canceln und weiterschauen..

  • Also Motea hat zur Constands Rangierhilfe in Mail gesagt:

    „Die Rangierschiene ist für alle Motorradmodelle geeigner die nicht länger als 2,12m sind und eine Reifengröße von 15-21" (90-180mm Reifenbreite) nichr über bzw. unterschreiten„

    Ich werde also meine Bestellung erstmal wieder canceln und weiterschauen..

    Danke für die Info, wenn du etwas neues passendes gefunden hast freue ich mich über den Link zum Produkt.

  • In meinem auch nicht!

    Dann lest mal das Kleingedruckte oder die Rückseite vom Vertrag, da wo auch etwaige Rücktrittskosten bei Nichtabnahme vermerkt sind. Die Verträge sind alle Standart,

    zumindest bei den größeren Dealern und in den Niederlassungen :lesen

    Blinker setzen, Leben ändern :daumen-hoch

  • ...die Rücktrittsbedingungen stehen bei mir drin - von Haltefristen keine Spur :0plan

    Dann schick doch bitte mal ein Foto von deinem Vertrag?

    PS: selbst wenn es drin steht, muss das deshalb ja noch lange nich5 rechtmäßig sein!

  • Also Motea hat zur Constands Rangierhilfe in Mail gesagt:

    „Die Rangierschiene ist für alle Motorradmodelle geeigner die nicht länger als 2,12m sind und eine Reifengröße von 15-21" (90-180mm Reifenbreite) nichr über bzw. unterschreiten„

    Ich werde also meine Bestellung erstmal wieder canceln und weiterschauen..

    Also meine Pakete sind schon da.

    Ich komme noch nicht zum auspacken.

    Sobald ich das gemacht habe melde ich mich....

  • Auspacken dauert länger als mit Motea zu telefonieren.
    Ehrlich, die Dame am Telefon hatte gar keine Ahnung und hat das irgendwann dann auch zugegeben.

    Die setzen einfach die Länge der Rangierhilfe gleich der Länge des Motorrads.

    Aber aufsetzen auf der Rangierhilfe werden ja nur mittig die Räder Laufflächen, oder :ablachen:rollen

    Nachdem die Dame das verstanden hat, hieß es ich könne es ausprobieren und es könnte passen.

    Aber sie möchten das nicht zusagen:auslachboy

    Ich werde das natürlich Ausprobieren.... und berichten... aber heute abend schwierig. Morgen sitze ich im Zug längs durch Deutschland... Freitag fliege ich zurück.
    Wird vermutlich erst am Wochenende möglich sein Meldung zu erstatten...

  • Guten Morgen, warst Du schon in der Garage? :hut

  • Also hier findet Ihr das Manual für diese Rangierhilfe und meine Bilder.

    Meines Erachtens passt die Länge, das wäre knapp aber machbar. Die Rangierhilfe ist von schwerer Qualität, was evtl. ganz gut ist.

    Das schwere Motorrad bringt aber die Rangierhilfe an Ihre Grenzen, sprich man kann es nicht so locker durch die Gegend schieben, wie es in den Bilder suggeriert wird. Besonders nicht auf meinen Gehwegplatten. :megalol

    Das zweite Ding ist, wie das Vorderrad da drin hängt. Ist der Vorderreifen der R18 eigentlich schmaller? Denn der Vorderreifen meiner VN wird ein wenig eingezwängt. Evtl. lege ich da ein kleines Brett runter, dass das Motorrad etwas höher steht?

    Drittens sollte man, gerade bei schweren Motorrädern, zusätzlich mit einem Holzbalken etc. etwas die Standfestigkeit absichern.

    Aber ich stelle es mir cool vor, direkt da drauf zu fahren und dann per Rückwärtsgang wieder raus... :rocker

    Ich hoffe diese Angaben helfen.